• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung der ISA

08.05.2015

Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung der ISA

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Die geänderte Abschlussprüferrichtlinie und die neue Abschlussprüferverordnung sehen vor, dass Abschlussprüfungen zukünftig unter Beachtung der von der EU-Kommission angenommenen internationalen Prüfungsstandards durchzuführen sind. Die Richtlinie muss bis zum 17. Juni 2016 in nationales Recht umgesetzt werden, die Verordnung wird dann unmittelbar gelten.

Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie und unmittelbarer Geltung der Verordnung am 17.6.2016 ergibt sich jedoch keine gesetzliche Pflicht zur unmittelbaren Anwendung bei der Abschlussprüfung in Deutschland, sofern nicht die internationalen Prüfungsstandards zuvor durch die EU-Kommission im Wege delegierter Rechtsakte angenommen worden sind. Dies stellte die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) in einer aktuellen Meldung klar.

ISA ist derzeit noch nicht verpflichtend anzuwenden

Die aktuell noch geltende Abschlussprüferrichtlinie (2006/43/EG einschließlich der Änderungen aus der Richtlinie 2008/30/EG) regelt in Artikel 26 Abs. 1 unter anderem, dass die Mitgliedstaaten die Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften verpflichten, Abschlussprüfungen unter Beachtung von der Kommission angenommener internationaler Prüfungsstandards durchzuführen. In Deutschland wurde dies in § 317 Abs. 5 HGB geregelt, wonach „bei der Durchführung einer Prüfung […] der Abschlussprüfer die internationalen Prüfungsstandards anzuwenden [hat], die von der Europäischen Kommission […] angenommen worden sind.“ Demnach sind internationale Prüfungsstandards verpflichtend anzuwenden, wenn diese von der EU-Kommission im Wege delegierter Rechtsakte angenommen worden sind. Gemäß der bisherigen Abschlussprüferrichtlinie (Artikel 2 Nr. 11) sind „Internationale Prüfungsstandards“ definiert als International Standards on Auditing (ISA) und damit zusammenhängende Stellungnahmen und Standards, soweit sie für die Abschlussprüfung relevant sind. Da die EU-Kommission die ISA bislang noch nicht angenommen hat, sind sie gegenwärtig noch nicht gesetzlich verpflichtend bei der Prüfung von Jahresabschlüssen in Deutschland anzuwenden. Die freiwillige Anwendung ist jedoch zulässig.

Keine großen Änderungen durch ISA erwartet

Mit Annahme der ISA durch die Kommission und mit der damit verbundenen Pflicht zur unmittelbaren Anwendung der ISA sollten sich in Deutschland allerdings bei der Durchführung von Abschlussprüfungen keine großen Änderungen ergeben, da die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen Prüfungsstandards zur Abschlussprüfung den ISA weitestgehend entsprechen. Abweichungen oder Ergänzungen betreffen im Wesentlichen die derzeitige deutsche Rechtssituation (zum Beispiel Lagebericht, Prüfungsbericht). Diese sind allerdings auch zukünftig zugelassen, da gemäß Artikel 26 Abs. 4 der Abschlussprüferrichtlinie Mitgliedstaaten „neben den von der Kommission angenommenen internationalen Prüfungsstandards zusätzliche Prüfverfahren oder Prüfungsanforderungen [vorschreiben dürfen], wenn diese Prüfverfahren und Prüfungsanforderungen erforderlich sind, um den nationalen rechtlichen Anforderungen in Bezug auf den Umfang der Abschlussprüfungen Wirkung zu verleihen“.

(WPK / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com

07.05.2026

Wo Investoren Deutschland EU-weit vorne sehen

Wie attraktiv ist Deutschland aus Sicht internationaler Investoren im Jahr 2026? Und welche Faktoren entscheiden darüber, ob Investitionen gehalten, ausgeweitet oder verlagert werden? Die aktuelle Studie „Business Destination Germany 2026“ von KPMG liefert klare Antworten. Basis der Studie ist eine Befragung von 400 CFOs der größten deutschen Tochtergesellschaften internationaler Konzerne. Fünf Kernerkenntnisse im Überblick Trotz

Wo Investoren Deutschland EU-weit vorne sehen
Meldung

Elnur/123rf.com

06.05.2026

Kreislaufwirtschaft: 880 Mrd. Euro Wertschöpfungspotenzial für die deutsche Industrie

Zusätzliche Wertschöpfung, resilientere Lieferketten, geringere Rohstoffabhängigkeiten und ein messbarer Beitrag zum Klimaschutz – die Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) ist ein strategischer Wachstumsmotor für den Industriestandort Deutschland. Die Boston Consulting Group (BCG) hat im Auftrag des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) die Effekte der Kreislaufwirtschaft auf die Branchen Mobilität, Maschinenbau, Bauwesen, Energie sowie Textil untersucht. Diese stehen

Kreislaufwirtschaft: 880 Mrd. Euro Wertschöpfungspotenzial für die deutsche Industrie
Meldung

© kasto/de.123rf.com

05.05.2026

Baubranche unter Dauerstress

Die deutsche Bauindustrie steht auch 2026 weiter unter erheblichem Druck. Die aktuelle PwC-Studie zeigt eine Branche, die ihre Herausforderungen klar erkannt hat, deren Umsetzung von Gegensteuerungsmaßnahmen jedoch weiter auf sich warten lässt. Kostendruck ist die größte Herausforderung Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen geopolitischen Belastung bleibt der Kostendruck die größte Herausforderung der Branche. 91 %

Baubranche unter Dauerstress
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)