Tagtäglich werden neue Hilfspakete für von der Coronakrise betroffene Unternehmen angekündigt. Viele Ministerien auf Bundes- wie Landesebene versprechen, schnelle und unbürokratische Finanzhilfen zur Verfügung zu stellen. Dabei wissen Unternehmen manchmal nicht, an wen sie sich zu wenden haben und welche formalen Voraussetzungen im Antragsverfahren zu belegen sind. Die Wirtschaftskanzlei Beiten Burkhardt gibt deshalb einen Überblick über bestehende und geplante Fördermaßnahmen von Bund und Ländern sowie Verhaltenshinweisen, um die Auswirkungen auf Unternehmen und Belegschaft so gering wie möglich zu halten.
Denn eines ist auch klar: Die Bundes- und Landesregierungen werden keine Milliardenhilfen mit der Gießkanne über dem Land verteilen. Unternehmen müssen gewisse Kriterien erfüllen, um in den Genuss staatlicher Unterstützung zu kommen. In der Zusammenstellung, die von der Kanzlei regelmäßig aktualisiert wird, finden betroffene Unternehmen auch Links zu den notwendigen Kriterien und relevanten Anträgen der Banken und Behörden. Die einzelnen Förderprogramme der Bundesländer sind Teil des Beitrags.
Die Übersicht zu sämtlichen Fördermaßnahmen des Bundes und jedes einzelnen Bundeslandes mit direkten Links zu den relevanten Behörden und Banken können hier heruntergeladen werden.
(Pressemitteilung Beiten Burkhardt vom 20.03.2020)