• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Aktiengesetz: Virtuelle Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften

17.06.2022

Aktiengesetz: Virtuelle Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften

Aktiengesellschaften sollen Hauptversammlungen dauerhaft auch virtuell abhalten dürfen. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs (20/2246), den die Bundesregierung vorgelegt hat. Damit soll die aktuell geltende, am 31.08.2022 auslaufende Sonderregelung verstetigt und weiterentwickelt werden. Diese hatte es Aktiengesellschaften in der Corona-Pandemie erstmalig ermöglicht, ihre Hauptversammlungen ausschließlich virtuell – also ohne physische Präsenz der Aktionäre – abzuhalten. In der Praxis sei das Format gut angenommen worden und habe sich „im Großen und Ganzen“ bewährt, schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf. So seien etwa steigende Teilnehmerzahlen beobachtet worden.

Beitrag mit Bild

©alphaspirit/123rf.com

Durch eine Regelung im Aktiengesetz (AktG) solle es Aktiengesellschaften und verwandten Rechtsformen nun ermöglicht werden, virtuelle Hauptversammlung künftig als zusätzliche Form der Versammlung zu nutzen, so der Deutscher Bundestag in einer Pressemitteilung. In ihren Satzungen könnten Gesellschaften entsprechende Bestimmungen oder Ermächtigungen des Vorstands vorsehen, heißt es im Gesetzentwurf.

Die Regierung plant jedoch, die virtuelle Hauptversammlung an einige zusätzliche Voraussetzungen wie etwa die vollständige Bild- und Tonübertragung der Versammlung sowie die Sicherstellung des elektronischen Frage- und Rederechts geknüpft werden. Zudem sei die virtuelle Hauptversammlung so zu organisieren, dass die Rechtewahrnehmung durch die Aktionäre weitgehend der bei einer Präsenzversammlung gleiche, heißt es im Entwurf. Auch solle es Aktionären möglich sein, Stellungnahmen bereits im Vorfeld der Versammlung einzureichen.

(Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 16.06.2022)


Weitere Meldungen


Meldung

thodonal/123rf.com

13.02.2025

DIHK-Konjunkturumfrage: 2025 droht drittes Krisenjahr in Folge

Nach zwei Jahren Rezession droht der deutschen Wirtschaft auch 2025 ein Krisenjahr. Das geht aus der aktuellen Konjunkturumfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) hervor, an der sich rund 23.000 Unternehmen aus allen Branchen und Regionen in Deutschland beteiligt haben. Für das Gesamtjahr rechnet die DIHK aufgrund der Ergebnisse damit, dass das Bruttoinlandsprodukt um 0,5 %

DIHK-Konjunkturumfrage: 2025 droht drittes Krisenjahr in Folge
Meldung

©tstockwerkfotodesign/de.123rf.com

12.02.2025

ESG Trends 2025: CO2-Preis als transitorisches Risiko

Höhere CO2-Preise und strenge Regulierungen treiben die Transformation. „Unternehmen müssen mehr denn je in energieeffiziente Technologien investieren, um Emissionen und damit auch Kosten zu reduzieren“, sagt Sabrina Kremer, Analystin des LBBW Research. Zudem erweitere sich ab 2025 der Kreis der Unternehmen, die von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betroffen seien. Damit steigen laut Kremer

ESG Trends 2025: CO2-Preis als transitorisches Risiko
Meldung

© tashatuvango/fotolia.com

11.02.2025

Stimmung von Wagniskapitalgebern erhält Dämpfer

Nachdem das Stimmungstief auf dem deutschen Venture-Capital-Markt weitestgehend überwunden schien, hat das Geschäftsklima im vierten Quartal 2024 wieder einen Dämpfer erhalten. Der Geschäftsklimaindikator für den Markt für Wagniskapital (Venture Capital) verlor 3,7 Zähler auf nun minus 4,1 Punkte – wobei die Nulllinie den langjährigen Durchschnitt markiert. Die Venture-Capital-Investoren beurteilten vor allem die aktuelle Geschäftslage deutlich

Stimmung von Wagniskapitalgebern erhält Dämpfer

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank