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13.03.2018

Weniger Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen

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©helmutvogler/fotolia.com

Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften vorgeschlagen, mit denen alternative Finanzierungsquellen gefördert und Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen abgebaut werden sollen. Dies ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion.

Aufbauend auf den seit dem Startschuss für die Kapitalmarktunion im Jahr 2015 bereits erzielten Fortschritten werden die Vorschläge vom 12.03.2018 den grenzüberschreitenden Markt für Investmentfonds voranbringen, den EU-Markt für gedeckte Schuldverschreibungen als Quelle langfristiger Finanzierungsmittel fördern und den Anlegerschutz bei grenzüberschreitenden Wertpapier- und Forderungsgeschäften verbessern. Die Vorschläge im Einzelnen:

Europäische gedeckte Schuldverschreibungen

Die Kommission schlägt gemeinsame Vorschriften – eine Richtlinie und eine Verordnung – für gedeckte Schuldverschreibungen vor. Mit ausstehenden Beträgen in Höhe von 2,1 Billionen Euro zählt der Markt für gedeckte Schuldverschreibungen derzeit zu den größten Schuldverschreibungsmärkten in der EU. Die europäischen Banken sind weltweit führend auf diesem Markt, der in vielen EU-Mitgliedstaaten eine wichtige langfristige Finanzierungsquelle darstellt.

Grenzüberschreitender Vertrieb von Investmentfonds

Investmentfonds sind ein wichtiges Instrument, mit dem der Wirtschaft private Ersparnisse zugeleitet und die Finanzierungsmöglichkeiten der Unternehmen erweitert werden können. Der EU-Markt für Investmentfonds hat ein Volumen von insgesamt 14,3 Billionen Euro. Sein Potenzial ist jedoch noch nicht voll ausgeschöpft. So sind nur knapp über ein Drittel (37 %) der OGAW-Fonds und rund 3 % der alternativen Investmentfonds (AIF) für den Vertrieb in mehr als drei Mitgliedstaaten registriert. Dies ist unter anderem auf regulatorische Hindernisse zurückzuführen, die den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds derzeit behindern. Mit dem Vorschlag sollen diese Hindernisse für alle Arten von Investmentfonds ausgeräumt werden, sodass der grenzüberschreitende Vertrieb einfacher, schneller und kostengünstiger wird.

Vorschriften für grenzüberschreitende Forderungs- und Wertpapiergeschäfte

Bei der Forderungsübertragung überträgt ein Gläubiger eine Forderung gegen Zahlung auf eine andere Person. Unternehmen nutzen diesen Mechanismus, um Liquidität und Zugang zu Krediten zu erhalten. Derzeit besteht keine Rechtssicherheit dahin gehend, nach welchem nationalen Recht in einem grenzüberschreitenden Fall festzustellen ist, wer Inhaber der übertragenen Forderung ist. Die neuen Vorschriften stellen klar, nach welchem Recht solche Streitfälle beigelegt werden. Die Kommission hat ferner eine Mitteilung angenommen, mit der klargestellt werden soll, nach welchem nationalen Recht festzustellen ist, wer bei einem grenzüberschreitenden Geschäft Inhaber eines Wertpapiers ist. Eine verbesserte Rechtssicherheit wird grenzüberschreitende Investitionen, den Zugang zu günstigeren Krediten und die Marktintegration fördern.

(EU-Kommission, EU Aktuell vom 12.03.2018 / Viola C. Didier)


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