09.08.2016

Zur Struktur der neuen Investmentbesteuerung

Beitrag mit Bild

Das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG) vom 19. Juli 2016 unterscheidet nunmehr zwischen zwei voneinander unabhängigen Besteuerungssystemen und weist damit eine neue Struktur auf.

Das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG) vom 19. Juli 2016 unterscheidet nunmehr zwischen zwei voneinander unabhängigen Besteuerungssystemen und weist damit eine neue Struktur auf.

Die Basis des Investmentsteuerreformgesetzes bildet ein einfaches, leicht administrierbares und gestaltungssicheres „intransparentes“ Besteuerungssystem für Investmentfonds, das wie bei anderen Körperschaften auf der getrennten Besteuerung von Investmentfonds und Anleger basiert. Diesem System unterfallen mit Ausnahme von Personengesellschaften zunächst alle Kapitalanlagevehikel unabhängig von ihrer rechtlichen Ausgestaltung oder ihrem Anlegerkreis.

Semi-transparente Besteuerung für Spezial-Investmentfonds

Für Spezial-Investmentfonds wird unter den gleichen Voraussetzungen wie bisher das heutige semi-transparente Besteuerungsverfahren fortgeführt. Der Begriff „Semi-Transparenz“ bringt zum Ausdruck, dass bei Spezial-Investmentfonds – anders als bei Personengesellschaften – nicht alle Einkünfte dem Anleger zugerechnet werden. Vielmehr bedarf es für die Zurechnung einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung. Aufgrund dieser Semi-Transparenz ist das heutige Investmentsteuerrecht günstiger für die Anleger als die Direktanlage, da bestimmte Erträge (im Wesentlichen Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und aus Termingeschäften) steuerfrei thesauriert werden können (sog. Thesaurierungsprivileg).

Integration des Besteuerungsregimes für Investitionsgesellschaften

Das mit dem AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz eingeführte Besteuerungsregime für Investitionsgesellschaften wird in die vorgenannten Systeme integriert. Die in der Praxis mitunter schwierige Abgrenzung zwischen Investmentfonds und Investitionsgesellschaften entfällt. Außerdem adressiert das Gesetz die Problematik der sog. Cum/Cum-Geschäfte.

(BMF, PM vom 26.07.2016/ Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© Peter38 / fotolia.com

23.07.2026

Strukturkrise der Chemieindustrie verschärft sich

Europas Chemieindustrie läuft seit Jahren im Krisenmodus: Zwischen 2020 und 2025 lag die Auslastung deutlich unter dem Niveau der Vorperiode. Für mehr als 100 Anlagen in Europa wurde in den vergangenen drei Jahren die Schließung oder der Verkauf angekündigt. Es sind vor allem internationale Konzerne, die Europa den Rücken kehren, wie eine neue Analyse der

Strukturkrise der Chemieindustrie verschärft sich
Meldung

©zapp2photo/fotolia.com

22.07.2026

M&A-Aktivität in Transport und Logistik trotzt geopolitischen Unsicherheiten

Die weltweite Transport- und Logistikindustrie bleibt trotz geopolitischer Spannungen auf Wachstumskurs; aber die M&A-Aktivitäten werden deutlich selektiver. Im 1. Halbjahr 2026 wurden laut dem aktuellen „Transport & Logistics Barometer“ von PwC Deutschland und Strategy& weltweit 105 Transaktionen mit einem Volumen von jeweils mindestens 50 Mio. US-Dollar angekündigt. Im Vorjahreszeitraum waren es 108 Deals. Der Gesamtwert

M&A-Aktivität in Transport und Logistik trotzt geopolitischen Unsicherheiten
Meldung

© Sergey Nivens/fotolia.com

21.07.2026

Konjunkturerwartungen steigen kräftig

Im Juli steigen die Erwartungen erneut kräftig an. Der ZEW-Index steigt um 15,8 Punkte stark an und beträgt nun plus 26,3 Punkte. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage erfährt ebenfalls einen Anstieg, wenn auch in einem geringeren Ausmaß. Der Lageindikator für Deutschland liegt mit minus 77,6 Punkten um plus 3,4 Punkte über dem Vormonatswert. Reformpaket

Konjunkturerwartungen steigen kräftig
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)