09.08.2016

Zur Struktur der neuen Investmentbesteuerung

Beitrag mit Bild

Das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG) vom 19. Juli 2016 unterscheidet nunmehr zwischen zwei voneinander unabhängigen Besteuerungssystemen und weist damit eine neue Struktur auf.

Das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG) vom 19. Juli 2016 unterscheidet nunmehr zwischen zwei voneinander unabhängigen Besteuerungssystemen und weist damit eine neue Struktur auf.

Die Basis des Investmentsteuerreformgesetzes bildet ein einfaches, leicht administrierbares und gestaltungssicheres „intransparentes“ Besteuerungssystem für Investmentfonds, das wie bei anderen Körperschaften auf der getrennten Besteuerung von Investmentfonds und Anleger basiert. Diesem System unterfallen mit Ausnahme von Personengesellschaften zunächst alle Kapitalanlagevehikel unabhängig von ihrer rechtlichen Ausgestaltung oder ihrem Anlegerkreis.

Semi-transparente Besteuerung für Spezial-Investmentfonds

Für Spezial-Investmentfonds wird unter den gleichen Voraussetzungen wie bisher das heutige semi-transparente Besteuerungsverfahren fortgeführt. Der Begriff „Semi-Transparenz“ bringt zum Ausdruck, dass bei Spezial-Investmentfonds – anders als bei Personengesellschaften – nicht alle Einkünfte dem Anleger zugerechnet werden. Vielmehr bedarf es für die Zurechnung einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung. Aufgrund dieser Semi-Transparenz ist das heutige Investmentsteuerrecht günstiger für die Anleger als die Direktanlage, da bestimmte Erträge (im Wesentlichen Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und aus Termingeschäften) steuerfrei thesauriert werden können (sog. Thesaurierungsprivileg).

Integration des Besteuerungsregimes für Investitionsgesellschaften

Das mit dem AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz eingeführte Besteuerungsregime für Investitionsgesellschaften wird in die vorgenannten Systeme integriert. Die in der Praxis mitunter schwierige Abgrenzung zwischen Investmentfonds und Investitionsgesellschaften entfällt. Außerdem adressiert das Gesetz die Problematik der sog. Cum/Cum-Geschäfte.

(BMF, PM vom 26.07.2016/ Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©pixbox77/fotolia.com

08.04.2026

Mehr als jedes fünfte Unternehmen spürt negative Effekte des Klimawandels

Mehr als jedes fünfte Unternehmen (21 %) in Deutschland sieht sich bereits von negativen Folgen des Klimawandels betroffen. Das sind rund 800.000 Unternehmen. Besonders große Unternehmen mit mehr als 500 Millionen Euro Jahresumsatz leiden unter den mannigfaltigen Auswirkungen der Erderwärmung: 74 % von ihnen geben an, zumindest teilweise von negativen Konsequenzen betroffen zu sein. Unter den größeren

Mehr als jedes fünfte Unternehmen spürt negative Effekte des Klimawandels
Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com

08.04.2026

Zahlreiche Branchen durch Lieferketten-Probleme in prekärer Lage

Die Störung der globalen Lieferketten beeinträchtigt Deutschlands Wirtschaft. Krisen, wie die faktisch gesperrte Straße von Hormus im Zuge des Iran-Krieges oder die Vorherrschaft Chinas bei Seltenen Erden, haben gravierende Folgen für die Versorgung der deutschen und europäischen Unternehmen mit Rohstoffen, Energie und Technologie. „Der Iran-Krieg ist ein Bremsklotz für den Aufschwung, der durch sinkende Zinsen

Zahlreiche Branchen durch Lieferketten-Probleme in prekärer Lage
Meldung

© moomsabuy/fotolia.com

07.04.2026

Nahost-Krieg bremst weltweiten IPO-Markt

Nach einem vielversprechenden Start ins Jahr 2026 führten neue geopolitische Spannungen und der weltweite Anstieg der Energiepreise zu einem deutlichen Rückgang auf dem IPO-Markt: Die Zahl der Börsengänge schrumpfte gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 23 % und lag mit 230 auf dem niedrigsten Stand seit sechs Jahren. Zuletzt waren im zweiten Quartal des COVID-Jahres 2020 mit 195

Nahost-Krieg bremst weltweiten IPO-Markt
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)