09.08.2016

Zur Struktur der neuen Investmentbesteuerung

Beitrag mit Bild

Das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG) vom 19. Juli 2016 unterscheidet nunmehr zwischen zwei voneinander unabhängigen Besteuerungssystemen und weist damit eine neue Struktur auf.

Das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG) vom 19. Juli 2016 unterscheidet nunmehr zwischen zwei voneinander unabhängigen Besteuerungssystemen und weist damit eine neue Struktur auf.

Die Basis des Investmentsteuerreformgesetzes bildet ein einfaches, leicht administrierbares und gestaltungssicheres „intransparentes“ Besteuerungssystem für Investmentfonds, das wie bei anderen Körperschaften auf der getrennten Besteuerung von Investmentfonds und Anleger basiert. Diesem System unterfallen mit Ausnahme von Personengesellschaften zunächst alle Kapitalanlagevehikel unabhängig von ihrer rechtlichen Ausgestaltung oder ihrem Anlegerkreis.

Semi-transparente Besteuerung für Spezial-Investmentfonds

Für Spezial-Investmentfonds wird unter den gleichen Voraussetzungen wie bisher das heutige semi-transparente Besteuerungsverfahren fortgeführt. Der Begriff „Semi-Transparenz“ bringt zum Ausdruck, dass bei Spezial-Investmentfonds – anders als bei Personengesellschaften – nicht alle Einkünfte dem Anleger zugerechnet werden. Vielmehr bedarf es für die Zurechnung einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung. Aufgrund dieser Semi-Transparenz ist das heutige Investmentsteuerrecht günstiger für die Anleger als die Direktanlage, da bestimmte Erträge (im Wesentlichen Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und aus Termingeschäften) steuerfrei thesauriert werden können (sog. Thesaurierungsprivileg).

Integration des Besteuerungsregimes für Investitionsgesellschaften

Das mit dem AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz eingeführte Besteuerungsregime für Investitionsgesellschaften wird in die vorgenannten Systeme integriert. Die in der Praxis mitunter schwierige Abgrenzung zwischen Investmentfonds und Investitionsgesellschaften entfällt. Außerdem adressiert das Gesetz die Problematik der sog. Cum/Cum-Geschäfte.

(BMF, PM vom 26.07.2016/ Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© tashatuvango/fotolia.com

29.04.2026

Verwaltetes Vermögen wächst weltweit auf 147 Billionen US-Dollar

Das weltweit verwaltete Vermögen (Assets under Management, AuM) stieg im Jahr 2025 um 11 % auf 147 Billionen US-Dollar. Die Margen der Asset-Management-Unternehmen blieben stabil bei über 30 %. Trotz dieser starken Kennzahlen steht die globale Branche vor einem strukturellen Wendepunkt. Denn das Umsatzplus beruht zu 80 % auf positiven Marktentwicklungen, während nachhaltige Nettozuflüsse nur einen begrenzten Beitrag

Verwaltetes Vermögen wächst weltweit auf 147 Billionen US-Dollar
Meldung

© kritchanut/fotolia.com

28.04.2026

M&A-Deal-Volumen bei Deutschlands Tech-Unternehmen steigt deutlich

Die Zahl der Übernahme-Deals bei deutschen Tech-Unternehmen ist 2025 im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken – von 387 auf 375 Deals. Allerdings ist das Volumen der Transaktionen deutlich – um 28 % – auf umgerechnet gut 16 Milliarden Euro gestiegen, ein Plus von 3,5 Milliarden Euro im Vergleich zum Jahr 2024. Zum Vergleich: Den Höhepunkt erreichten

M&A-Deal-Volumen bei Deutschlands Tech-Unternehmen steigt deutlich
Meldung

© stanciuc/fotolia.com

27.04.2026

KI, ESG und Megadeals prägen Private Equity

Der europäische Private-Equity (PE)-Markt war im Jahr 2025 gespalten: Die Anzahl der Transaktionen sank um 8 % auf insgesamt 3.881 Deals, während das Gesamtvolumen um 28 % auf 457,6 Milliarden Euro stieg. Vor allem Megadeals – Transaktionen jenseits der Eine-Milliarde-Euro-Schwelle – trieben den Markt. Demgegenüber fanden kleinere und mittlere Deals seltener statt. Dieser K-förmige Markt – oben

KI, ESG und Megadeals prägen Private Equity
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)