• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung der ISA

08.05.2015

Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung der ISA

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Die geänderte Abschlussprüferrichtlinie und die neue Abschlussprüferverordnung sehen vor, dass Abschlussprüfungen zukünftig unter Beachtung der von der EU-Kommission angenommenen internationalen Prüfungsstandards durchzuführen sind. Die Richtlinie muss bis zum 17. Juni 2016 in nationales Recht umgesetzt werden, die Verordnung wird dann unmittelbar gelten.

Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie und unmittelbarer Geltung der Verordnung am 17.6.2016 ergibt sich jedoch keine gesetzliche Pflicht zur unmittelbaren Anwendung bei der Abschlussprüfung in Deutschland, sofern nicht die internationalen Prüfungsstandards zuvor durch die EU-Kommission im Wege delegierter Rechtsakte angenommen worden sind. Dies stellte die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) in einer aktuellen Meldung klar.

ISA ist derzeit noch nicht verpflichtend anzuwenden

Die aktuell noch geltende Abschlussprüferrichtlinie (2006/43/EG einschließlich der Änderungen aus der Richtlinie 2008/30/EG) regelt in Artikel 26 Abs. 1 unter anderem, dass die Mitgliedstaaten die Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften verpflichten, Abschlussprüfungen unter Beachtung von der Kommission angenommener internationaler Prüfungsstandards durchzuführen. In Deutschland wurde dies in § 317 Abs. 5 HGB geregelt, wonach „bei der Durchführung einer Prüfung […] der Abschlussprüfer die internationalen Prüfungsstandards anzuwenden [hat], die von der Europäischen Kommission […] angenommen worden sind.“ Demnach sind internationale Prüfungsstandards verpflichtend anzuwenden, wenn diese von der EU-Kommission im Wege delegierter Rechtsakte angenommen worden sind. Gemäß der bisherigen Abschlussprüferrichtlinie (Artikel 2 Nr. 11) sind „Internationale Prüfungsstandards“ definiert als International Standards on Auditing (ISA) und damit zusammenhängende Stellungnahmen und Standards, soweit sie für die Abschlussprüfung relevant sind. Da die EU-Kommission die ISA bislang noch nicht angenommen hat, sind sie gegenwärtig noch nicht gesetzlich verpflichtend bei der Prüfung von Jahresabschlüssen in Deutschland anzuwenden. Die freiwillige Anwendung ist jedoch zulässig.

Keine großen Änderungen durch ISA erwartet

Mit Annahme der ISA durch die Kommission und mit der damit verbundenen Pflicht zur unmittelbaren Anwendung der ISA sollten sich in Deutschland allerdings bei der Durchführung von Abschlussprüfungen keine großen Änderungen ergeben, da die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen Prüfungsstandards zur Abschlussprüfung den ISA weitestgehend entsprechen. Abweichungen oder Ergänzungen betreffen im Wesentlichen die derzeitige deutsche Rechtssituation (zum Beispiel Lagebericht, Prüfungsbericht). Diese sind allerdings auch zukünftig zugelassen, da gemäß Artikel 26 Abs. 4 der Abschlussprüferrichtlinie Mitgliedstaaten „neben den von der Kommission angenommenen internationalen Prüfungsstandards zusätzliche Prüfverfahren oder Prüfungsanforderungen [vorschreiben dürfen], wenn diese Prüfverfahren und Prüfungsanforderungen erforderlich sind, um den nationalen rechtlichen Anforderungen in Bezug auf den Umfang der Abschlussprüfungen Wirkung zu verleihen“.

(WPK / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© WrightStudio/fotolia.com

08.10.2026

Deutscher Wagniskapitalmarkt erlebt sehr starkes drittes Quartal

Der deutsche Venture-Capital-Markt hat ein sehr erfolgreiches drittes Quartal erlebt. Hiesige Start-ups sammelten mehr als 4,5 Milliarden Euro ein – das war nochmal ein gutes Drittel mehr als im starken Vorquartal und fast viermal mehr als im dritten Quartal 2025. Gemessen am Dealvolumen war es das stärkste Quartal seit dem vierten Quartal 2021. Insgesamt erhielten

Deutscher Wagniskapitalmarkt erlebt sehr starkes drittes Quartal
Meldung

©Sondem/fotolia.com

07.10.2026

Deutsche Auslandsinvestitionen: Seit 2010 mehr als verdoppelt

Deutsche Unternehmen haben den Wert ihrer Direktinvestitionen im Ausland seit 2010 mehr als verdoppelt. Der Bestand an deutschen Direktinvestitionen im Ausland lag im Jahr 2024 (letztverfügbarer Datenstand) bei 1.689 Milliarden Euro. Das zeigt eine vom Auswärtigen Amt geförderte IW-Analyse auf Basis von Daten der Deutschen Bundesbank. Gründe hierfür sind vermehrt niedrige Produktionskosten im Ausland. Das

Deutsche Auslandsinvestitionen: Seit 2010 mehr als verdoppelt
Meldung

© pichetw/fotolia.com

06.10.2026

CFOs übernehmen zunehmend Steuerung von KI-Investitionen

Mit dem breiteren Einsatz von Künstlicher Intelligenz wächst auch der Einfluss von Finanzvorständen. Laut der globalen CFO-Studie des IBM Institute for Business Value unter 1.500 CFOs haben 62% inzwischen zusätzliche Verantwortung für Technologie- oder KI-Strategien übernommen. 56% verfügen über mehr Einfluss auf Portfoliosteuerung und Kapitalallokation, 54% gestalten stärker Geschäftsmodelle und Wachstumsstrategien. Finanzabteilungen noch nicht transformationsreif

CFOs übernehmen zunehmend Steuerung von KI-Investitionen
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)