• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung der ISA

08.05.2015

Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung der ISA

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Die geänderte Abschlussprüferrichtlinie und die neue Abschlussprüferverordnung sehen vor, dass Abschlussprüfungen zukünftig unter Beachtung der von der EU-Kommission angenommenen internationalen Prüfungsstandards durchzuführen sind. Die Richtlinie muss bis zum 17. Juni 2016 in nationales Recht umgesetzt werden, die Verordnung wird dann unmittelbar gelten.

Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie und unmittelbarer Geltung der Verordnung am 17.6.2016 ergibt sich jedoch keine gesetzliche Pflicht zur unmittelbaren Anwendung bei der Abschlussprüfung in Deutschland, sofern nicht die internationalen Prüfungsstandards zuvor durch die EU-Kommission im Wege delegierter Rechtsakte angenommen worden sind. Dies stellte die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) in einer aktuellen Meldung klar.

ISA ist derzeit noch nicht verpflichtend anzuwenden

Die aktuell noch geltende Abschlussprüferrichtlinie (2006/43/EG einschließlich der Änderungen aus der Richtlinie 2008/30/EG) regelt in Artikel 26 Abs. 1 unter anderem, dass die Mitgliedstaaten die Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften verpflichten, Abschlussprüfungen unter Beachtung von der Kommission angenommener internationaler Prüfungsstandards durchzuführen. In Deutschland wurde dies in § 317 Abs. 5 HGB geregelt, wonach „bei der Durchführung einer Prüfung […] der Abschlussprüfer die internationalen Prüfungsstandards anzuwenden [hat], die von der Europäischen Kommission […] angenommen worden sind.“ Demnach sind internationale Prüfungsstandards verpflichtend anzuwenden, wenn diese von der EU-Kommission im Wege delegierter Rechtsakte angenommen worden sind. Gemäß der bisherigen Abschlussprüferrichtlinie (Artikel 2 Nr. 11) sind „Internationale Prüfungsstandards“ definiert als International Standards on Auditing (ISA) und damit zusammenhängende Stellungnahmen und Standards, soweit sie für die Abschlussprüfung relevant sind. Da die EU-Kommission die ISA bislang noch nicht angenommen hat, sind sie gegenwärtig noch nicht gesetzlich verpflichtend bei der Prüfung von Jahresabschlüssen in Deutschland anzuwenden. Die freiwillige Anwendung ist jedoch zulässig.

Keine großen Änderungen durch ISA erwartet

Mit Annahme der ISA durch die Kommission und mit der damit verbundenen Pflicht zur unmittelbaren Anwendung der ISA sollten sich in Deutschland allerdings bei der Durchführung von Abschlussprüfungen keine großen Änderungen ergeben, da die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen Prüfungsstandards zur Abschlussprüfung den ISA weitestgehend entsprechen. Abweichungen oder Ergänzungen betreffen im Wesentlichen die derzeitige deutsche Rechtssituation (zum Beispiel Lagebericht, Prüfungsbericht). Diese sind allerdings auch zukünftig zugelassen, da gemäß Artikel 26 Abs. 4 der Abschlussprüferrichtlinie Mitgliedstaaten „neben den von der Kommission angenommenen internationalen Prüfungsstandards zusätzliche Prüfverfahren oder Prüfungsanforderungen [vorschreiben dürfen], wenn diese Prüfverfahren und Prüfungsanforderungen erforderlich sind, um den nationalen rechtlichen Anforderungen in Bezug auf den Umfang der Abschlussprüfungen Wirkung zu verleihen“.

(WPK / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© Peter38 / fotolia.com

23.07.2026

Strukturkrise der Chemieindustrie verschärft sich

Europas Chemieindustrie läuft seit Jahren im Krisenmodus: Zwischen 2020 und 2025 lag die Auslastung deutlich unter dem Niveau der Vorperiode. Für mehr als 100 Anlagen in Europa wurde in den vergangenen drei Jahren die Schließung oder der Verkauf angekündigt. Es sind vor allem internationale Konzerne, die Europa den Rücken kehren, wie eine neue Analyse der

Strukturkrise der Chemieindustrie verschärft sich
Meldung

©zapp2photo/fotolia.com

22.07.2026

M&A-Aktivität in Transport und Logistik trotzt geopolitischen Unsicherheiten

Die weltweite Transport- und Logistikindustrie bleibt trotz geopolitischer Spannungen auf Wachstumskurs; aber die M&A-Aktivitäten werden deutlich selektiver. Im 1. Halbjahr 2026 wurden laut dem aktuellen „Transport & Logistics Barometer“ von PwC Deutschland und Strategy& weltweit 105 Transaktionen mit einem Volumen von jeweils mindestens 50 Mio. US-Dollar angekündigt. Im Vorjahreszeitraum waren es 108 Deals. Der Gesamtwert

M&A-Aktivität in Transport und Logistik trotzt geopolitischen Unsicherheiten
Meldung

© Sergey Nivens/fotolia.com

21.07.2026

Konjunkturerwartungen steigen kräftig

Im Juli steigen die Erwartungen erneut kräftig an. Der ZEW-Index steigt um 15,8 Punkte stark an und beträgt nun plus 26,3 Punkte. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage erfährt ebenfalls einen Anstieg, wenn auch in einem geringeren Ausmaß. Der Lageindikator für Deutschland liegt mit minus 77,6 Punkten um plus 3,4 Punkte über dem Vormonatswert. Reformpaket

Konjunkturerwartungen steigen kräftig
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)