09.08.2016

Zur Struktur der neuen Investmentbesteuerung

Beitrag mit Bild

Das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG) vom 19. Juli 2016 unterscheidet nunmehr zwischen zwei voneinander unabhängigen Besteuerungssystemen und weist damit eine neue Struktur auf.

Das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG) vom 19. Juli 2016 unterscheidet nunmehr zwischen zwei voneinander unabhängigen Besteuerungssystemen und weist damit eine neue Struktur auf.

Die Basis des Investmentsteuerreformgesetzes bildet ein einfaches, leicht administrierbares und gestaltungssicheres „intransparentes“ Besteuerungssystem für Investmentfonds, das wie bei anderen Körperschaften auf der getrennten Besteuerung von Investmentfonds und Anleger basiert. Diesem System unterfallen mit Ausnahme von Personengesellschaften zunächst alle Kapitalanlagevehikel unabhängig von ihrer rechtlichen Ausgestaltung oder ihrem Anlegerkreis.

Semi-transparente Besteuerung für Spezial-Investmentfonds

Für Spezial-Investmentfonds wird unter den gleichen Voraussetzungen wie bisher das heutige semi-transparente Besteuerungsverfahren fortgeführt. Der Begriff „Semi-Transparenz“ bringt zum Ausdruck, dass bei Spezial-Investmentfonds – anders als bei Personengesellschaften – nicht alle Einkünfte dem Anleger zugerechnet werden. Vielmehr bedarf es für die Zurechnung einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung. Aufgrund dieser Semi-Transparenz ist das heutige Investmentsteuerrecht günstiger für die Anleger als die Direktanlage, da bestimmte Erträge (im Wesentlichen Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und aus Termingeschäften) steuerfrei thesauriert werden können (sog. Thesaurierungsprivileg).

Integration des Besteuerungsregimes für Investitionsgesellschaften

Das mit dem AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz eingeführte Besteuerungsregime für Investitionsgesellschaften wird in die vorgenannten Systeme integriert. Die in der Praxis mitunter schwierige Abgrenzung zwischen Investmentfonds und Investitionsgesellschaften entfällt. Außerdem adressiert das Gesetz die Problematik der sog. Cum/Cum-Geschäfte.

(BMF, PM vom 26.07.2016/ Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© pichetw/fotolia.com

28.10.2025

Investitionspaket: Mehrheit der Unternehmen erwartet keinen merklichen Effekt

Die Fiskalpakete der Bundesregierung bringen noch nicht die erhoffte Wirkung. Über die Hälfte der Unternehmen in Deutschland (56%) erwartet keinen merklichen Effekt durch das beschlossene Investitionspaket für Infrastruktur und Verteidigung, wie eine aktuelle Deloitte-Befragung zeigt. Die Ernüchterung ist besonders im verarbeitenden Gewerbe groß: Drei Viertel der Unternehmen (74%) rechnen hier mit keinerlei spürbaren Auswirkungen. Über

Investitionspaket: Mehrheit der Unternehmen erwartet keinen merklichen Effekt
Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

27.10.2025

Klimaschutz kann Resilienz der deutschen Wirtschaft stärken

Klimaschutz bietet Chancen für die Wettbewerbsfähigkeit und die Resilienz der deutschen Wirtschaft, denn der globale Markt für saubere Technologien wächst rasant. Sowohl die Nachfrage nach sauberen Technologien als auch der Kapitalzufluss in diesen Sektor stiegen zwischen 2010 und 2022 sowie zwischen 2019 und 2024 sehr dynamisch (im Durchschnitt um 7,3 % beziehungsweise 9,6 % pro Jahr). Hält

Klimaschutz kann Resilienz der deutschen Wirtschaft stärken
Meldung

© pichetw/fotolia.com

23.10.2025

Studie zeigt: Warum viele Fintechs scheitern

Kaum ein Markt wurde in den letzten Jahren so gehypt wie die Fintech-Branche. Doch während Milliardeninvestitionen und Nutzerwachstum Schlagzeilen machten, kämpften viele Anbieter mit der Realität: hohe Kosten, geringe Margen und mangelnde Skalierbarkeit. Eine neue Studie liefert nun Antworten auf die Frage, was erfolgreiche Fintechs wirklich anders machen. Die beiden Co-Autoren der Studie, Prof. Dr.

Studie zeigt: Warum viele Fintechs scheitern

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank