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11.05.2023

ZuFinG: Nachschärfung bei Mehrstimmrechtsaktien gefordert

Das BMF hat den Referentenentwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) vorgelegt. Das IDW hält es für erforderlich, dass insbesondere die Regelungen zur Einrichtung von Mehrstimmrechtsaktien nachgeschärft werden.

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Der deutsche Finanzmarkt und der Standort Deutschland sollen attraktiver sowohl für nationale als auch für internationale Unternehmen und Investoren werden. Dafür hat das BMF den Referentenentwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) vorgelegt. Das IDW fordert nun Nachschärfungen der Regelungen zur Einführung von Mehrstimmrechtsaktien.

Deutschland benötigt Investitionen in nahezu beispiellosem Umfang. Nur so kann unter den sich verändernden Bedingungen unser Wohlstand gesichert und können gleichzeitig Gesellschaft und Wirtschaft zügig auf Digitalisierung und Klimaschutz eingestellt werden. Es ist erforderlich, die Leistungsfähigkeit des deutschen Kapitalmarkts zu stärken und die Attraktivität des deutschen Finanzstandorts als bedeutenden Teil eines starken Finanzplatzes Europa zu erhöhen. Regelungen im Finanzmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sollen im Hinblick auf dieses Ziel weiterentwickelt werden.

Aktien als Kapitalanlage soll attraktiver werden

Der Referentenentwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz sieht durch Digitalisierung, Entbürokratisierung und Internationalisierung vor, den deutschen Finanzmarkt und den Standort Deutschland attraktiver sowohl für nationale als auch für internationale Unternehmen und Investoren zu machen. Aktien und börsennotierte Wertpapiere sollen als Kapitalanlage attraktiver werden, um Nachfrageseite (Anreize für Aktien als Kapitalanlage) und Angebotsseite (Erhöhung der Anzahl börsennotierter Unternehmen in Deutschland) zu stärken.

Im Rahmen der Verbändeanhörung hat das IDW zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen gegenüber dem BMF und dem BMJ Stellung genommen.

Kritik des IDW

Das IDW begrüßt in seiner Stellungnahme die Initiative der Bundesregierung, die Attraktivität des deutschen Finanzstandorts sowie den Zugang zum Kapitalmarkt für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU als Treiber der Innovation in Deutschland zu verbessern. Auch Maßnahmen, die der Digitalisierung, Entbürokratisierung und Internationalisierung des Finanzstandorts Deutschland dienen, können die Attraktivität des Finanzmarkts in Deutschland erhöhen.

Das IDW hält es jedoch für erforderlich, dass insbesondere die Regelungen zur Einrichtung von Mehrstimmrechtsaktien nachgeschärft werden. Darüber hinaus regt das IDW u.a. an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, die Möglichkeit der Erteilung von Comfort Letters durch den Abschlussprüfer wieder zu vereinfachen.

(IDW vom 10.05.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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