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31.03.2020

Corona-Krise: Institute sollen auf Dividendenzahlungen verzichten

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©8vfanrf /123rf.com

Angesichts der Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB) zu Dividenden vom 27.03.2020 bekräftigt die BaFin ihre Auffassung, dass Banken keine Dividenden und Gewinne ausschütten sollten. Dividendenzahlungen sollen bis mindestens Oktober ausgesetzt werden.

Die Europäische Zentralbank (EZB) hatte am 27.03.2020 ihre Empfehlung an die Banken zu Dividendenausschüttungen aktualisiert. Um die Fähigkeit der Banken zur Verlustabsorption zu stärken und die Kreditvergabe an private Haushalte, kleine Unternehmen und Unternehmen während der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) zu unterstützen, sollten sie für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 mindestens bis zum 01.10.2020 keine Dividenden zahlen. Die Banken sollten auch keine Aktienrückkäufe zur Vergütung der Aktionäre vornehmen.

Bis Oktober 2020 keine Dividendenzahlungen

Mit dieser neuen Empfehlung werden die von einigen Banken für das Geschäftsjahr 2019 bereits ausgeschütteten Dividenden nicht rückwirkend aufgehoben. Von Banken, die ihre Aktionäre aufgefordert haben, in ihrer bevorstehenden Hauptversammlung über einen Vorschlag für die Dividendenausschüttung abzustimmen, wird jedoch erwartet, dass sie diese Vorschläge im Einklang mit der aktualisierten Empfehlung ändern.

BaFin fordert zur Abwägung auf

„Wir erwarten, dass auch die Institute, die unter unserer direkten Aufsicht stehen (Less Significant Institutions – LSIs), bis mindestens Oktober 2020 keine Dividenden zahlen oder Gewinne ausschütten“, führt BaFin-Exekutivdirektor Raimund Röseler aus.

Banken hätten eine zentrale Aufgabe bei der Bewältigung der Corona-Krise, erläutert Röseler. Dieser Aufgabe könnten sie nur nachkommen, wenn sie gut kapitalisiert seien. Die durch das umfangreiche Maßnahmenpaket der Bundesregierung und die aufsichtlichen Anpassungen erlangten Freiräume sollen die Institute daher nach Ansicht der BaFin nicht für die Zahlung von Dividenden nutzen. Vielmehr sollte das zur Verfügung stehende Kapital im Bankensektor belassen werden. So werden Institute krisenfester. Zudem unterstützt die Maßnahme die Vergabe von Krediten an die Realwirtschaft.

Die BaFin hatte bereits am 24.03.2020 dazu aufgefordert, Ausschüttungen von Dividenden, Gewinnen und Boni sorgfältig abzuwägen.

(BaFin vom 30.03.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Redaktion

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