• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • E-Bilanz: Veröffentlichung der aktuellen Taxonomien

30.06.2015

E-Bilanz: Veröffentlichung der aktuellen Taxonomien

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben die aktualisierten Taxonomien (Version 5.4) als amtlich vorgeschriebene Datensätze nach § 5b EStG veröffentlicht.

Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen. Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des BMF-Schreibens vom 28. September 2011 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31. Dezember 2015 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2015 oder 2015/2016 verwendet werden.

Folgende Regelungen sind zu beachten:

  • Der Anlagespiegel kann wie bisher optional im Berichtsteil „Anhang“ übermittelt werden.
  • Unternehmen, die darüber hinaus ein detailliertes Anlageverzeichnis (-> Entwicklung der einzelnen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens) übermitteln möchten oder dazu aufgefordert worden sind, können das in einer Fußnote entweder wie bisher gezielt zu beliebigen Positionen des Anlagevermögens oder vorzugsweise als Fußnote zur zusätzlich eingefügten Position „Anlageverzeichnis“ im Anhang übermitteln.
  • Zur außerbilanziellen Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 2 EStG sind im Berichtsteil „Steuerliche Gewinnermittlung“ neue Positionen aufgenommen worden. Für eine etwaige Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Abs. 3 und 4 EStG muss dagegen für das Wirtschaftsjahr, das rückabgewickelt werden soll, ein neuer E-Bilanz-Datensatz – ohne den (nicht mehr) zu berücksichtigenden Investitionsabzugsbetrag – übermittelt werden.
  • Der Technische Leitfaden zu den Taxonomien 5.4 wurde ebenfalls weiterentwickelt und an die im BMF-Schreiben vom 13. Juni 2014 dargestellten Übermittlungswege für steuerbegünstigte Körperschaften mit partiell steuerpflichtigen Geschäftsbereichen angepasst.
  • Unternehmen, deren Finanzbuchhaltung auf dem Gesamtkostenverfahren (GKV) aufgebaut ist und die zum Ausweis der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung über die Kosten-Leistungs-Rechnung eine Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren (UKV) ausweisen, können für Zwecke der steuerlichen E-Bilanz alternativ auch das GKV nutzen.

Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit, vgl. BMF-Schreiben IV C 6 – S-2133-b /11 / 10016 :006 vom 25.06.2015.

(BMF / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©vege/fotolia.com

10.08.2026

Gebäudeenergieregister soll Finanzwirtschaft Daten liefern

Das geplante nationale Gebäudeenergieregister soll nach Angaben der Bundesregierung auch Finanzunternehmen bei der Bewertung und Finanzierung von Immobilien unterstützen. „Das Gebäudeenergieregister kann für Finanzunternehmen bei der Bepreisung von Krediten oder dem Zeichnungsgeschäft hilfreich sein, indem es erleichtert, energetische Kennzahlen verfügbar zu machen“, schreibt sie in der Antwort (21/7442) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis

Gebäudeenergieregister soll Finanzwirtschaft Daten liefern
Meldung

© vege/fotolia.com

06.08.2026

Kritische Rohstoffe aus China: Sechs von zehn Firmen fürchten Stillstand

Sechs von zehn Unternehmen, die kritische Rohstoffe direkt oder indirekt benötigen, befürchten Produktionsstopps oder Verzögerungen, sollte China seine Beschränkungen bei kritischen Rohstoffen wie Seltene Erden, Lithium oder Gallium ausweiten. 88 % rechnen mit höheren Beschaffungskosten, 71 % mit Lieferengpässen, vier von zehn droht der Verlust von Kunden. Das zeigt eine Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW)

Kritische Rohstoffe aus China: Sechs von zehn Firmen fürchten Stillstand
Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

05.08.2026

Banken bleiben stabil, Kredite werden knapper

Deutschlands Banken blicken so skeptisch auf die Wirtschaft wie seit dem Sommer 2019 nicht mehr. Laut dem aktuellen Bankenbarometer von EY erwarten 56% der 100 befragten Institute in den kommenden zwölf Monaten eine Eintrübung der Konjunktur. Nur 17% rechnen mit einer leichten Verbesserung. Eigenes Geschäft bleibt robust Trotz des schwierigen Umfelds bewerten 78% der Banken

Banken bleiben stabil, Kredite werden knapper
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)