• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • E-Bilanz: Veröffentlichung der aktuellen Taxonomien

30.06.2015

E-Bilanz: Veröffentlichung der aktuellen Taxonomien

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben die aktualisierten Taxonomien (Version 5.4) als amtlich vorgeschriebene Datensätze nach § 5b EStG veröffentlicht.

Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen. Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des BMF-Schreibens vom 28. September 2011 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31. Dezember 2015 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2015 oder 2015/2016 verwendet werden.

Folgende Regelungen sind zu beachten:

  • Der Anlagespiegel kann wie bisher optional im Berichtsteil „Anhang“ übermittelt werden.
  • Unternehmen, die darüber hinaus ein detailliertes Anlageverzeichnis (-> Entwicklung der einzelnen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens) übermitteln möchten oder dazu aufgefordert worden sind, können das in einer Fußnote entweder wie bisher gezielt zu beliebigen Positionen des Anlagevermögens oder vorzugsweise als Fußnote zur zusätzlich eingefügten Position „Anlageverzeichnis“ im Anhang übermitteln.
  • Zur außerbilanziellen Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 2 EStG sind im Berichtsteil „Steuerliche Gewinnermittlung“ neue Positionen aufgenommen worden. Für eine etwaige Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Abs. 3 und 4 EStG muss dagegen für das Wirtschaftsjahr, das rückabgewickelt werden soll, ein neuer E-Bilanz-Datensatz – ohne den (nicht mehr) zu berücksichtigenden Investitionsabzugsbetrag – übermittelt werden.
  • Der Technische Leitfaden zu den Taxonomien 5.4 wurde ebenfalls weiterentwickelt und an die im BMF-Schreiben vom 13. Juni 2014 dargestellten Übermittlungswege für steuerbegünstigte Körperschaften mit partiell steuerpflichtigen Geschäftsbereichen angepasst.
  • Unternehmen, deren Finanzbuchhaltung auf dem Gesamtkostenverfahren (GKV) aufgebaut ist und die zum Ausweis der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung über die Kosten-Leistungs-Rechnung eine Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren (UKV) ausweisen, können für Zwecke der steuerlichen E-Bilanz alternativ auch das GKV nutzen.

Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit, vgl. BMF-Schreiben IV C 6 – S-2133-b /11 / 10016 :006 vom 25.06.2015.

(BMF / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© fotogestoeber/fotolia.com

28.09.2026

DAX-Konzerne bauen besonders viele Stellen ab

Deutschlands größte börsennotierte Unternehmen reduzieren ihre Belegschaften stärker als vergleichbare Konzerne in Frankreich, Italien und Spanien. Das zeigt das EY-Parthenon Employment Barometer 2026, für das die Nachhaltigkeitsberichte von 155 Unternehmen aus DAX 40, CAC 40, FTSE MIB 40 und IBEX 35 ausgewertet wurden. Fast 48.000 Stellen weniger Bei den DAX-Konzernen sank die weltweite Beschäftigung um

DAX-Konzerne bauen besonders viele Stellen ab
Meldung

©fotomek/fotolia.com

24.09.2026

Studie: Banken liegen bei KI-Governance vorn

Banken, die konsequent auf vertrauenswürdige künstliche Intelligenz setzen, erzielen deutlich höhere Erträge aus ihren KI-Investitionen. Das zeigt der aktuelle „Data and AI Impact Report“ des Softwareanbieters SAS, dessen Daten vom Marktforschungsunternehmen IDC erhoben wurden. Banken liegen beim KI-Vertrauen vorn Im Branchenvergleich zählen Banken zu den Vorreitern. Ihr Trustworthiness-Index stieg binnen eines Jahres um 12,8 Punkte

Studie: Banken liegen bei KI-Governance vorn
Meldung

©helmutvogler/fotolia.com

23.09.2026

Pontes startet: Zentralbankgeld für tokenisierte Märkte

Das Eurosystem treibt die Tokenisierung der Finanzmärkte voran. Am 21.09.2026 hat die Europäische Zentralbank (EZB) mit „Pontes“ eine Infrastruktur gestartet, über die Geschäfte mit tokenisierten Vermögenswerten in Zentralbankgeld abgewickelt werden können. Damit setzt die Notenbank erstmals ihre Strategie für einen stärker auf Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basierenden Finanzmarkt praktisch um. Sicheres Geld für digitale Märkte Tokenisierung soll

Pontes startet: Zentralbankgeld für tokenisierte Märkte
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)