09.08.2016

Zur Struktur der neuen Investmentbesteuerung

Beitrag mit Bild

Das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG) vom 19. Juli 2016 unterscheidet nunmehr zwischen zwei voneinander unabhängigen Besteuerungssystemen und weist damit eine neue Struktur auf.

Das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG) vom 19. Juli 2016 unterscheidet nunmehr zwischen zwei voneinander unabhängigen Besteuerungssystemen und weist damit eine neue Struktur auf.

Die Basis des Investmentsteuerreformgesetzes bildet ein einfaches, leicht administrierbares und gestaltungssicheres „intransparentes“ Besteuerungssystem für Investmentfonds, das wie bei anderen Körperschaften auf der getrennten Besteuerung von Investmentfonds und Anleger basiert. Diesem System unterfallen mit Ausnahme von Personengesellschaften zunächst alle Kapitalanlagevehikel unabhängig von ihrer rechtlichen Ausgestaltung oder ihrem Anlegerkreis.

Semi-transparente Besteuerung für Spezial-Investmentfonds

Für Spezial-Investmentfonds wird unter den gleichen Voraussetzungen wie bisher das heutige semi-transparente Besteuerungsverfahren fortgeführt. Der Begriff „Semi-Transparenz“ bringt zum Ausdruck, dass bei Spezial-Investmentfonds – anders als bei Personengesellschaften – nicht alle Einkünfte dem Anleger zugerechnet werden. Vielmehr bedarf es für die Zurechnung einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung. Aufgrund dieser Semi-Transparenz ist das heutige Investmentsteuerrecht günstiger für die Anleger als die Direktanlage, da bestimmte Erträge (im Wesentlichen Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und aus Termingeschäften) steuerfrei thesauriert werden können (sog. Thesaurierungsprivileg).

Integration des Besteuerungsregimes für Investitionsgesellschaften

Das mit dem AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz eingeführte Besteuerungsregime für Investitionsgesellschaften wird in die vorgenannten Systeme integriert. Die in der Praxis mitunter schwierige Abgrenzung zwischen Investmentfonds und Investitionsgesellschaften entfällt. Außerdem adressiert das Gesetz die Problematik der sog. Cum/Cum-Geschäfte.

(BMF, PM vom 26.07.2016/ Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© alexlmx/fotolia.com

20.08.2026

Private Equity: Nachfolgewelle eröffnet neues Potenzial

Der globale Private-Equity-Markt hat sich im ersten Halbjahr 2026 trotz geopolitischer Konflikte, steigender Inflation und unterschiedlicher Zinspolitiken als widerstandsfähig erwiesen. Weltweit wurden 1,0 Billion US-Dollar in 9.294 Transaktionen investiert. Damit bewegt sich das Investitionsvolumen weiterhin auf einem hohen Niveau. Die Zahl der Transaktionen entwickelte sich dagegen deutlich schwächer. Im rollierenden Zwölfmonatszeitraum sank das Investitionsvolumen leicht

Private Equity: Nachfolgewelle eröffnet neues Potenzial
Meldung

©Olivier Le Moal

19.08.2026

CO₂-Preis entscheidet über grüne Investitionen

Deutsche Industrieunternehmen würden mehr in klimafreundliche Technologien investieren, wenn der CO₂-Preis höher und zugleich verlässlich wäre. Dies zeigt eine aktuelle ifo-Umfrage. „Für viele Unternehmen machen planbare CO₂-Preise den Unterschied, ob sich etwa eine neue, klimafreundliche Anlage rechnet“, sagt ifo-Forscher Mathias Dolls. „Die befragten Unternehmen investieren im Schnitt erst, wenn der Preis konstant über 90 Euro

CO₂-Preis entscheidet über grüne Investitionen
Meldung

© fotogestoeber/fotolia.com

18.08.2026

DAX-Rekordzahlen verdecken strukturelle Schwächen

Die DAX-Konzerne haben im zweiten Quartal 2026 so viel verdient wie nie zuvor in einem zweiten Quartal. Laut einer Analyse der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY stieg der kumulierte operative Gewinn (EBIT) gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 16% auf 52,6 Milliarden Euro. Der Gesamtumsatz legte um 4,6% auf rund 463 Milliarden Euro zu. Hinter den Rekordwerten steckt

DAX-Rekordzahlen verdecken strukturelle Schwächen
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)