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30.08.2019

Mitarbeiter sind nur selten am Startup beteiligt

Autokonzerne auf der Überholspur

© m.mphoto/fotolia.com

Nur in jedem vierten Start-up besitzen Mitarbeiter Unternehmensanteile. Dahinter steckt unter anderem die Angst vor steuerlichen Nachteilen und bürokratischem Aufwand. 

Für viele klingt das wie ein Traum: Früh nach der Gründung zu einem Startup zu stoßen und am Unternehmen beteiligt werden – das natürlich nach wenigen Jahren hoch bewertet ist und damit die Anteilseigner zu reichen Leuten macht. Zumindest der erste Teil ist in rund jedem vierten deutschen Startup (27 Prozent) Realität, weil dort Mitarbeiter außerhalb des Gründungsteams über Anteile verfügen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage von Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter mehr als 300 Startups. In rund jedem zweiten Startup (46 Prozent) halten nur die Gründer Anteile, mit 27 Prozent wollten zudem sehr viele Befragte keine Angaben zu dem Thema machen. Werden Anteile an Mitarbeiter abgegeben, so werden in den allermeisten Fällen (72 Prozent) nur ein bis maximal vier Mitarbeiter beteiligt. In 22 Prozent der Startups, die ihre Mitarbeiter beteiligen, haben 5 bis 19 Mitarbeiter Anteile, bei 6 Prozent sind es sogar mehr als 20 Mitarbeiter. „Startups konkurrieren mit mittelständischen oder weltweit operierenden Unternehmen um begehrte Fachkräfte – können in der Regel aber nicht dieselben finanziellen Mittel aufbringen, wenn es um attraktive Vergütungspakete geht. Die Mitarbeiterbeteiligung kann gerade bei schnell wachsenden Unternehmen, wie es Startups sind, eine attraktive Alternative für alle Beteiligten sein“, sagt Jenny Boldt, Leiterin Startups beim Digitalverband Bitkom.

Startups, die ihre Mitarbeiter beteiligen, nennen dafür vor allem zwei Gründe: Eine langfristige Mitarbeiterbindung (80 Prozent) sowie eine zusätzliche Motivation der Mitarbeiter, den Erfolg des Startups voranzutreiben (79 Prozent). Erst mit deutlichem Abstand folgen weitere Gründe wie eine moralische Pflicht, die Mitarbeiter am Erfolg zu beteiligen (47 Prozent) oder der Wunsch, Personal zu rekrutieren, dessen Gehaltsvorstellungen man auf klassischem Weg nicht erfüllen könnte (46 Prozent). Auch der Grund, die Fixgehälter und damit die Personalkosten niedrig zu halten spielt eine Rolle (34 Prozent).

Die Startups, die auf eine Mitarbeiterbeteiligung verzichten, nennen dafür sehr unterschiedliche Gründe. So sagt jedes vierte dieser Startups (24 Prozent), dass die Mitarbeiter klassische Gehaltszahlungen bevorzugen. Jeweils 17 Prozent haben sich mit dem Thema noch nicht beschäftigt oder halten den bürokratischen Aufwand von Mitarbeiterbeteiligungen für zu hoch. Jeweils 15 Prozent schätzen die rechtliche Lage als zu kompliziert ein oder wollen ihre eigenen Anteile nicht verwässern. Und 12 Prozent beklagen, dass Mitarbeiterbeteiligungsmodelle in Deutschland steuerlich unattraktiv sind. Nur 4 Prozent glauben, dass durch eine Mitarbeiterbeteiligung die Entscheidungsprozesse langsamer werden. „Im internationalen Vergleich sind in Deutschland Mitarbeiterbeteiligungen zu unattraktiv – das reicht vom bürokratischen Aufwand bis hin zu sehr geringen steuerlichen Freibeträgen. Dazu kommt, dass der Steuerzugriff bereits zum Zeitpunkt der Anteilsübertragung stattfindet, selbst wenn dann noch gar kein Geld fließt“, so Boldt. „Hier müssen wir rasch nachsteuern, wenn wir im Wettbewerb um die klügsten Köpfe von Künstlicher Intelligenz bis Blockchain nicht abgehängt werden wollen.“

Bitkom hat eine Reihe von Maßnahmen formuliert, um eine Mitarbeiterbeteiligung für Startups attraktiver zu machen. Diese stehen online zum Download bereit.

(Pressemitteilung Bitkom vom 26.08.2019)


Redaktion

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