Der Bundesrat hat das BilRUG am 10.07.2015 unverändert passieren lassen. Er verzichtete darauf, zu dem vom Deutschen Bundestag am 18.06.2015 verabschiedeten Gesetz einen Antrag auf Prüfung gem. Art. 77 Absatz 2 GG zu stellen.
Damit kann das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates“ (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG) nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und amtlicher Veröffentlichung wie geplant in Kraft treten (vgl. BR-Drucks. 285/15).
(DER BETRIEB, Handelsblatt Fachmedien GmbH 2015 / Viola C. Didier)