• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetzentwurf zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte beschlossen

12.10.2023

Gesetzentwurf zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte beschlossen

Durch den Gesetzentwurf zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte wird der Abbau notleidender Kreditpositionen in Bankbilanzen gefördert.

Beitrag mit Bild

©sdecoret/fotolia.com

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes beschlossen, mit dem unter anderem die Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditkäufer und Kreditdienstleister umgesetzt wird. Durch den Gesetzentwurf wird der Abbau notleidender Kreditpositionen in Bankbilanzen gefördert. Die harmonisierten Vorgaben der EU-Richtlinie schaffen einen europaweit einheitlichen Rahmen für den Ankauf notleidender Kredite. Sie gewährleisten das hohe Schutzniveau für die Schuldnerinnen und Schuldner, das in Deutschland für Inkassodienstleister*innen bereits weitgehend Standard ist.

Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus regulatorische Anforderungen für Dienstleister*innen, die für die Käufer*innen notleidender Bankkredite tätig werden und unterstellt sie der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Wenig neue Bürokratie

Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs wurde darauf geachtet, den bürokratischen Aufwand, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, zu minimieren. Daher fokussiert sich der Gesetzentwurf darauf, die in Deutschland bestehenden Regeln, um die europäischen Vorgaben zu ergänzen.

Mit dem Gesetzentwurf werden zudem die umsetzungsbedürftigen Teile der Verordnung (EU) 2022/2036 (sog. Daisy-Chain-Verordnung) implementiert. Die Verordnung enthält Vorschriften zu Instrumenten, die innerhalb von Bankkonzernen als Verlustpuffer für den Abwicklungsfall dienen.

Beide Regelungen sind Teil des harmonisierten Ansatzes zur Reduktion von Risiken im Bankbereich und dienen damit dem Ziel, eine effizientere Banken- und Kapitalmarktunion zu entwickeln.

Wirkung voraussichtlich gering

Für Deutschland ist die unmittelbare Wirkung gering: Eine praktische Anwendung hierfür gibt es derzeit nur im Fall bestimmter Bankkonzerne, deren EU-Muttergesellschaften außerhalb von Deutschland ansässig sind.

(BMF vom 11.10.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©ty/fotolia.com

17.09.2025

Volkswirtschaftliche Bedeutung von KMU bleibt trotz Krisen hoch

Trotz der vielen geopolitischen Herausforderungen erwirtschafteten die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) 2,8 Billionen Euro im Jahr 2023 laut den aktuellsten verfügbaren Daten. Das waren 28 % des gesamten Umsatzes in Deutschland. Obwohl der absolute Umsatz der KMU im Vergleich zu 2022 gestiegen war, sank dennoch ihr Anteil am Gesamtumsatz, weil die Großunternehmen ihren Umsatz

Volkswirtschaftliche Bedeutung von KMU bleibt trotz Krisen hoch
Meldung

© Minerva Studio/fotolia.com

17.09.2025

ZEW-Index: Lage verschlechtert sich weiter

Nach dem jüngsten Einbruch im August 2025 stabilisieren sich die Erwartungen im September. Sie liegen mit plus 37,3 Punkten um plus 2,6 Punkte über dem Vormonatswert. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage sinkt dagegen weiter. Der Lageindikator für Deutschland liegt mit minus 76,4 Punkten um minus 7,8 Punkte unter dem Vormonatswert. „Die Finanzmarktexpertinnen und -experten

ZEW-Index: Lage verschlechtert sich weiter
Meldung

©peshkova/123rf.com

16.09.2025

Jedes dritte Unternehmen nutzt KI

Künstliche Intelligenz ist in den vergangenen Monaten in der Breite der deutschen Wirtschaft angekommen. Inzwischen nutzt etwa jedes dritte Unternehmen (36 %) KI. Damit ist der Anteil fast doppelt so hoch wie noch vor einem Jahr, als er 20 % betrug. Zudem plant oder diskutiert fast jedes zweite Unternehmen (47 %) aktuell den KI-Einsatz, das sind ebenfalls deutlich

Jedes dritte Unternehmen nutzt KI

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank