16.02.2021

Weitere Stärkung des Anlegerschutzes

Beitrag mit Bild

©EtiAmmos/fotolia.com

Die Bundesregierung hat am 10.02.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes beschlossen. Der Gesetzentwurf erweitert die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten und reguliert den Vertrieb von Vermögensanlagen künftig noch effektiver.

Der Gesetzentwurf setzt das „Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ abschließend um, das gemeinsam vom Bundesministerium der Finanzen und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im August 2019 vorgelegt wurde. Im Einzelnen beinhaltet der Gesetzentwurf u. a. nachfolgende Regelungen.

Blindpool-Anlagen verboten

Anlagen, bei denen die konkreten Anlageobjekte zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht feststehen (sog. Blindpool-Anlagen), werden verboten. Damit soll sichergestellt werden, dass für Anlegerinnen eine hinreichende Bewertungsmöglichkeit zum Zeitpunkt der Anlage besteht. Der Vertrieb von Vermögensanlagen darf nur durch beaufsichtigte Anlageberaterinnen und Finanzanlagevermittlerinnen erfolgen. Damit ist letztlich sichergestellt, dass die Angemessenheit und im Rahmen der Beratung die Geeignetheit der Vermögensanlage für die Anlegerinnen berücksichtigt und geprüft wird.

Bessere Prüfmöglichkeiten

Die Möglichkeiten zur Prüfung der Rechnungslegung von Vermögensanlageemittenten werden verbessert und eine Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Dritte eingeführt, um Missbräuche zu verhindern.

Stärkung des Anlegerschutzes durch BaFin

Bestehen Anlegerschutzbedenken seitens der BaFin, wird die Prüfung von Anlageprospekten ausgesetzt werden, um eine mögliche Produktinterventionsmaßnahme zu prüfen. Dies stärkt das Produktinterventionsverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Mehr Transparenz

Um die Transparenz für Anleger*innen weiter zu erhöhen, werden Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte, Wertpapierinformationsblätter (WIB) und Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) künftig auf der Internetseite der BaFin veröffentlicht.

(BMF vom 10.02.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Insolvenz- und Sanierungsrecht (RWS Verlag)“


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

pitinan/123rf.com

18.06.2026

Deutschland wird zum Wachstumsmotor der Vermögensverwaltung

Die deutsche Asset- und Wealth-Management-Branche (AWM) befindet sich an einem Wendepunkt. Mit 3,7 Billionen US-Dollar1 an verwaltetem Vermögen zählt Deutschland bereits zu den größten Märkten Europas. Das Land verbindet eine ausgeprägte institutionelle Expertise mit einer dynamischen Retail-Entwicklung und einem regulatorischen Umfeld, das zunehmend darauf ausgerichtet ist, private Ersparnisse in langfristige Anlageprodukte zu lenken. Europaweit wird

Deutschland wird zum Wachstumsmotor der Vermögensverwaltung
Meldung

©Sunnystudio/fotolia.com

17.06.2026

Start-ups in Europa: Großes Potenzial bleibt ungenutzt

In Frankreich, Deutschland und Großbritannien bleibt erhebliches Wachstumspotenzial ungenutzt. Ein ZEW Policy Brief untersucht auf Basis von mehr als neun Millionen Unternehmensgründungen in Europa, wo Start-ups entstehen und in welchen Regionen die Anzahl der vorhergesagten Werte von Start-up übertroffen werden. Es zeigt sich, dass sich die unternehmerische Dynamik in Europa auf Metropolen wie Paris, London

Start-ups in Europa: Großes Potenzial bleibt ungenutzt
Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com

16.06.2026

Global Risk Landscape 2026: Nie war Risiko so allgegenwärtig

Risiken für Unternehmen tauchen überall auf: geopolitische Verschiebungen, technologische Disruption, wirtschaftliche Volatilität.

Global Risk Landscape 2026: Nie war Risiko so allgegenwärtig
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)