Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) hat ihre Prüfungsschwerpunkte für die Prüfungssaison 2022 veröffentlicht. Kapitalmarktorientierte Unternehmen und deren Abschlussprüfer sollten diese bei der Erstellung beziehungsweise Prüfung der IFRS-Abschlüsse für 2021 besonders berücksichtigen, empfiehlt die Wirtschaftsprüferkammer.
Bei den Prüfungsschwerpunkten der IFRS-Abschlüsse handelt es sich laut des Berufsverbandes der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer um:
- Sorgfältige Bewertung und Transparenz bei der Bilanzierung längerfristiger Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der Erholungsphase,
- Konsistenz zwischen den im IFRS-Abschluss angegebenen Informationen und den nicht-finanziellen Informationen über klimabezogene Sachverhalte, Berücksichtigung von Klimarisiken, Angabe aller wesentlichen Ermessensentscheidungen und Schätzung der Unsicherheit in Bezug auf Klimarisiken bei gleichzeitiger eindeutiger Bewertung der Wesentlichkeit und
- verbesserte Transparenz bei der Messung der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss – ECL), insbesondere in Bezug auf Management-Overlays, wesentliche Änderungen des Kreditrisikos, zukunftsgerichtete Informationen, Änderungen der Wertberichtigungen, Kreditrisiken und Sicherheiten und die Auswirkungen des Klimarisikos auf die ECL-Bewertung.
Die Empfehlungen der ESMA zu nichtfinanziellen Informationen beziehen sich auf:
- Auswirkungen von COVID-19 auf nachhaltigkeitsbezogene Ziele und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sowie auf Informationen über strukturelle Veränderungen und
- klimabezogene Maßnahmen und deren Ergebnisse.
Darüber hinaus werden die Emittenten von der ESMA daran erinnert, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, um die in Art. 8 der Taxonomie-Verordnung vorgesehenen Offenlegungspflichten zu erfüllen, die am 01.01.2022 in Kraft treten werden.
In Bezug auf Alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures – APM) hebt die Erklärung laut der Wirtschaftsprüferkammer hervor, dass die Emittenten bei der Anpassung, Kennzeichnung und/oder Erstellung neuer APM zur Darstellung der Auswirkungen von COVID‑19 Vorsicht walten lassen sollen.
In der Erklärung der ESMA wird darüber hinaus hervorgehoben, dass ab dem Geschäftsjahr 2021 und gemäß Art. 4 der Transparenzrichtlinie alle Finanzberichte in Übereinstimmung mit dem einheitlichen europäischen elektronischen Format (European Single Electronic Format – ESEF) zu erstellen sind, so die Wirtschaftsprüferkammer.
Weitere Informationen zu den Prüfungsschwerpunkten der ESMA für 2022 finden Sie hier.
(Pressemitteilung Wirtschaftsprüferkammer vom 04.11.2021)