24.10.2018

IASB veröffentlicht Änderung von IFRS 3

Autokonzerne auf der Überholspur

©Bounlow-pic/fotolia.com

Der IASB hat eine Änderung von IFRS 3 hinsichtlich der Definition von Geschäftsbetrieb veröffentlicht. Damit stellt der IASB die drei Elemente eines Geschäftsbetriebs klar.

Durch die Änderung soll die Definition von ‚Geschäftsbetrieb‘ (business) klargestellt werden, da in der Vergangenheit verstärkt auftretende Anwendungsfragen in Bezug auf das (Nicht-)Vorliegen eines Geschäftsbetrieb im Erwerbsfall aufgetreten waren. Konkret werden die Tz. B5 ff. geändert und ergänzt.

Definition „Geschäftsbetrieb „

Frühere Definition: An integrated set of activities and assets that is capable of being conducted and managed for the purpose of providing a return in the form of dividends, lower costs or other economic benefits directly to investors or other owners, members or participants.

Neue Definition: An integrated set of activities and assets that is capable of being conducted and managed for the purpose of providing goods or services to customers, generating investment income (such as dividends or interest) or generating other income from ordinary activities.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre ab 01.01.2020 anzuwenden, und zwar für Erwerbe, die ab dem 01.01.2020 erfolgen.

(DRSC vom 22.10.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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Redaktion

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