Institutionelle Investoren und Asset Manager als Vermögenstreuhänder haben die Verantwortung, im besten Interesse ihrer Kunden zu handeln und auf die Unternehmen, in die sie investieren, zum Wohle aller Stakeholder einzuwirken. Durch Verfolgung des von der EU propagierten Bekenntnisses zu Sustainable Finance sollen sie auch dazu beitragen, positive Effekte für Umwelt und Gesellschaft zu erzielen. Ein fundierter Investorendialog und der Einsatz von Stimmrechten sind dabei wesentliche Mitwirkungselemente. Der Berufsverband der Investment Professionals in Deutschland DVFA e.V. hat daher Stewardship-Leitlinien verabschiedet, die sich als „Best Practice“-Orientierung an die Mitglieder des DVFA richten und einen Beitrag zur Entwicklung von anspruchsvollen Standards für alle professionellen Finanzmarktakteure leisten wollen.
International hat sich für dieses erweiterte Verständnis von treuhänderischer Verantwortung der Begriff „Stewardship“ etabliert. In vielen Ländern sind Stewardship Codes als Orientierungsrahmen für institutionelle Investoren und Asset Manager zum Standard geworden. In Deutschland gibt es bisher keine gezielte Betrachtung von Stewardship. Gleichzeitig konkretisiert die Ende 2019 durch das ARUG II in deutsches Recht umgesetzte EU-Aktionärsrechterichtlinie diese Anforderungen an in Deutschland tätige Vermögenstreuhänder.
Verantwortungsvolle Allokation und aktive Betreuung der Vermögenswerte
Die DVFA Stewardship-Leitlinien verstehen laut DVFA unter Stewardship die verantwortungsvolle Allokation und aktive Betreuung der Vermögenswerte mit dem Ziel einer nachhaltigen, langfristigen Wertschöpfung für die Kunden, einschließlich der Berücksichtigung von ESG-Faktoren. Dies beinhalte die Überwachung und den aktiven Dialog mit den Portfoliogesellschaften, die zielgerichtete Ausübung von Aktionärsrechten sowie den gesetzlich möglichen Austausch mit anderen Asset Managern.
„Best Practice“-Orientierung für alle professionellen Finanzmarktakteure
Die DVFA Stewardship-Leitlinien wurden als „Best Practice“-Orientierung von der DVFA Kommission Governance & Stewardship unter Einbeziehung relevanter Stakeholder entwickelt. Die Kommissionsmitglieder sind maßgeblich Vertreter von Investoren, darunter auch der vier großen deutschen Fondsgesellschaften, sowie der Wissenschaft und von Stimmrechtsexperten. Die Kernelemente wurden bereits auf der zweiten DVFA Governance & Stewardship Konferenz im September 2019 diskutiert. Weitere Überlegungen von institutionellen Anlegern, Emittenten, Aktienrechtsexperten und Wirtschaftsprüfern sind in die Leitlinien als Ergebnis eines Roundtables im Februar 2020 eingeflossen.
Den vollständigen Wortlaut der DVFA Stewardship-Leitlinien finden Sie hier.
(Pressemitteilung DVFA vom 23.03.2020)