• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gegen Einschränkung von Aktionärsrechten: BVI lehnt Gesetzesvorschlag für virtuelle Hauptversammlungen ab

14.03.2022

Gegen Einschränkung von Aktionärsrechten: BVI lehnt Gesetzesvorschlag für virtuelle Hauptversammlungen ab

Das geplante Gesetz zur virtuellen Hauptversammlung höhlt nach Ansicht des deutschen Fondsverbands BVI die Aktionärsrechte aus. Der Bundesverband Investment und Asset Management BVI lehnt in einer Stellungnahme den Gesetzesvorschlag zur Einführung virtueller Hauptversammlungen ab. Die Aktionärsdemokratie kommt zu kurz, stellt der deutsche Fondsverband fest. Der BVI kritisiert, dass der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ) nicht den Anspruch hat, die bewährte und von vielen Aktionären bevorzugte Präsenz-Hauptversammlung über eine Einbindung digitaler Elemente zu modernisieren. Stattdessen sollen Elemente der Corona-Notstandsgesetzgebung im Interesse einiger Unternehmen möglichst schnell und reibungslos zum Dauerzustand werden.

Beitrag mit Bild

©alphaspirit/123rf.com

In dem Gesetzesvorschlag sind die Eingriffe in die Eigentumsrechte der Aktionäre zwar weniger stark ausgeprägt als bei den virtuellen Hauptversammlungen in den letzten beiden Jahren, stellt der BVI fest. Er scheitere aber daran, die Aktionärsrechte 1:1 in ein virtuelles Format zu übertragen, obwohl die Regierung dies im Koalitionsvertrag vereinbart habe und es technisch sowie praktisch umsetzbar wäre.

Eine Verstetigung von Einschränkungen der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung ist nicht akzeptabel

Eine Verstetigung von Einschränkungen der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung können wir nicht akzeptieren, erklärt die Interessenvertretung der deutschen Fondswirtschaft. Dies betreffe insbesondere die Pläne des BMJ, einzelne Rechte zwingend vor eine virtuelle Hauptversammlung zu ziehen. Hiernach sollen Aktionäre z. B. das Rede-, Frage- und Auskunftsrecht in einer virtuellen Hauptversammlung nicht mehr zusammen ausüben können. Fragen müssen sie vor der Hauptversammlung schriftlich stellen. Redebeiträge in der virtuellen Hauptversammlung dürfen weder Fragen noch Nachfragen enthalten. Das sind massive Einschränkungen der Aktionärsrechte. Hier muss der Gesetzgeber nachbessern, fordert der BVI. Die Generaldebatte sei ein Kernelement des Dialogs zwischen Aktionären und Unternehmen und Ausdruck der im Aktienrecht vorgesehenen Machtbalance zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung.

BVI schlägt grundlegende Überarbeitung des Gesetzesvorschlags vor

Der BVI schlägt vor, den Gesetzesvorschlag grundlegend zu überarbeiten und das Vorfeld einer Hauptversammlung für Fragen, Stellungnahmen und Anträge der Aktionäre zu öffnen, ohne die Aktionärsrechte in der Hauptversammlung einzuschränken. Gleichzeitig muss der Versammlungsleiter gestärkt werden, um eine virtuelle Hauptversammlung im Interesse der Aktionäre und der Emittenten sinnvoll strukturieren zu können. Der deutschen Fondsverbands erwartet vom Gesetzgeber klare, am Aktiengesetz orientierte Vorgaben für virtuelle Hauptversammlungen. Ansonsten drohe die virtuelle Hauptversammlung zu einem Format zweiter Klasse zu verkommen.

Die Eile, mit der das Gesetz durchgepeitscht werden soll, ist wegen des bestehenden Rechtsrahmens für Präsenz-Hauptversammlungen nicht notwendig, stellt der Fondsverband weiter fest. Es bestehe auch kein Bedarf für Übergangsfristen.

Die BVI-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften finden Sie hier.


Weitere Meldungen


Meldung

©Maksim Kabakou/fotolia.com

22.01.2026

Digitalwirtschaft: 245 Milliarden Euro Umsatz 2026

Während viele Branchen mit schwacher Nachfrage ringen, zeigt sich die Digitalwirtschaft robust. Der Markt für IT und Telekommunikation (ITK) wächst 2026 voraussichtlich um 4,4 % auf 245,1 Milliarden Euro – getragen vor allem von Software und digitalen Infrastrukturen. Im vergangenen Jahr hatten die ITK-Umsätze um 3,9 % auf rund 235 Milliarden Euro zugelegt. Gleichzeitig legt auch die

Digitalwirtschaft: 245 Milliarden Euro Umsatz 2026
Meldung

© kritchanut/fotolia.com

22.01.2026

Transport- und Logistikdeals knacken die Marke von 200 Fusionen und Übernahmen

Die M&A-Aktivitäten im globalen Transport- und Logistiksektor sind im vergangenen Jahr wieder gestiegen: Zwischen Januar und Dezember 2025 wurden 207 Transaktionen mit einem Wert von mindestens 50 Millionen US-Dollar angekündigt – ein leichtes Plus gegenüber dem Vorjahr, als 199 Fusionen und Übernahmen verkündet wurden. Erstmals seit 2022 wurde somit die Schwelle von 200 Deals pro

Transport- und Logistikdeals knacken die Marke von 200 Fusionen und Übernahmen
Meldung

©alfaphoto/123rf.com

20.01.2026

Deutsche Startups sammelten 2025 knapp 8,4 Mrd. Euro Risikokapital ein

Der Aufwärtstrend setzt sich fort: Startups aus Deutschland erhielten im Jahr 2025 knapp 8,4 Milliarden Euro Risikokapital von Investoren – mehr als 1,3 Milliarden mehr als in den zwölf Monaten zuvor (plus 19 %). Nachdem die Investitionen in Jungunternehmen 2022 und 2023 im Vergleich zum Rekordjahr 2021 deutlich eingebrochen waren, markiert 2025 damit das zweite Jahr

Deutsche Startups sammelten 2025 knapp 8,4 Mrd. Euro Risikokapital ein
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)