• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zum Honorar einer M&A-Beraterin bei Unternehmensverkauf

20.12.2023

Zum Honorar einer M&A-Beraterin bei Unternehmensverkauf

Das Erfolgshonorar eines M&A-Beraters muss u.U. auch ohne Kausalität der Beratungstätigkeit für das Zustandekommen der Transaktion gezahlt werden.

Beitrag mit Bild

©GerhardSeybert/fotolia.com

Die Kammer für internationale Handelssachen am Landgericht Frankfurt am Main hatte über den Vergütungsanspruch einer M&A-Beraterin zu entscheiden. Im Streitfall hatte eine Gesellschaft mit Sitz in Hong Kong beabsichtigt, zwei Tochterunternehmen zu verkaufen. Sie beauftragte ein deutsches M&A-Beratungsunternehmen, sie umfassend bei dem Unternehmensverkauf zu beraten, unter anderem die zu veräußernden Zielgesellschaften zu bewerten, Strategien auszuarbeiten und die Projektkoordination zu übernehmen.

Unternehmensverkauf erst nach Ende des Beratervertrags

Im Beratervertrag (sog. Advisory Agreement) ließ sich die M&A-Beraterin ein erfolgsabhängiges Transaktionshonorar versprechen, das auch dann zu zahlen war, wenn der Unternehmensverkauf innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Advisory Agreement zustande kam. Die M&A-Beraterin wurde tätig. Nach rund einem Jahr beendete die Auftraggeberin die Zusammenarbeit und beauftragte eine neue Beraterin. Etwa neun Monate später wurde der erfolgreiche Unternehmensverkauf öffentlich bekannt gegeben.

Advisory Agreement ist ein Geschäftsbesorgungsdienstvertrag

Die M&A-Beraterin klagte mit Erfolg vor dem LG Frankfurt am Main auf Zahlung ihres Beraterhonorars und auf Auskunft über den Kaufpreis für den Unternehmensverkauf. Der Streitwert des Verfahrens belief sich auf 2,785 Mio. Euro. Das LG Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 23.10.1023 (3-02 O 56/22), dass eine Vereinbarung über ein erfolgsabhängiges Honorar auch dann wirksam ist, wenn die Transaktion nicht kausal auf der Leistung der M&A-Beraterin beruht. Wegen der umfassenden Beratungsleistungen sei das Advisory Agreement kein Maklervertrag, sondern ein sog. Geschäftsbesorgungsdienstvertrag.

Laut LG Frankfurt am Main liegt keine unangemessene Benachteiligung vor, dass ein M&A-Berater sich ein Erfolgshonorar versprechen lässt, ohne dass eine Kausalität seiner Beratungstätigkeit für das Zustandekommen der Transaktion gegeben sein muss. Diese Art der Vertragsgestaltung sei in der M&A-Branche bei einem exklusiven Mandat weithin üblich. Erst recht müsse dies gelten, wenn der Berater – wie hier – nicht zugleich aufwandbezogen vergütet wird.

(LG Frankfurt a.M. vom 20.12.2023 / RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

© fotogestoeber/fotolia.com

28.09.2026

DAX-Konzerne bauen besonders viele Stellen ab

Deutschlands größte börsennotierte Unternehmen reduzieren ihre Belegschaften stärker als vergleichbare Konzerne in Frankreich, Italien und Spanien. Das zeigt das EY-Parthenon Employment Barometer 2026, für das die Nachhaltigkeitsberichte von 155 Unternehmen aus DAX 40, CAC 40, FTSE MIB 40 und IBEX 35 ausgewertet wurden. Fast 48.000 Stellen weniger Bei den DAX-Konzernen sank die weltweite Beschäftigung um

DAX-Konzerne bauen besonders viele Stellen ab
Meldung

©fotomek/fotolia.com

24.09.2026

Studie: Banken liegen bei KI-Governance vorn

Banken, die konsequent auf vertrauenswürdige künstliche Intelligenz setzen, erzielen deutlich höhere Erträge aus ihren KI-Investitionen. Das zeigt der aktuelle „Data and AI Impact Report“ des Softwareanbieters SAS, dessen Daten vom Marktforschungsunternehmen IDC erhoben wurden. Banken liegen beim KI-Vertrauen vorn Im Branchenvergleich zählen Banken zu den Vorreitern. Ihr Trustworthiness-Index stieg binnen eines Jahres um 12,8 Punkte

Studie: Banken liegen bei KI-Governance vorn
Meldung

©helmutvogler/fotolia.com

23.09.2026

Pontes startet: Zentralbankgeld für tokenisierte Märkte

Das Eurosystem treibt die Tokenisierung der Finanzmärkte voran. Am 21.09.2026 hat die Europäische Zentralbank (EZB) mit „Pontes“ eine Infrastruktur gestartet, über die Geschäfte mit tokenisierten Vermögenswerten in Zentralbankgeld abgewickelt werden können. Damit setzt die Notenbank erstmals ihre Strategie für einen stärker auf Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basierenden Finanzmarkt praktisch um. Sicheres Geld für digitale Märkte Tokenisierung soll

Pontes startet: Zentralbankgeld für tokenisierte Märkte
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)