Was bedeutet die CO2-Bepreisung von Brennstoffen ab 2021 konkret für die Unternehmen? Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat einen Preisrechner entwickelt und beantwortet die wichtigsten Fragen in einem neuen Merkblatt.
Im Dezember 2019 hat die Bundesregierung im Rahmen des Klimapakets das „Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen“ (Brennstoffemissionshandelsgesetz, BEHG) beschlossen. Darin ist eine CO2-Bepreisung für Emissionen aus fossilen Brennstoffen wie Gas und Diesel vorgesehen, die nicht über den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erfasst sind. Das betrifft vor allem die Bereiche Mobilität und Wärme – bei Unternehmen wie auch bei Haushalten.
Brennstoffemissionshandelsgesetz bringt für Unternehmen deutliche Mehrbelastung
Der Preis je Tonne soll beim Start im Jahr 2021 bei 25 € liegen und bis 2025 jährlich erhöht werden. 2026 beginnt dann ein nationaler Emissionshandel mit einem Preiskorridor von zunächst 55 bis 65 € pro Tonne CO2. Parallel zur Einführung der CO2-Bepreisung ist eine Absenkung der Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehen. Das ist aber gesetzlich noch nicht verankert. Für viele Unternehmen bleibt eine deutliche Mehrbelastung, stellt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag fest.
CO2-Preisrechner gibt Planungssicherheit
Wer sich an dieser Stelle Planungssicherheit wünscht, sollte den neuen CO2-Preisrechner der IHK-Organisation nutzen: Hier können die betroffenen Betriebe ihre Belastung aus der geplanten CO2-Bepreisung (ohne Umsatzsteuer) ermitteln.
Merkblatt bietet einen Überblick über Ausgestaltung, Preise und Kompensationsregelungen
Welche Unternehmen jetzt Zertifikate kaufen müssen, welche Brennstoffe unter den neuen Zertifikatehandel fallen, mit welchen Kosten zu rechnen ist und viele weitere Aspekte klärt darüber hinaus das DIHK-Merkblatt „Brennstoffemissionshandelsgesetz“. Es bietet einen Überblick über geplante Ausgestaltung, über Preise und Kompensationsregelungen und wird aktualisiert, sobald konkretisierende Rechtsverordnungen vorliegen:
Das DIHK-Merkblatt zum „Brennstoffemissionshandelsgesetz“ finden Sie hier.
(Pressemitteilung DIHK vom 12.03.2020)