• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • E-Bilanz: Veröffentlichung der aktuellen Taxonomien

30.06.2015

E-Bilanz: Veröffentlichung der aktuellen Taxonomien

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben die aktualisierten Taxonomien (Version 5.4) als amtlich vorgeschriebene Datensätze nach § 5b EStG veröffentlicht.

Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen. Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des BMF-Schreibens vom 28. September 2011 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31. Dezember 2015 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2015 oder 2015/2016 verwendet werden.

Folgende Regelungen sind zu beachten:

  • Der Anlagespiegel kann wie bisher optional im Berichtsteil „Anhang“ übermittelt werden.
  • Unternehmen, die darüber hinaus ein detailliertes Anlageverzeichnis (-> Entwicklung der einzelnen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens) übermitteln möchten oder dazu aufgefordert worden sind, können das in einer Fußnote entweder wie bisher gezielt zu beliebigen Positionen des Anlagevermögens oder vorzugsweise als Fußnote zur zusätzlich eingefügten Position „Anlageverzeichnis“ im Anhang übermitteln.
  • Zur außerbilanziellen Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 2 EStG sind im Berichtsteil „Steuerliche Gewinnermittlung“ neue Positionen aufgenommen worden. Für eine etwaige Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Abs. 3 und 4 EStG muss dagegen für das Wirtschaftsjahr, das rückabgewickelt werden soll, ein neuer E-Bilanz-Datensatz – ohne den (nicht mehr) zu berücksichtigenden Investitionsabzugsbetrag – übermittelt werden.
  • Der Technische Leitfaden zu den Taxonomien 5.4 wurde ebenfalls weiterentwickelt und an die im BMF-Schreiben vom 13. Juni 2014 dargestellten Übermittlungswege für steuerbegünstigte Körperschaften mit partiell steuerpflichtigen Geschäftsbereichen angepasst.
  • Unternehmen, deren Finanzbuchhaltung auf dem Gesamtkostenverfahren (GKV) aufgebaut ist und die zum Ausweis der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung über die Kosten-Leistungs-Rechnung eine Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren (UKV) ausweisen, können für Zwecke der steuerlichen E-Bilanz alternativ auch das GKV nutzen.

Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit, vgl. BMF-Schreiben IV C 6 – S-2133-b /11 / 10016 :006 vom 25.06.2015.

(BMF / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©Maksim Kabakou/fotolia.com

25.02.2026

KfW Research erwartet 1,5 % Wachstum im Jahr 2026

Das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Schlussquartal 2025 leicht gewachsen, nachdem es im Vorquartal noch stagniert hatte. KfW Research betrachtet die Entwicklung als eine gute Ausgangsbasis für das laufende Jahr. Die volkswirtschaftliche Abteilung der KfW bleibt daher bei ihrer optimistischen Sicht auf die Wachstumschancen Deutschlands und geht für 2026 von einer Steigerung des BIP um

KfW Research erwartet 1,5 % Wachstum im Jahr 2026
Meldung

© tashatuvango/fotolia.com

24.02.2026

Startup-Stimmung 2026: Zwischen Zuversicht und Frust

Deutschlands Startups sind beim Blick auf die Lage des eigenen Unternehmens gespalten: Rund ein Drittel (35 %) berichtet von einer Verbesserung im vergangenen Jahr, fast ebenso viele (30 %) aber von einer Verschlechterung. Für weitere 35 % ist die Lage unverändert. Das ist das Ergebnis einer Befragung von Bitkom Research unter 133 Tech-Startups in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Jedes

Startup-Stimmung 2026: Zwischen Zuversicht und Frust
Meldung

pitinan/123.rf.com

23.02.2026

Deutsche Finanzinstitute setzen zunehmend auf KI

Eine neue globale Studie von Finastra, einem Anbieter von Software für Finanzdienstleistungen, zeigt, dass eine nahezu flächendeckende Einführung von KI bei deutschen Finanzinstituten zu beobachten ist. Nur noch drei Prozent der Finanzinstitute in Deutschland geben an, keinerlei künstliche Intelligenz einzusetzen. Dies ist ein klares Signal für den Übergang von der Experimentierphase zur Umsetzung in der

Deutsche Finanzinstitute setzen zunehmend auf KI
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)