• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Abgeltungsteuer: Einfluss des Anteilseigners auf die Kapitalgesellschaft erforderlich?

09.10.2015

Abgeltungsteuer: Einfluss des Anteilseigners auf die Kapitalgesellschaft erforderlich?

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Die Regelbesteuerung für Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften erfordert keinen maßgeblichen Einfluss auf die Kapitalgesellschaft. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil klargestellt.

In dem entschiedenen Fall war die Klägerin zu fünf Prozent an einer GmbH beteiligt und dort als Assistentin der Geschäftsleitung sowie im Bereich der Lohn- und Finanzbuchhaltung beruflich tätig. Aus ihrer Beteiligung an der GmbH erzielte sie Kapitalerträge, die mit dem Abgeltungssteuersatz in Höhe von 25 Prozent besteuert wurden. In ihrer Einkommensteuererklärung stellte sie den Antrag auf Besteuerung nach der niedrigeren tariflichen Einkommensteuer, da sie an der GmbH zumindest zu einem Prozent beteiligt und für diese beruflich tätig war. Das Finanzamt lehnte dies ab: Für diese Option sei ein maßgeblicher Einfluss des Anteilseigners auf die Kapitalgesellschaft erforderlich.

Erfolg vor dem BFH

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil VIII R 3/14 vom 25.08.2015 entschieden, dass Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften auf Antrag nach der tariflichen Einkommensteuer besteuert werden können, auch wenn der Steuerpflichtige als Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft (mindestens zu einem Prozent) aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft keinen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung derselben ausüben kann.

Gesetz fordert keinen Einfluss des Anteilseigners

Aus dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung ergeben sich weder qualitative noch quantitative Anforderungen an die berufliche Tätigkeit des Anteilseigners für die Kapitalgesellschaft. Ein maßgeblicher Einfluss des Anteilseigners auf die Kapitalgesellschaft sei dem Gesetz nicht zu entnehmen. Der BFH hält weiter auch die von der Finanzverwaltung vertretene Auffassung, dass eine nur untergeordnete berufliche Tätigkeit nicht für das Antragsrecht ausreiche, für rechtlich zweifelhaft. Im Urteilsfall kam es darauf allerdings nicht an, weil die berufliche Tätigkeit der Klägerin für die GmbH nicht von untergeordneter Bedeutung war.

(BFH / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

25.07.2024

Schwache Entwicklung bei wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit

Mehr als vier Jahre internationaler Krisen, geprägt durch die Corona-Pandemie, den russischen Überfall auf die Ukraine, die dadurch ausgelöste, gerade abgeebbte Inflationswelle sowie wachsende geopolitische Spannungen, haben deutliche negative Spuren bei zentralen Kenngrößen wirtschaftlicher, staatlicher, sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit in Deutschland hinterlassen. Die Bundesregierung hat zwar mit hohem Aufwand, darunter weit verbreitete Kurzarbeit, Unterstützungszahlungen und

Schwache Entwicklung bei wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit
Meldung

© alexlmx/fotolia.com

24.07.2024

German Private Equity Barometer Q2 2024

Stimmungseinbruch auf dem deutschen Private Equity-Markt: Kurz vor dem Überschreiten seines langjährigen Durchschnitts bricht das Geschäftsklima auf dem deutschen Private Equity-Markt wieder ein. Der Geschäftsklimaindikator verliert im zweiten Quartal 2024 20,6 Zähler auf -23,4 Saldenpunkte. Einen ähnlich starken Einbruch gab es bereits vor Jahresfrist im zweiten Quartal 2023. Insbesondere die Beurteilung der aktuellen Geschäftslage fällt

German Private Equity Barometer Q2 2024
Meldung

©lassedesignen/fotolia.com

23.07.2024

KI-investierende Unternehmen warten auf Renditen

Etwa 40 % der Unternehmen, die in KI investiert haben, warten noch auf nennenswerte Renditen. Dies zeigen aktuelle Studiendaten. Wenig verwunderlich: viele Investments zahlen sich erst auf lange Sicht aus. Covello von Goldman Sachs ist jedoch alles andere als überzeugt davon, dass sich jene Investments überhaupt einmal auszahlen werden. „Bei den meisten technologischen Umwälzungen in der

KI-investierende Unternehmen warten auf Renditen

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank