• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung der ISA

08.05.2015

Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung der ISA

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Die geänderte Abschlussprüferrichtlinie und die neue Abschlussprüferverordnung sehen vor, dass Abschlussprüfungen zukünftig unter Beachtung der von der EU-Kommission angenommenen internationalen Prüfungsstandards durchzuführen sind. Die Richtlinie muss bis zum 17. Juni 2016 in nationales Recht umgesetzt werden, die Verordnung wird dann unmittelbar gelten.

Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie und unmittelbarer Geltung der Verordnung am 17.6.2016 ergibt sich jedoch keine gesetzliche Pflicht zur unmittelbaren Anwendung bei der Abschlussprüfung in Deutschland, sofern nicht die internationalen Prüfungsstandards zuvor durch die EU-Kommission im Wege delegierter Rechtsakte angenommen worden sind. Dies stellte die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) in einer aktuellen Meldung klar.

ISA ist derzeit noch nicht verpflichtend anzuwenden

Die aktuell noch geltende Abschlussprüferrichtlinie (2006/43/EG einschließlich der Änderungen aus der Richtlinie 2008/30/EG) regelt in Artikel 26 Abs. 1 unter anderem, dass die Mitgliedstaaten die Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften verpflichten, Abschlussprüfungen unter Beachtung von der Kommission angenommener internationaler Prüfungsstandards durchzuführen. In Deutschland wurde dies in § 317 Abs. 5 HGB geregelt, wonach „bei der Durchführung einer Prüfung […] der Abschlussprüfer die internationalen Prüfungsstandards anzuwenden [hat], die von der Europäischen Kommission […] angenommen worden sind.“ Demnach sind internationale Prüfungsstandards verpflichtend anzuwenden, wenn diese von der EU-Kommission im Wege delegierter Rechtsakte angenommen worden sind. Gemäß der bisherigen Abschlussprüferrichtlinie (Artikel 2 Nr. 11) sind „Internationale Prüfungsstandards“ definiert als International Standards on Auditing (ISA) und damit zusammenhängende Stellungnahmen und Standards, soweit sie für die Abschlussprüfung relevant sind. Da die EU-Kommission die ISA bislang noch nicht angenommen hat, sind sie gegenwärtig noch nicht gesetzlich verpflichtend bei der Prüfung von Jahresabschlüssen in Deutschland anzuwenden. Die freiwillige Anwendung ist jedoch zulässig.

Keine großen Änderungen durch ISA erwartet

Mit Annahme der ISA durch die Kommission und mit der damit verbundenen Pflicht zur unmittelbaren Anwendung der ISA sollten sich in Deutschland allerdings bei der Durchführung von Abschlussprüfungen keine großen Änderungen ergeben, da die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen Prüfungsstandards zur Abschlussprüfung den ISA weitestgehend entsprechen. Abweichungen oder Ergänzungen betreffen im Wesentlichen die derzeitige deutsche Rechtssituation (zum Beispiel Lagebericht, Prüfungsbericht). Diese sind allerdings auch zukünftig zugelassen, da gemäß Artikel 26 Abs. 4 der Abschlussprüferrichtlinie Mitgliedstaaten „neben den von der Kommission angenommenen internationalen Prüfungsstandards zusätzliche Prüfverfahren oder Prüfungsanforderungen [vorschreiben dürfen], wenn diese Prüfverfahren und Prüfungsanforderungen erforderlich sind, um den nationalen rechtlichen Anforderungen in Bezug auf den Umfang der Abschlussprüfungen Wirkung zu verleihen“.

(WPK / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© Denis Junker / fotolia.com

04.06.2026

Zahlungsverzug setzt Unternehmen unter Druck

Späte Zahlungen und steigende Forderungsausfälle setzen deutsche Unternehmen unter Druck. Die schwache Konjunktur verschärft die Situation – mit direkten Folgen für Liquidität und Lieferketten. Das aktuelle Atradius-Zahlungsbarometer für Deutschland zeichnet ein besorgniserregendes Bild der wirtschaftlichen Lage. „Während sich die Kreditbedingungen der Banken in ganz Westeuropa verschärfen, ist der Druck auf deutsche Unternehmen aufgrund ihrer starken

Zahlungsverzug setzt Unternehmen unter Druck
Meldung

© Olivier Le Moal/fotolia.com

03.06.2026

Stablecoins: Neue Spielregeln im Wholesale Banking

Das weltweite Angebot an Stablecoins dürfte sich bis 2030 auf das Fünf- bis Zwölffache erhöhen. Digitale Bargeldinstrumente sind dabei, die Architektur des Zahlungsverkehrs grundlegend zu verändern – für Banken wird es damit zur dringenden strategischen Priorität, ihre Rolle in diesem Ökosystem neu zu definieren. Das hat die Studie „From Hype to Hard Value: Stablecoin and

Stablecoins: Neue Spielregeln im Wholesale Banking
Meldung

pitinan/123.rf.com

02.06.2026

Finanzplanung per KI: Das Vertrauen wächst

Beim Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf. Das Vertrauen in Maschinen wächst dagegen: 39 % der Menschen in Deutschland nutzen Künstliche Intelligenz, um ihre Finanzplanung zu optimieren. Das zeigt der aktuelle „AI Sentiment Index 2026 – Fokusthema Finanzen“ von EY, für den weltweit rund 18.000 Menschen in 23 Ländern befragt wurden, darunter 1.000 in Deutschland. Damit

Finanzplanung per KI: Das Vertrauen wächst
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)