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01.07.2015

Bundesregierung beschließt Reform der Aufsicht der Abschlussprüfer

Autokonzerne auf der Überholspur

Corporate Finance

Das Bundeskabinett hat heute das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) beschlossen, das berufs- und aufsichtsrechtliche Teile der EU-Abschlussprüferreform umsetzt.

Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegte Reform sieht eine Neustrukturierung und Stärkung der Abschlussprüferaufsicht sowie Änderungen des Berufsrechts (Wirtschaftsprüferordnung) vor.

Verantwortung liegt bei Abschlussprüferaufsichtsstelle

Die Aufsichtstätigkeit der derzeitigen Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) wird aufgrund der EU-Vorgaben in eine vom Berufsstand unabhängige und selbstständige Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überführt. Die Kontinuität der bisherigen Aufsicht wird insbesondere durch eine weitestmögliche gesetzliche Übernahme des vorhandenen Personals gesichert. Ein Teil der Aufgaben wird auf die bestehende Selbstverwaltung der Wirtschaftsprüfer in der Wirtschaftsprüferkammer übertragen – unter der Letztverantwortung der Abschlussprüferaufsichtsstelle.

Strengere berufsrechtliche Regelungen

Entsprechend den EU-Vorgaben sieht der Gesetzentwurf strengere berufsrechtliche Regelungen, etwa zum Qualitätssicherungssystem, zu den Unabhängigkeitsanforderungen an Abschlussprüfer und zu Dokumentationspflichten vor. Zur Vermeidung übermäßiger bürokratischer Belastungen werden insbesondere für kleinere und mittelgroße Prüferpraxen zulässige Erleichterungen umgesetzt. Für die vereidigten Buchprüfer wird die Möglichkeit einer verkürzten Prüfung zum Wirtschaftsprüfer wieder eingeführt.

Berufspflichtverstöße sollen effektiver sanktioniert werden

Die Berufsaufsicht und das berufsgerichtliche Verfahren werden neu geordnet, sodass eine einheitliche und zügige Sanktionierung von Berufspflichtverstößen ermöglicht wird. Konnten Sanktionen bisher nur gegen einzelne Berufsangehörige ausgesprochen werden, so ist dies jetzt auch gegen deren Prüfgesellschaften möglich. Neu ist auch, dass Berufspflichtverstöße, die bei einer Qualitätskontrolle festgestellt werden, zu berufsaufsichtlichen Verfahren und Sanktionen führen können. Damit sind wirksame und verhältnismäßige Sanktionen gegen Verstöße möglich.

Die EU-Abschlussprüferreform ist bis zum 17.06.2016 in deutsches Recht umzusetzen.

(BMWi / Viola C. Didier)


Redaktion

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