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27.11.2023

Zukunftsfinanzierungsgesetz auf der Zielgeraden

Einfacherer Zugang zu Kapital, Erleichterung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen und Entbürokratisierung bringt das Zukunftsfinanzierungsgesetz.

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©Alexander Limbach/fotolia.com

Deutschland soll auch in Zukunft gut aufgestellt und wettbewerbsfähig sein. Dazu will die Bundesregierung mehr privates Kapital für Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz und Digitalisierung mobilisieren. Gleichzeitig soll der Finanzplatz Deutschland attraktiver und wettbewerbsfähiger werden. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetzentwurf bereits zugestimmt.

Kapitalmarktzugang für Start-Ups

Ziel des Maßnahmenpaktes mit über 30 Artikeln ist es unter anderem, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-Ups den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern, Investitionen in Erneuerbare Energien besser zu fördern, steuerliche Regelungen für Investmentfonds an Vorgaben anderer EU-Staaten anzugleichen, dadurch den Wettbewerb zu stärken und den Standort Deutschland für nationale sowie internationale Investoren attraktiver zu machen.

Blockchain und Crowdfunding

Aktienemissionen sind künftig auch auf der Grundlage der Blockchain-Technologie möglich. Mit dieser Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für Kryptowerte soll Deutschland zu einem rechtssicheren Standort für diese Zukunftstechnologie werden, heißt es in der Gesetzesbegründung. Änderungen gibt es auch bei den Haftungsregelungen für Crowdfunding-Projekte.

Höhere Arbeitnehmer-Sparzulage

Das Gesetz verdoppelt die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage auf 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete. Dadurch erweitert sich der Kreis der Anspruchsberechtigten nach Experteneinschätzung auf 13,8 Millionen Personen.

Zudem erleichtert das Gesetz die Beteiligung von Mitarbeitern am Eigenkapital ihres Arbeitgebers: Der Steuerfreibetrag steigt von derzeit 1.440 Euro auf 2.000 Euro.

Verbraucherrechte

Weitere Änderungen betreffen Vorgaben für Zahlungskonten-Vergleichswebseiten, Verbraucherdarlehensverträge und Restschuldversicherungen.

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt weitgehend am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, einige Regelungen bereits am 01.01.2024.

(Bundesrat vom 24.11.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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