• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung der ISA

08.05.2015

Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung der ISA

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Die geänderte Abschlussprüferrichtlinie und die neue Abschlussprüferverordnung sehen vor, dass Abschlussprüfungen zukünftig unter Beachtung der von der EU-Kommission angenommenen internationalen Prüfungsstandards durchzuführen sind. Die Richtlinie muss bis zum 17. Juni 2016 in nationales Recht umgesetzt werden, die Verordnung wird dann unmittelbar gelten.

Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie und unmittelbarer Geltung der Verordnung am 17.6.2016 ergibt sich jedoch keine gesetzliche Pflicht zur unmittelbaren Anwendung bei der Abschlussprüfung in Deutschland, sofern nicht die internationalen Prüfungsstandards zuvor durch die EU-Kommission im Wege delegierter Rechtsakte angenommen worden sind. Dies stellte die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) in einer aktuellen Meldung klar.

ISA ist derzeit noch nicht verpflichtend anzuwenden

Die aktuell noch geltende Abschlussprüferrichtlinie (2006/43/EG einschließlich der Änderungen aus der Richtlinie 2008/30/EG) regelt in Artikel 26 Abs. 1 unter anderem, dass die Mitgliedstaaten die Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften verpflichten, Abschlussprüfungen unter Beachtung von der Kommission angenommener internationaler Prüfungsstandards durchzuführen. In Deutschland wurde dies in § 317 Abs. 5 HGB geregelt, wonach „bei der Durchführung einer Prüfung […] der Abschlussprüfer die internationalen Prüfungsstandards anzuwenden [hat], die von der Europäischen Kommission […] angenommen worden sind.“ Demnach sind internationale Prüfungsstandards verpflichtend anzuwenden, wenn diese von der EU-Kommission im Wege delegierter Rechtsakte angenommen worden sind. Gemäß der bisherigen Abschlussprüferrichtlinie (Artikel 2 Nr. 11) sind „Internationale Prüfungsstandards“ definiert als International Standards on Auditing (ISA) und damit zusammenhängende Stellungnahmen und Standards, soweit sie für die Abschlussprüfung relevant sind. Da die EU-Kommission die ISA bislang noch nicht angenommen hat, sind sie gegenwärtig noch nicht gesetzlich verpflichtend bei der Prüfung von Jahresabschlüssen in Deutschland anzuwenden. Die freiwillige Anwendung ist jedoch zulässig.

Keine großen Änderungen durch ISA erwartet

Mit Annahme der ISA durch die Kommission und mit der damit verbundenen Pflicht zur unmittelbaren Anwendung der ISA sollten sich in Deutschland allerdings bei der Durchführung von Abschlussprüfungen keine großen Änderungen ergeben, da die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen Prüfungsstandards zur Abschlussprüfung den ISA weitestgehend entsprechen. Abweichungen oder Ergänzungen betreffen im Wesentlichen die derzeitige deutsche Rechtssituation (zum Beispiel Lagebericht, Prüfungsbericht). Diese sind allerdings auch zukünftig zugelassen, da gemäß Artikel 26 Abs. 4 der Abschlussprüferrichtlinie Mitgliedstaaten „neben den von der Kommission angenommenen internationalen Prüfungsstandards zusätzliche Prüfverfahren oder Prüfungsanforderungen [vorschreiben dürfen], wenn diese Prüfverfahren und Prüfungsanforderungen erforderlich sind, um den nationalen rechtlichen Anforderungen in Bezug auf den Umfang der Abschlussprüfungen Wirkung zu verleihen“.

(WPK / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©Maksim Kabakou/fotolia.com

22.01.2026

Digitalwirtschaft: 245 Milliarden Euro Umsatz 2026

Während viele Branchen mit schwacher Nachfrage ringen, zeigt sich die Digitalwirtschaft robust. Der Markt für IT und Telekommunikation (ITK) wächst 2026 voraussichtlich um 4,4 % auf 245,1 Milliarden Euro – getragen vor allem von Software und digitalen Infrastrukturen. Im vergangenen Jahr hatten die ITK-Umsätze um 3,9 % auf rund 235 Milliarden Euro zugelegt. Gleichzeitig legt auch die

Digitalwirtschaft: 245 Milliarden Euro Umsatz 2026
Meldung

© kritchanut/fotolia.com

22.01.2026

Transport- und Logistikdeals knacken die Marke von 200 Fusionen und Übernahmen

Die M&A-Aktivitäten im globalen Transport- und Logistiksektor sind im vergangenen Jahr wieder gestiegen: Zwischen Januar und Dezember 2025 wurden 207 Transaktionen mit einem Wert von mindestens 50 Millionen US-Dollar angekündigt – ein leichtes Plus gegenüber dem Vorjahr, als 199 Fusionen und Übernahmen verkündet wurden. Erstmals seit 2022 wurde somit die Schwelle von 200 Deals pro

Transport- und Logistikdeals knacken die Marke von 200 Fusionen und Übernahmen
Meldung

©alfaphoto/123rf.com

20.01.2026

Deutsche Startups sammelten 2025 knapp 8,4 Mrd. Euro Risikokapital ein

Der Aufwärtstrend setzt sich fort: Startups aus Deutschland erhielten im Jahr 2025 knapp 8,4 Milliarden Euro Risikokapital von Investoren – mehr als 1,3 Milliarden mehr als in den zwölf Monaten zuvor (plus 19 %). Nachdem die Investitionen in Jungunternehmen 2022 und 2023 im Vergleich zum Rekordjahr 2021 deutlich eingebrochen waren, markiert 2025 damit das zweite Jahr

Deutsche Startups sammelten 2025 knapp 8,4 Mrd. Euro Risikokapital ein
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)