• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung der ISA

08.05.2015

Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung der ISA

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Die geänderte Abschlussprüferrichtlinie und die neue Abschlussprüferverordnung sehen vor, dass Abschlussprüfungen zukünftig unter Beachtung der von der EU-Kommission angenommenen internationalen Prüfungsstandards durchzuführen sind. Die Richtlinie muss bis zum 17. Juni 2016 in nationales Recht umgesetzt werden, die Verordnung wird dann unmittelbar gelten.

Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie und unmittelbarer Geltung der Verordnung am 17.6.2016 ergibt sich jedoch keine gesetzliche Pflicht zur unmittelbaren Anwendung bei der Abschlussprüfung in Deutschland, sofern nicht die internationalen Prüfungsstandards zuvor durch die EU-Kommission im Wege delegierter Rechtsakte angenommen worden sind. Dies stellte die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) in einer aktuellen Meldung klar.

ISA ist derzeit noch nicht verpflichtend anzuwenden

Die aktuell noch geltende Abschlussprüferrichtlinie (2006/43/EG einschließlich der Änderungen aus der Richtlinie 2008/30/EG) regelt in Artikel 26 Abs. 1 unter anderem, dass die Mitgliedstaaten die Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften verpflichten, Abschlussprüfungen unter Beachtung von der Kommission angenommener internationaler Prüfungsstandards durchzuführen. In Deutschland wurde dies in § 317 Abs. 5 HGB geregelt, wonach „bei der Durchführung einer Prüfung […] der Abschlussprüfer die internationalen Prüfungsstandards anzuwenden [hat], die von der Europäischen Kommission […] angenommen worden sind.“ Demnach sind internationale Prüfungsstandards verpflichtend anzuwenden, wenn diese von der EU-Kommission im Wege delegierter Rechtsakte angenommen worden sind. Gemäß der bisherigen Abschlussprüferrichtlinie (Artikel 2 Nr. 11) sind „Internationale Prüfungsstandards“ definiert als International Standards on Auditing (ISA) und damit zusammenhängende Stellungnahmen und Standards, soweit sie für die Abschlussprüfung relevant sind. Da die EU-Kommission die ISA bislang noch nicht angenommen hat, sind sie gegenwärtig noch nicht gesetzlich verpflichtend bei der Prüfung von Jahresabschlüssen in Deutschland anzuwenden. Die freiwillige Anwendung ist jedoch zulässig.

Keine großen Änderungen durch ISA erwartet

Mit Annahme der ISA durch die Kommission und mit der damit verbundenen Pflicht zur unmittelbaren Anwendung der ISA sollten sich in Deutschland allerdings bei der Durchführung von Abschlussprüfungen keine großen Änderungen ergeben, da die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen Prüfungsstandards zur Abschlussprüfung den ISA weitestgehend entsprechen. Abweichungen oder Ergänzungen betreffen im Wesentlichen die derzeitige deutsche Rechtssituation (zum Beispiel Lagebericht, Prüfungsbericht). Diese sind allerdings auch zukünftig zugelassen, da gemäß Artikel 26 Abs. 4 der Abschlussprüferrichtlinie Mitgliedstaaten „neben den von der Kommission angenommenen internationalen Prüfungsstandards zusätzliche Prüfverfahren oder Prüfungsanforderungen [vorschreiben dürfen], wenn diese Prüfverfahren und Prüfungsanforderungen erforderlich sind, um den nationalen rechtlichen Anforderungen in Bezug auf den Umfang der Abschlussprüfungen Wirkung zu verleihen“.

(WPK / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© weerapat1003/fotolia.com

13.10.2026

Klimaschutz als Milliardenchance für Unternehmen

Deutschlands Klimatransformation erfordert bis 2045 Investitionen von sechs Billionen Euro. Für Finanzvorstände wird die Finanzierung zum strategischen Thema. Entscheidend sind Kapitalkosten, Investitionsprioritäten und die Mobilisierung privaten Kapitals. Unternehmen müssen Investitionen deutlich steigern Laut einer Prognos-Studie im Auftrag der KfW sind jährlich 290 Milliarden Euro für die Klimaneutralität erforderlich. Knapp die Hälfte davon, rund 140 Milliarden

Klimaschutz als Milliardenchance für Unternehmen
Meldung

© Robert Kneschke /fotolia.com

12.10.2026

Refinanzierungswelle am Immobilienmarkt bricht

Viele Immobilien wurden vor Jahren zu niedrigen Zinsen und deutlich höheren Bewertungen finanziert. Bei einer Anschlussfinanzierung verlangen Banken heute jedoch höhere Zinsen, mehr Eigenkapital und strengere Sicherheiten. Gleichzeitig sind zahlreiche Immobilien im Wert gesunken. Dadurch reicht ein neuer Kredit häufig nicht aus, um die bestehende Finanzierung vollständig abzulösen. Eigentümer müssen zusätzliches Kapital aufbringen, Immobilien verkaufen

Refinanzierungswelle am Immobilienmarkt bricht
Meldung

Corporate Finance

08.10.2026

Future Finance Conference 2026: Finance neu denken

Die Finanzfunktion erlebt aktuell einen tiefgreifenden Wandel. Künstliche Intelligenz, intelligente Automatisierung, datengetriebene Steuerung und neue Formen der Zusammenarbeit verändern nicht nur Prozesse, sondern auch die Rolle von CFOs und Finance-Teams grundlegend. Die Future Finance Conference 2026 greift diese Entwicklungen auf und bietet eine Plattform für alle, die die Zukunft von Finance aktiv mitgestalten wollen.  Am

Future Finance Conference 2026: Finance neu denken
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)