• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • WPK: Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht 2018

03.04.2018

WPK: Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht 2018

Beitrag mit Bild

©AndreyPopov/fotolia.com

Die Abschlussdurchsicht des Jahres 2018 wird von der Überprüfung der durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) neu eingeführten oder geänderten Regelungen zum Bestätigungsvermerk und zur Rechnungslegung geprägt sein. Über die geplanten Schwerpunkte informiert die WPK.

Laut Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ergeben sich folgende geplante Schwerpunkte:

  1. Bestätigungsvermerke

Zusätzliche Erklärung, ob bei der Aufstellung des Lageberichts oder Konzernlageberichts die gesetzlichen Vorschriften beachtet worden sind (§ 322 Abs. 6 Satz 1 HGB)

  1. Allgemeine Rechnungslegungsanforderungen
  • Angaben zu Firma, Sitz, Registergericht und Handelsregisternummer des Bilanzierenden sowie zur Tatsache einer Liquidation oder Abwicklung (§§ 264 Abs. 1a, 297 Abs. 1a HGB)
  • bei Haftungsverhältnissen jeweils gesonderte Angaben zu gewährten Pfandrechten oder sonstigen Sicherheiten (§ 268 Abs. 7 Nr. 2 HGB) sowie zu Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen (§ 268 Abs. 7 Nr. 3 HGB) im Anhang
  • Erläuterungen in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang (§ 284 Abs. 1 Satz 1 HGB) oder im Konzernanhang (§ 313 Abs. 1 Satz 1 HGB)
  1. Gewinn- und Verlustrechnung
  • Wegfall des Ausweises von außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen (§ 275 Abs. 2 und 3 HGB) und Herstellung der Vergleichbarkeit (§ 265 Abs. 2 Satz 3 HGB)
  • Neudefinition der Umsatzerlöse in § 277 Abs. 1 HGB und Herstellung der Vergleichbarkeit (Art. 75 Abs. 2 Satz 3 EGHGB)
  1. Verbindlichkeitenspiegel

Vermerke zum Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Posten (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB)

  1. Anlagenspiegel (§§ 284 Abs. 3, 313 Abs. 4 HGB)
  2. Einzelangaben des Anhangs
  • Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§§ 285 Nr. 3a, 314 Abs. 1 Nr. 2a HGB)
  • Geschäfts- oder Firmenwerte (§§ 285 Nr. 13, 314 Abs. 1 Nr. 20 HGB)
  • Genussscheine (§§ 285 Nr. 15a, 314 Abs. 1 Nr. 7b HGB)
  • Latente Steuersalden (§§ 285 Nr. 30, 314 Abs. 1 Nr. 22 HGB)
  • Außergewöhnliche Aufwands- und Ertragsposten (§§ 285 Nr. 31, 314 Abs. 1 Nr. 23 HGB)
  • Periodenfremde Erträge und Aufwendungen (§§ 285 Nr. 32, 314 Abs. 1 Nr. 24 HGB)
  • Vorgänge nach Schluss des Geschäftsjahres (§§ 289 Nr. 33, 314 Abs. 1 Nr. 25 HGB)
  • Gewinnverwendungsvorschlag und -beschluss (§§ 285 Nr. 34, 314 Abs. 1 Nr. 26 HGB)

(WPK vom 29.03.2018 / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© anyaberkut/fotolia.com

25.06.2026

Der deutsche Mittelstand überschätzt seine Cyber-Abwehrkräfte

Mittelständische Unternehmen bewerten ihre Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe deutlich positiver als objektive Prüfungen. In vielen Fällen sind zudem die Investitionen in IT-Sicherheit zu niedrig, um die Komplexität aktueller IT-Landschaften und regulatorischer Anforderungen angemessen zu berücksichtigen. Zu diesem Ergebnis kommt die PwC-Studie „Trügerische Sicherheit: der Mittelstand überschätzt seine Cyber-Resilienz“, der eine Befragung von 400 Führungskräften aus mittelständischen

Der deutsche Mittelstand überschätzt seine Cyber-Abwehrkräfte
Meldung

©fotomek/fotolia.com

24.06.2026

EU-Stresstest 2027: Mehr Proportionalität, neue Klimarisiken

Die Europäische Bankenaufsicht (European Banking Authority – EBA) konsultiert den überarbeiteten EU-weiten Stresstest. Dieser ist stärker risikoorientiert. Bei der Methodik, den Templates und Anleitungen, die bei dem Stresstest 2027 angewendet werden sollen, sind zum Beispiel die Datenanforderungen an die beaufsichtigten Unternehmen gesunken. Zudem sollen die Anforderungen des Stresstests mit aufsichtlichen Standards harmonisiert werden. Dadurch sinkt

EU-Stresstest 2027: Mehr Proportionalität, neue Klimarisiken
Meldung

©7razer/fotolia.com

23.06.2026

10 Jahre Brexit bremst britische Wirtschaft und deutschen Export

Zehn Jahre nach dem Brexit zeigt sich die britische Wirtschaft insgesamt robust, bleibt aber deutlich hinter ihrem Potenzial zurück. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des weltweit führenden Kreditversicherers Allianz Trade. Das hat auch Folgen für Deutschland und die Europäische Union (EU), die mit einer dauerhaft geringeren Handelsdynamik, stärkerem Wettbewerb und hoher Unsicherheit durch

10 Jahre Brexit bremst britische Wirtschaft und deutschen Export
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)