Die EU-Kommission will bürokratische Hürden für grenzüberschreitend tätige Unternehmen weiter reduzieren. Dazu hat sie eine Richtlinie vorgeschlagen, die es Gesellschaften erleichtern soll, die Nutzung digitaler Werkzeuge und Verfahren im EU-Gesellschaftsrecht auszuweiten. Der Vorschlag wird zur weiteren Digitalisierung des Binnenmarkts beitragen und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützen, in der EU geschäftlich tätig zu werden. Dank des vorgeschlagenen EU-Gesellschaftszertifikats oder der Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung sollen jährlich etwa 437 Millionen Euro an Verwaltungskosten eingespart werden.
Abbau von Bürokratie und Verwaltungsaufwand
Zum Abbau von Bürokratie und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für grenzüberschreitend tätige Unternehmen werden unter anderem folgende Vorschriften vorgeschlagen:
- Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung, damit Unternehmen bei der Errichtung einer Zweigniederlassung oder eines Unternehmens in einem anderen Mitgliedstaat nicht erneut Informationen übermitteln müssen. Die einschlägigen Informationen können über das System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (BRIS) ausgetauscht werden;
- Ein EU-Gesellschaftszertifikat mit grundlegenden Informationen über Unternehmen, das kostenlos in allen EU-Sprachen verfügbar sein wird;
- Eine mehrsprachige Standardvorlage für eine digitale EU-Vollmacht, mit der eine Person zur Vertretung eines Unternehmens in einem anderen Mitgliedstaat ermächtigt wird;
- Beseitigung von Formalitäten wie der Notwendigkeit einer Apostille oder beglaubigter Übersetzungen von Unternehmensdokumenten.
Verbesserung der Transparenz und des Vertrauens in grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten
Mit dem Vorschlag werden die bestehenden EU-Vorschriften für Gesellschaften (Richtlinie (EU) 2017/1132DE) aktualisiert, um sie an die digitalen Entwicklungen und neuen Herausforderungen anzupassen und Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt zu fördern. Zur Erhöhung der Transparenz und des Vertrauens in die Unternehmen sollen die vorgeschlagenen Vorschriften
- sicherstellen, dass wichtige Gesellschaftsinformationen (z. B. über Personengesellschaften und Konzerne) insbesondere auf EU-Ebene über das BRISDE öffentlich zugänglich sind;
- die Suche nach Informationen über Unternehmen in der EU erleichtern, indem eine Suche über BRIS und gleichzeitig über zwei weitere EU-Systeme ermöglicht wird, die die nationalen Register wirtschaftlicher EigentümerDE und InsolvenzregisterDE miteinander verknüpfen;
- die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Aktualität der Daten in Unternehmensregistern gewährleisten, z.B. durch Überprüfung von Gesellschaftsinformationen vor ihrer Eintragung in Unternehmensregister in allen Mitgliedstaaten.
Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert. Es wird vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten die Bestimmungen der Richtlinie binnen zwei Jahren in nationales Recht umsetzen müssen.
EU Kommission vom 29.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro