16.02.2021

Weitere Stärkung des Anlegerschutzes

Beitrag mit Bild

©EtiAmmos/fotolia.com

Die Bundesregierung hat am 10.02.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes beschlossen. Der Gesetzentwurf erweitert die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten und reguliert den Vertrieb von Vermögensanlagen künftig noch effektiver.

Der Gesetzentwurf setzt das „Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ abschließend um, das gemeinsam vom Bundesministerium der Finanzen und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im August 2019 vorgelegt wurde. Im Einzelnen beinhaltet der Gesetzentwurf u. a. nachfolgende Regelungen.

Blindpool-Anlagen verboten

Anlagen, bei denen die konkreten Anlageobjekte zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht feststehen (sog. Blindpool-Anlagen), werden verboten. Damit soll sichergestellt werden, dass für Anlegerinnen eine hinreichende Bewertungsmöglichkeit zum Zeitpunkt der Anlage besteht. Der Vertrieb von Vermögensanlagen darf nur durch beaufsichtigte Anlageberaterinnen und Finanzanlagevermittlerinnen erfolgen. Damit ist letztlich sichergestellt, dass die Angemessenheit und im Rahmen der Beratung die Geeignetheit der Vermögensanlage für die Anlegerinnen berücksichtigt und geprüft wird.

Bessere Prüfmöglichkeiten

Die Möglichkeiten zur Prüfung der Rechnungslegung von Vermögensanlageemittenten werden verbessert und eine Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Dritte eingeführt, um Missbräuche zu verhindern.

Stärkung des Anlegerschutzes durch BaFin

Bestehen Anlegerschutzbedenken seitens der BaFin, wird die Prüfung von Anlageprospekten ausgesetzt werden, um eine mögliche Produktinterventionsmaßnahme zu prüfen. Dies stärkt das Produktinterventionsverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Mehr Transparenz

Um die Transparenz für Anleger*innen weiter zu erhöhen, werden Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte, Wertpapierinformationsblätter (WIB) und Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) künftig auf der Internetseite der BaFin veröffentlicht.

(BMF vom 10.02.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Insolvenz- und Sanierungsrecht (RWS Verlag)“


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© Zerbor - Fotolia.com

31.08.2026

SG&A-Kosten steigen: KI wird zum Wettbewerbsfaktor

Die SG&A-Kosten (Selling, General & Administrative Expenses – Vertriebs-, allgemeine und Verwaltungskosten) europäischer Unternehmen sind auf den höchsten Stand seit 2020 gestiegen. Brian Philipp Bechtold, Director Business Transformation bei The Hackett Group, sieht die Ursachen dafür sowohl in schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als auch in strukturellen Defiziten vieler europäischer und deutscher Unternehmen. Seine Empfehlung: Digitale und

SG&A-Kosten steigen: KI wird zum Wettbewerbsfaktor
Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com

31.08.2026

Klimainvestitionen der Unternehmen stagnieren

Unternehmen in Deutschland gaben im Jahr 2025 durchschnittlich 9,3 % ihrer Investitionen für Klimaschutzmaßnahmen im eigenen Betrieb aus. Für 2026 planen sie einen Anteil von 10,6 %, für 2027 von 10,5 %. Das ergab eine Umfrage des ifo Instituts. „Die Unternehmen planen damit keine nennenswerte Steigerung des Anteils – und das in einem Zeitraum, in dem der Bedarf

Klimainvestitionen der Unternehmen stagnieren
Meldung

© weyo/fotolia.com

27.08.2026

Wettbewerbsfaktor Subventionen

Europa unterstützt seine Industrie im internationalen Vergleich deutlich weniger als China und die USA. Das zeigen aktuelle Analysen von OECD und Internationalem Währungsfonds (IWF). Während die OECD Subventionen anhand der Bilanzen großer Industrieunternehmen untersucht, betrachtet der IWF die Unternehmenslandschaft breiter. Trotz unterschiedlicher Methoden kommen beide Studien zu einem ähnlichen Ergebnis: China gewährt mit Abstand die

Wettbewerbsfaktor Subventionen
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)