09.08.2016

Zur Struktur der neuen Investmentbesteuerung

Beitrag mit Bild

Das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG) vom 19. Juli 2016 unterscheidet nunmehr zwischen zwei voneinander unabhängigen Besteuerungssystemen und weist damit eine neue Struktur auf.

Das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG) vom 19. Juli 2016 unterscheidet nunmehr zwischen zwei voneinander unabhängigen Besteuerungssystemen und weist damit eine neue Struktur auf.

Die Basis des Investmentsteuerreformgesetzes bildet ein einfaches, leicht administrierbares und gestaltungssicheres „intransparentes“ Besteuerungssystem für Investmentfonds, das wie bei anderen Körperschaften auf der getrennten Besteuerung von Investmentfonds und Anleger basiert. Diesem System unterfallen mit Ausnahme von Personengesellschaften zunächst alle Kapitalanlagevehikel unabhängig von ihrer rechtlichen Ausgestaltung oder ihrem Anlegerkreis.

Semi-transparente Besteuerung für Spezial-Investmentfonds

Für Spezial-Investmentfonds wird unter den gleichen Voraussetzungen wie bisher das heutige semi-transparente Besteuerungsverfahren fortgeführt. Der Begriff „Semi-Transparenz“ bringt zum Ausdruck, dass bei Spezial-Investmentfonds – anders als bei Personengesellschaften – nicht alle Einkünfte dem Anleger zugerechnet werden. Vielmehr bedarf es für die Zurechnung einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung. Aufgrund dieser Semi-Transparenz ist das heutige Investmentsteuerrecht günstiger für die Anleger als die Direktanlage, da bestimmte Erträge (im Wesentlichen Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und aus Termingeschäften) steuerfrei thesauriert werden können (sog. Thesaurierungsprivileg).

Integration des Besteuerungsregimes für Investitionsgesellschaften

Das mit dem AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz eingeführte Besteuerungsregime für Investitionsgesellschaften wird in die vorgenannten Systeme integriert. Die in der Praxis mitunter schwierige Abgrenzung zwischen Investmentfonds und Investitionsgesellschaften entfällt. Außerdem adressiert das Gesetz die Problematik der sog. Cum/Cum-Geschäfte.

(BMF, PM vom 26.07.2016/ Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

pitinan/123rf.com

18.06.2026

Deutschland wird zum Wachstumsmotor der Vermögensverwaltung

Die deutsche Asset- und Wealth-Management-Branche (AWM) befindet sich an einem Wendepunkt. Mit 3,7 Billionen US-Dollar1 an verwaltetem Vermögen zählt Deutschland bereits zu den größten Märkten Europas. Das Land verbindet eine ausgeprägte institutionelle Expertise mit einer dynamischen Retail-Entwicklung und einem regulatorischen Umfeld, das zunehmend darauf ausgerichtet ist, private Ersparnisse in langfristige Anlageprodukte zu lenken. Europaweit wird

Deutschland wird zum Wachstumsmotor der Vermögensverwaltung
Meldung

©Sunnystudio/fotolia.com

17.06.2026

Start-ups in Europa: Großes Potenzial bleibt ungenutzt

In Frankreich, Deutschland und Großbritannien bleibt erhebliches Wachstumspotenzial ungenutzt. Ein ZEW Policy Brief untersucht auf Basis von mehr als neun Millionen Unternehmensgründungen in Europa, wo Start-ups entstehen und in welchen Regionen die Anzahl der vorhergesagten Werte von Start-up übertroffen werden. Es zeigt sich, dass sich die unternehmerische Dynamik in Europa auf Metropolen wie Paris, London

Start-ups in Europa: Großes Potenzial bleibt ungenutzt
Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com

16.06.2026

Global Risk Landscape 2026: Nie war Risiko so allgegenwärtig

Risiken für Unternehmen tauchen überall auf: geopolitische Verschiebungen, technologische Disruption, wirtschaftliche Volatilität.

Global Risk Landscape 2026: Nie war Risiko so allgegenwärtig
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)