• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zum Regierungsentwurf eines Investmentsteuerreformgesetzes

29.02.2016

Zum Regierungsentwurf eines Investmentsteuerreformgesetzes

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung am 24.02.2016 verabschiedet. Neben einer Begrenzung der Thesaurierungsbegünstigung ist zudem eine Missbrauchsvermeidungsvorschrift betreffend Cum/Cum-Geschäften vorgesehen.

Mit dem Gesetzentwurf hält die Bundesregierung an einem Systemwechsel hin zu einer intransparenten Besteuerung von Publikumsfonds mit deren inländischen Einkünften fest. Diese Steuerbelastung auf Fondsebene soll bei der Besteuerung der Anleger durch eine pauschale Teilfreistellung der Erträge aus Investmentfonds ausgeglichen werden. Waren im Referentenentwurf ausschließlich Anlagen in Aktienfonds sowie inländische und ausländische Immobilienfonds von der Teilfreistellung begünstigt, sieht der Regierungsentwurf auch eine Teilfreistellung in Höhe von 15 Prozent für Mischfonds vor.

Thesaurierung auf fünfzehn Jahre begrenzt

Bei der Besteuerung von Spezialfonds soll nach dem Regierungsentwurf grundsätzlich an dem Prinzip der transparenten Besteuerung festgehalten, die Thesaurierungsbegünstigung allerdings auf bestimmte Fondseinkünfte und auf einen Höchstdauer der Thesaurierung von fünfzehn Jahren begrenzt werden. Mit Wirkung ab dem 01.01.2016 soll zudem eine Missbrauchsvermeidungsvorschrift betreffend sog. Cum/Cum-Geschäfte in das Einkommensteuergesetz aufgenommen werden.

Überarbeitung von § 5 Abs. 1 Satz 3 InvStG-E

Auch die Regelungen zur Berufsträgerbescheinigung wurden überarbeitet. Berufsträger sind danach nicht verpflichtet, über die Prüfung der Einhaltung der Regeln des deutschen Steuerrechts hinausgehende Ermittlungen vorzunehmen. Das Bußgeld soll von 1 Mio. € – wie im ersten Entwurf vorgesehen – auf höchstens 50.000 € in Fällen von Vorsatz oder Leichtfertigkeit reduziert werden.

Die Neuregelungen sollen ab dem 01.01.2018 in Kraft treten.

(IDW vom 26.02.2016 / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© ferkelraggae/fotolia.com

14.04.2026

Immer weniger Mittelständler wollen einen Kredit aufnehmen

Immer weniger mittelständische Unternehmen interessieren sich für eine Kreditaufnahme bei ihrer Bank oder Sparkasse. Nur 27 % der Mittelständler in Deutschland sind grundsätzlich bereit, einen Bankkredit zur Investitionsfinanzierung aufzunehmen – das ist der niedrigste Wert seit zehn Jahren. Im Jahr 2023 zogen noch 42 %, 2017 sogar 66 % der Unternehmen eine Kreditfinanzierung in Betracht. Das sind Ergebnisse

Immer weniger Mittelständler wollen einen Kredit aufnehmen
Meldung

©pitinan/123rf.com

14.04.2026

Milliardengrab E-Auto: Massiver Gewinneinbruch der Autokonzerne

Was vor wenigen Jahren noch als große Zukunftswette galt, entwickelt sich für viele Autokonzerne inzwischen zu einer massiven finanziellen Belastung. Führende Hersteller in Europa und den USA korrigieren derzeit ihre Elektrostrategien und müssen dafür tief in die Bilanz greifen. Abschreibungen auf Batteriefabriken, Entwicklungsprojekte und Modellreihen summieren sich bereits auf fast 60 Milliarden Euro. Gewinne brechen

Milliardengrab E-Auto: Massiver Gewinneinbruch der Autokonzerne
Meldung

© kritchanut/fotolia.com

13.04.2026

Mega-Deals erreichen Rekordniveau

Der Markt für Fusionen und Übernahmen ist mit ungewöhnlich hoher Dynamik in das Jahr 2026 gestartet. Im ersten Quartal wurden weltweit so viele Mega-Deals mit einem Volumen von jeweils mehr als 10 Mrd. US-Dollar abgeschlossen wie in keinem anderen Quartal seit 2008. Insgesamt wurden zwischen Januar und März zwölf solcher Transaktionen vollzogen. Im Vorquartal waren

Mega-Deals erreichen Rekordniveau
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)