09.08.2016

Zur Struktur der neuen Investmentbesteuerung

Beitrag mit Bild

Das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG) vom 19. Juli 2016 unterscheidet nunmehr zwischen zwei voneinander unabhängigen Besteuerungssystemen und weist damit eine neue Struktur auf.

Das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG) vom 19. Juli 2016 unterscheidet nunmehr zwischen zwei voneinander unabhängigen Besteuerungssystemen und weist damit eine neue Struktur auf.

Die Basis des Investmentsteuerreformgesetzes bildet ein einfaches, leicht administrierbares und gestaltungssicheres „intransparentes“ Besteuerungssystem für Investmentfonds, das wie bei anderen Körperschaften auf der getrennten Besteuerung von Investmentfonds und Anleger basiert. Diesem System unterfallen mit Ausnahme von Personengesellschaften zunächst alle Kapitalanlagevehikel unabhängig von ihrer rechtlichen Ausgestaltung oder ihrem Anlegerkreis.

Semi-transparente Besteuerung für Spezial-Investmentfonds

Für Spezial-Investmentfonds wird unter den gleichen Voraussetzungen wie bisher das heutige semi-transparente Besteuerungsverfahren fortgeführt. Der Begriff „Semi-Transparenz“ bringt zum Ausdruck, dass bei Spezial-Investmentfonds – anders als bei Personengesellschaften – nicht alle Einkünfte dem Anleger zugerechnet werden. Vielmehr bedarf es für die Zurechnung einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung. Aufgrund dieser Semi-Transparenz ist das heutige Investmentsteuerrecht günstiger für die Anleger als die Direktanlage, da bestimmte Erträge (im Wesentlichen Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und aus Termingeschäften) steuerfrei thesauriert werden können (sog. Thesaurierungsprivileg).

Integration des Besteuerungsregimes für Investitionsgesellschaften

Das mit dem AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz eingeführte Besteuerungsregime für Investitionsgesellschaften wird in die vorgenannten Systeme integriert. Die in der Praxis mitunter schwierige Abgrenzung zwischen Investmentfonds und Investitionsgesellschaften entfällt. Außerdem adressiert das Gesetz die Problematik der sog. Cum/Cum-Geschäfte.

(BMF, PM vom 26.07.2016/ Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

pitinan/123.rf.com

17.11.2025

Deutschland im KI-Paradox: Großes Interesse, kaum Anwendung

Beschäftigte in deutschen Unternehmen stehen dem Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) überwiegend positiv entgegen. 49 % blicken mit Neugier darauf, wie KI ihre Arbeit verändern wird (global: 50 %), 26 % empfinden sogar Vorfreude (global: 41 %). Dennoch zeigt sich: Die tatsächliche Nutzung bleibt hinter den Erwartungen zurück. Weniger als die Hälfte der Mitarbeitenden haben im

Deutschland im KI-Paradox: Großes Interesse, kaum Anwendung
Meldung

©number1411/fotolia.com

17.11.2025

DAX-Konzerne: Trotz Auto-Krise Gewinn über Vorjahresniveau

Deutschlands Top-Konzerne konnten im dritten Quartal ihren Umsatz insgesamt etwa auf dem Vorjahresniveau halten – trotz der schwächelnden Konjunktur und deutlicher Einbußen im Amerika- und Asiengeschäft. Der Gesamtumsatz der DAX-Konzerne schrumpfte um 0,4 % auf 432 Milliarden Euro – in Nordamerika und Asien wurde allerdings ein Umsatzminus von jeweils 6 % registriert, in Europa hingegen wurde ein

DAX-Konzerne: Trotz Auto-Krise Gewinn über Vorjahresniveau
Meldung

© WrightStudio/fotolia.com

13.11.2025

Optimismus der Wagniskapitalinvestoren kehrt zurück

Im zweiten Quartal 2025 hatte sich die Stimmung der Wagniskapitalinvestoren in Deutschland stark eingetrübt. Nun ist die Laune wieder deutlich gestiegen: Der Geschäftsklimaindikator für den Venture-Capital-Markt legte im dritten Quartal um 18,5 Zähler auf minus 0,3 Punkte zu. Damit liegt er knapp unter dem langjährigen Durchschnitt, der durch die Nulllinie markiert wird. Das ergab das

Optimismus der Wagniskapitalinvestoren kehrt zurück
Corporate Finance Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank