20.03.2017

Crowd-Investing wächst weiter

Beitrag mit Bild

Die Einführung des Kleinanlegerschutzgesetzes (KASG) hat dem Crowd-Investing in Deutschland nicht geschadet. Kritiker hatten befürchtet, dass das KASG den Crowdinvesting-Markt hemmen und Finanzierungsmöglichkeiten für soziale und gemeinnützige Projekte einschränken könnte.

Die Einführung des Kleinanlegerschutzgesetzes (KASG) hat dem Crowd-Investing in Deutschland nicht geschadet. Kritiker hatten befürchtet, dass das KASG den Crowdinvesting-Markt hemmen und Finanzierungsmöglichkeiten für soziale und gemeinnützige Projekte einschränken könnte.

Das 2015 verabschiedete Kleinanlegerschutzgesetz sollte mehr Transparenz für Anleger auf dem Kapitalmarkt schaffen. Das Gesetz enthält aber Ausnahmeregelungen für Unternehmen, die sich über Crowdinvesting-Plattformen finanzieren sowie für soziale, gemeinnützige und kirchliche Projekte. Im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen untersuchte der Volkswirt Lars Hornuf, Juniorprofessor für die ökonomische Analyse des Rechts, mit einem Projektteam die Auswirkungen von diesen Ausnahmen des KASG.

Crowdfunding von KASG nicht beeinträchtigt

Das Gutachten weist nach, dass der Markt für Crowdfunding von dieser Maßnahme nicht beeinträchtigt wurde. Bis Juni 2016 vermittelten Crowdinvesting-Plattformen Finanzierungen im Wert von 110 Millionen Euro. Im Jahr 2015 wuchs der Crowdfunding-Gesamtmarkt erneut um 165% und damit deutlich stärker wie im Vorjahr. Den Rückgang des Marktwachstums in den ersten beiden Quartalen im Jahr 2016 führen die Forscher aber nicht auf das KASG, sondern auf andere Gründe zurück. Eine Ursache könnte sein, dass Investierende bei einer naiven Portfoliodiversifizierung bislang negative Renditen erzielt haben, die sich auch in Zukunft kaum zu positiven Renditen drehen dürften.

Der Erfolg der Geschäftsmodelle wird das Marktwachstum im deutschen Crowdinvesting-Markt bestimmen. Für Hornuf ist klar, dass für den Anleger immer die Rendite im Vordergrund steht: „Wenn Investierende keine Renditen verdienen und nicht aus altruistischen Motiven handeln, dann wird dieses Marktsegment auch zukünftig eher ein Nischenphänomen bleiben.“

Auch das Anlageverhalten bleibt unverändert

Die von dem Forscherteam vorgelegten Daten zeigen auch, dass sich das Anlageverhalten nicht verändert hat, obwohl eine Pflicht zur Selbstauskunft über Einkommen und Vermögen der Investoren im KASG neu eingeführt worden ist. Allerdings haben sich die bei Schwarmfinanzierungen verwendeten Vermögensanlagen in den letzten Jahren weg von stillen Beteiligungen hin zu partiarischen Darlehen und Nachrangdarlehen entwickelt.

Auswirkungen des KASG auf soziale und gemeinnützige Projekte konnten die Forscher ebenfalls nicht feststellen. Ihre Daten zeigen, dass kaum ein soziales und gemeinnütziges Projekt von den Vorschriften des KASG erfasst wird. Die Befreiungsvorschriften sind laut der Studie für diese Projekte in der Praxis kaum relevant. Die Studie fand aber heraus, dass die Regelungen im Kleinanlegerschutzgesetz Entscheidungsträger in sozialen und gemeinnützigen Projekten verunsichert haben. Sie sind häufig unzureichend über Ausnahmen und Befreiungsregelungen informiert.

Die Forscher haben für die Studie eine eigene Crowdinvesting-Datenbank genutzt sowie Interviews mit betroffenen Interessengruppen und Experten geführt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

(Pressemitteilung Universität Trier vom 06.03.2017)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©peshkova/123rf.com

11.08.2026

Jedes vierte Startup hat wegen KI auf Neueinstellungen verzichtet

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat Auswirkungen auf die Jobs in Tech-Startups. In den vergangenen zwölf Monaten hat rund jedes vierte Tech-Startup (27 %) wegen KI auf Neueinstellungen verzichtet, 7 % haben deshalb sogar Stellen abgebaut. Zugleich haben 16 % aber wegen KI zusätzliches Personal eingestellt, in jedem zweiten Startup (50 %) hat KI keine Auswirkungen auf den Personalbedarf.

Jedes vierte Startup hat wegen KI auf Neueinstellungen verzichtet
Meldung

©vege/fotolia.com

10.08.2026

Gebäudeenergieregister soll Finanzwirtschaft Daten liefern

Das geplante nationale Gebäudeenergieregister soll nach Angaben der Bundesregierung auch Finanzunternehmen bei der Bewertung und Finanzierung von Immobilien unterstützen. „Das Gebäudeenergieregister kann für Finanzunternehmen bei der Bepreisung von Krediten oder dem Zeichnungsgeschäft hilfreich sein, indem es erleichtert, energetische Kennzahlen verfügbar zu machen“, schreibt sie in der Antwort (21/7442) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis

Gebäudeenergieregister soll Finanzwirtschaft Daten liefern
Meldung

© vege/fotolia.com

06.08.2026

Kritische Rohstoffe aus China: Sechs von zehn Firmen fürchten Stillstand

Sechs von zehn Unternehmen, die kritische Rohstoffe direkt oder indirekt benötigen, befürchten Produktionsstopps oder Verzögerungen, sollte China seine Beschränkungen bei kritischen Rohstoffen wie Seltene Erden, Lithium oder Gallium ausweiten. 88 % rechnen mit höheren Beschaffungskosten, 71 % mit Lieferengpässen, vier von zehn droht der Verlust von Kunden. Das zeigt eine Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW)

Kritische Rohstoffe aus China: Sechs von zehn Firmen fürchten Stillstand
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)