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13.12.2018

Zwei Jahre europäische Marktmissbrauchsverordnung: Weniger Rechtssicherheit und mehr Bürokratie

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Corporate Finance

Unternehmen plädieren für eine Präzisierung der Regelungen der Ad-Hoc-Publizität und weniger bürokratische Vorgaben bei Insiderlisten und Managers´ Transactions, wie die Studie „Zwei Jahre EU-Marktmissbrauchsverordnung“ zeigt, die das Deutsche Aktieninstitut und die Rechtsanwaltskanzlei Hengeler Mueller veröffentlicht haben.

Die Ziele der EU-Marktmissbrauchsverordnung, den Anlegerschutz zu verbessern und das Vertrauen in die Integrität der Finanzmärkte zu stärken, seien der Studie zufolge grundsätzlich begrüßenswert. Bei allem Verständnis dafür müssten die Regelungen aber so eindeutig gefasst sein, dass sie die betroffenen Unternehmen in der Praxis nicht vor unlösbare Probleme in der täglichen Compliance-Arbeit stellen. Die Studienautoren kritisieren, dass das hochkomplexe Regelungswerk eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe enthalte. Vor dem Hintergrund deutlich verschärfter Sanktionsmöglichkeiten müssten die entstandenen Unsicherheiten beseitigt und praxistaugliche Lösungen entwickelt werden, fordern die Autoren der Studie.

Unternehmen kritisieren Verlust an Rechtssicherheit bei Ad-hoc-Publizität

In der Studie wurden Unternehmen des DAX, MDAX, TecDAX, SDAX und des Freiverkehrs auf anonymer Basis zu ihren Erfahrungen mit der Marktmissbrauchsverordnung befragt, die seit Juli 2016 in Kraft ist. Mit Blick auf die Ad-hoc-Publizität konstatieren die Unternehmen einen Verlust an Rechtssicherheit. Dazu trägt unter anderem die komplexe Struktur der europäischen und nationalen gesetzlichen Vorgaben bei. Daher überrascht es nicht, dass sich 90% der Umfrageteilnehmer Präzisierungen in Bezug auf die Regelungen und Auslegungspraxis der Ad-hoc-Publizität wünschen. Gerade bei Unternehmenstransaktionen ist eine Verunsicherung in Bezug auf die Ad-hoc-Publizitätspflichten zu spüren. Es diene weder dem Interesse der Aktionäre, noch dem der betroffenen Unternehmen, wenn wertschöpfende Prozesse wie beispielsweise M&A-Transaktionen mit unnötiger Rechtsunsicherheit belastet werden.

Hoher bürokratischer Aufwand bei Meldepflichten

Die Studienteilnehmer kritisieren nicht nur die hohe Rechtsunsicherheit, sondern auch den bürokratischen Aufwand bei den Meldepflichten. So klagen die Unternehmen, dass sowohl bei der Ad-hoc-Publizität als auch in allen anderen zentralen Regelungsbereichen der Marktmissbrauchsverordnung, wie Insiderlisten und Managers´ Transactions, ein deutliches Mehr an Dokumentationsaufwand zu spüren sei.

Die Hoffnung der Studienautoren liegt auf der anstehenden Überarbeitung des Emittentenleitfadens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Bereich Insiderrecht und Ad-hoc-Publizität. Zwar könne nur der Gesetzgeber den Gesetzestext der Marktmissbrauchsverordnung und der ausführenden Rechtsakte ändern, doch habe die BaFin auch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben genug Spielraum für eine praxisgerechte Verwaltungspraxis. Der Dialog mit den Marktteilnehmern sollte daher fortgeführt werden, so das Fazit der Studienautoren.

Die Studie finden Sie hier zum Download.

(Pressemitteilung Deutsches Aktieninstitut vom 12.12.2018)


Redaktion

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