Die EU-Finanzminister haben sich auf ein neues Gesetz verständigt, das einen neuen Informationsaustausch zu den „Tax-Rulings“ ermöglicht.
Großkonzerne haben es künftig in Europa schwerer, Gewinne über Grenzen hinweg zu verschieben und damit Steuern zu vermeiden. Die EU-Finanzminister verständigten sich in Luxemburg einstimmig auf ein neues Gesetz, das erstmals einen Austausch von sog. Steuer-Vorbescheiden für Unternehmen ermöglicht. Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) lobte den neuen Informationsaustausch zu den „Tax- Rulings“ als „eine schnelle Lösung in kurzer Zeit“.
Das neue Gesetz, welches Steuervermeidungen unterbinden soll, tritt 2017 in Kraft.
Das Gesetz soll vom 01.01.2017 an gelten. Es werden dabei grundsätzlich gültige Steuer-Vorbescheide rückwirkend bis zum 01.01.2012 erfasst, sagte der amtierende EU-Ratsvorsitzende, Luxemburgs Ressortchef Pierre Gramegna. Um diesen Punkt hatte es lange Streit gegeben. Für Mittelständler mit einem Jahresumsatz von bis zu 40 Mio. € kann es Ausnahmen beim Austausch geben. Jedes Jahr gehen den öffentlichen Kassen laut EU-Kommission Milliardenbeträge durch Steuervermeidung verloren.
(dpa / CF Redaktion)