• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung der ISA

08.05.2015

Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung der ISA

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Die geänderte Abschlussprüferrichtlinie und die neue Abschlussprüferverordnung sehen vor, dass Abschlussprüfungen zukünftig unter Beachtung der von der EU-Kommission angenommenen internationalen Prüfungsstandards durchzuführen sind. Die Richtlinie muss bis zum 17. Juni 2016 in nationales Recht umgesetzt werden, die Verordnung wird dann unmittelbar gelten.

Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie und unmittelbarer Geltung der Verordnung am 17.6.2016 ergibt sich jedoch keine gesetzliche Pflicht zur unmittelbaren Anwendung bei der Abschlussprüfung in Deutschland, sofern nicht die internationalen Prüfungsstandards zuvor durch die EU-Kommission im Wege delegierter Rechtsakte angenommen worden sind. Dies stellte die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) in einer aktuellen Meldung klar.

ISA ist derzeit noch nicht verpflichtend anzuwenden

Die aktuell noch geltende Abschlussprüferrichtlinie (2006/43/EG einschließlich der Änderungen aus der Richtlinie 2008/30/EG) regelt in Artikel 26 Abs. 1 unter anderem, dass die Mitgliedstaaten die Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften verpflichten, Abschlussprüfungen unter Beachtung von der Kommission angenommener internationaler Prüfungsstandards durchzuführen. In Deutschland wurde dies in § 317 Abs. 5 HGB geregelt, wonach „bei der Durchführung einer Prüfung […] der Abschlussprüfer die internationalen Prüfungsstandards anzuwenden [hat], die von der Europäischen Kommission […] angenommen worden sind.“ Demnach sind internationale Prüfungsstandards verpflichtend anzuwenden, wenn diese von der EU-Kommission im Wege delegierter Rechtsakte angenommen worden sind. Gemäß der bisherigen Abschlussprüferrichtlinie (Artikel 2 Nr. 11) sind „Internationale Prüfungsstandards“ definiert als International Standards on Auditing (ISA) und damit zusammenhängende Stellungnahmen und Standards, soweit sie für die Abschlussprüfung relevant sind. Da die EU-Kommission die ISA bislang noch nicht angenommen hat, sind sie gegenwärtig noch nicht gesetzlich verpflichtend bei der Prüfung von Jahresabschlüssen in Deutschland anzuwenden. Die freiwillige Anwendung ist jedoch zulässig.

Keine großen Änderungen durch ISA erwartet

Mit Annahme der ISA durch die Kommission und mit der damit verbundenen Pflicht zur unmittelbaren Anwendung der ISA sollten sich in Deutschland allerdings bei der Durchführung von Abschlussprüfungen keine großen Änderungen ergeben, da die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen Prüfungsstandards zur Abschlussprüfung den ISA weitestgehend entsprechen. Abweichungen oder Ergänzungen betreffen im Wesentlichen die derzeitige deutsche Rechtssituation (zum Beispiel Lagebericht, Prüfungsbericht). Diese sind allerdings auch zukünftig zugelassen, da gemäß Artikel 26 Abs. 4 der Abschlussprüferrichtlinie Mitgliedstaaten „neben den von der Kommission angenommenen internationalen Prüfungsstandards zusätzliche Prüfverfahren oder Prüfungsanforderungen [vorschreiben dürfen], wenn diese Prüfverfahren und Prüfungsanforderungen erforderlich sind, um den nationalen rechtlichen Anforderungen in Bezug auf den Umfang der Abschlussprüfungen Wirkung zu verleihen“.

(WPK / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©andreypopov/123rf.com

05.03.2026

Mittelstand zeigt sich wieder innovationsfreudiger

Deutschlands Mittelstand zeigt sich wieder etwas innovationsfreudiger. Im Zeitraum zwischen 2022 und 2024 haben 41 % – oder 1,6 Millionen – der mittelständischen Unternehmen innerhalb der vorangegangenen drei Jahre mindestens eine Innovation getätigt. Das waren zwei Prozentpunkte mehr als zwischen 2021 bis 2023. Die Ausgaben der Unternehmen für Innovationen lagen 2024 bei 35,4 Milliarden Euro, das waren

Mittelstand zeigt sich wieder innovationsfreudiger
Meldung

© Robert Kneschke /fotolia.com

04.03.2026

Baufinanzierungsstudie: Markt steht zunehmend unter Druck

59 Milliarden Euro Neugeschäftsvolumen: Der Baufinanzierungsmarkt verzeichnet im vierten Quartal 2025 ein Plus von 15 % im Vergleich zum Vorjahresquartal. Doch gestiegene Zinsen und konjunkturelle Unsicherheiten bremsen die Dynamik. Zu diesem Ergebnis kommt die Baufinanzierungsstudie Q4 2025 der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland (PwC) in Kooperation mit der Interhyp AG. „Das robuste Wachstum im Neugeschäft

Baufinanzierungsstudie: Markt steht zunehmend unter Druck
Meldung

peshkova/123rf.com

03.03.2026

KI gegen Finanzkriminalität: Vom Trend zur Pflichttechnologie

Künstliche Intelligenz ist heute ein zentraler Bestandteil moderner Strategien zur Bekämpfung von Finanzkriminalität – mit klarem Fokus auf Effizienzsteigerung und Next-Generation-Sicherheitstechnologien wie verhaltensbasierter Biometrie. INFORM, Entwickler von Softwaresystemen für KI-gestützte Entscheidungsfindung in den Bereichen Risiko, Betrug und Compliance, veröffentlichte zentrale Ergebnisse seiner aktuellen Branchenumfrage „The Artificial Intelligence & Anti-FinCrime Market Research Survey“. Die Resultate unterstreichen

KI gegen Finanzkriminalität: Vom Trend zur Pflichttechnologie
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)