• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • WPK: Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht 2018

03.04.2018

WPK: Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht 2018

Beitrag mit Bild

©AndreyPopov/fotolia.com

Die Abschlussdurchsicht des Jahres 2018 wird von der Überprüfung der durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) neu eingeführten oder geänderten Regelungen zum Bestätigungsvermerk und zur Rechnungslegung geprägt sein. Über die geplanten Schwerpunkte informiert die WPK.

Laut Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ergeben sich folgende geplante Schwerpunkte:

  1. Bestätigungsvermerke

Zusätzliche Erklärung, ob bei der Aufstellung des Lageberichts oder Konzernlageberichts die gesetzlichen Vorschriften beachtet worden sind (§ 322 Abs. 6 Satz 1 HGB)

  1. Allgemeine Rechnungslegungsanforderungen
  • Angaben zu Firma, Sitz, Registergericht und Handelsregisternummer des Bilanzierenden sowie zur Tatsache einer Liquidation oder Abwicklung (§§ 264 Abs. 1a, 297 Abs. 1a HGB)
  • bei Haftungsverhältnissen jeweils gesonderte Angaben zu gewährten Pfandrechten oder sonstigen Sicherheiten (§ 268 Abs. 7 Nr. 2 HGB) sowie zu Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen (§ 268 Abs. 7 Nr. 3 HGB) im Anhang
  • Erläuterungen in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang (§ 284 Abs. 1 Satz 1 HGB) oder im Konzernanhang (§ 313 Abs. 1 Satz 1 HGB)
  1. Gewinn- und Verlustrechnung
  • Wegfall des Ausweises von außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen (§ 275 Abs. 2 und 3 HGB) und Herstellung der Vergleichbarkeit (§ 265 Abs. 2 Satz 3 HGB)
  • Neudefinition der Umsatzerlöse in § 277 Abs. 1 HGB und Herstellung der Vergleichbarkeit (Art. 75 Abs. 2 Satz 3 EGHGB)
  1. Verbindlichkeitenspiegel

Vermerke zum Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Posten (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB)

  1. Anlagenspiegel (§§ 284 Abs. 3, 313 Abs. 4 HGB)
  2. Einzelangaben des Anhangs
  • Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§§ 285 Nr. 3a, 314 Abs. 1 Nr. 2a HGB)
  • Geschäfts- oder Firmenwerte (§§ 285 Nr. 13, 314 Abs. 1 Nr. 20 HGB)
  • Genussscheine (§§ 285 Nr. 15a, 314 Abs. 1 Nr. 7b HGB)
  • Latente Steuersalden (§§ 285 Nr. 30, 314 Abs. 1 Nr. 22 HGB)
  • Außergewöhnliche Aufwands- und Ertragsposten (§§ 285 Nr. 31, 314 Abs. 1 Nr. 23 HGB)
  • Periodenfremde Erträge und Aufwendungen (§§ 285 Nr. 32, 314 Abs. 1 Nr. 24 HGB)
  • Vorgänge nach Schluss des Geschäftsjahres (§§ 289 Nr. 33, 314 Abs. 1 Nr. 25 HGB)
  • Gewinnverwendungsvorschlag und -beschluss (§§ 285 Nr. 34, 314 Abs. 1 Nr. 26 HGB)

(WPK vom 29.03.2018 / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

pitinan/123rf.com

20.11.2025

EU-Verteidigungsinvestitionen schaffen enormes Wirtschaftswachstum

In den kommenden zehn Jahren werden die europäischen NATO-Länder ihre Verteidigungsausgaben massiv erhöhen – die direkten Verteidigungsausgaben sollen auf 3,5 % des Bruttoinlandsprodukts steigen, das entspricht jährlichen Ausgaben von etwa 770 Milliarden Euro. Allein in Ausrüstung sollen die NATO-Länder etwa 217 Milliarden Euro im Jahr investieren. Weitere 1,5 % des Bruttoinlandprodukts (BIP) sollen in sicherheitsrelevante Investitionen fließen,

EU-Verteidigungsinvestitionen schaffen enormes Wirtschaftswachstum
Meldung

©ra2 studio/fotolia.com

18.11.2025

Innovationshemmnisse in mittelständischen Unternehmen

Innovation ist der Wachstumsmotor des Mittelstands, doch viele Unternehmen bleiben unter ihren Möglichkeiten. Eine aktuelle Untersuchung von KfW Research zeigt, welche Hürden Innovationsprojekte scheitern lassen. Es werden drei zentrale Innovationshemmnisse im Mittelstand identifiziert: bürokratische, finanzierungsbezogene und kompetenzbezogene Hemmnisse. Warum viele Ideen nie umgesetzt werden Bürokratische Hürden sind am weitesten verbreitet. Finanzierungshemmnisse entstehen durch die besonderen

Innovationshemmnisse in mittelständischen Unternehmen
Meldung

pitinan/123.rf.com

17.11.2025

Deutschland im KI-Paradox: Großes Interesse, kaum Anwendung

Beschäftigte in deutschen Unternehmen stehen dem Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) überwiegend positiv entgegen. 49 % blicken mit Neugier darauf, wie KI ihre Arbeit verändern wird (global: 50 %), 26 % empfinden sogar Vorfreude (global: 41 %). Dennoch zeigt sich: Die tatsächliche Nutzung bleibt hinter den Erwartungen zurück. Weniger als die Hälfte der Mitarbeitenden haben im

Deutschland im KI-Paradox: Großes Interesse, kaum Anwendung
Corporate Finance Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank