• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen

11.02.2022

Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen

Vor dem Hintergrund der in den letzten beiden Jahren gesammelten grundsätzlich positiven Erfahrungen sollen virtuelle Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften eine dauerhafte, weiterentwickelte Regelung im Aktiengesetz (AktG) erhalten.

Beitrag mit Bild

©ismagilov/123rf.com

Vor dem Hintergrund der in den letzten beiden Jahren gesammelten grundsätzlich positiven Erfahrungen sollen virtuelle Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften eine dauerhafte, weiterentwickelte Regelung im Aktiengesetz (AktG) erhalten.

Durch § 1 Absatz 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 569 f.), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist (GesRua-COVBekG), erhalten Aktiengesellschaften und verwandte Rechtsformen erstmals die Möglichkeit, ihre Hauptversammlungen als ausschließlich virtuelle Hauptversammlungen, das heißt, ohne physische Präsenz sämtlicher Aktionäre abzuhalten. Das GesRuaCOVBekG tritt mit Ablauf des 31. August 2022 außer Kraft.

Dabei handelt es sich um eine Sonderregelung, deren Erlass aufgrund der COVID-19-Pandemie erforderlich war, um den Gesellschaften angesichts der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen die Abhaltung ihrer Versammlungen in rechtssicherer und praktikabler Form zu ermöglichen.

Virtuelle Hauptversammlungen haben sich etabliert

Das Format der virtuellen Hauptversammlung wurde von der Praxis gut angenommen und hat sich im Großen und Ganzen bewährt. So gab es etwa steigende Präsenzraten in den Versammlungen. Die Möglichkeit, das Fragerecht in das Vorfeld der Versammlung zu verlagern, hat zu einer Erhöhung der Qualität bei der Beantwortung von Aktionärsfragen beigetragen. Dennoch ermöglicht das GesRuaCOVBekG aufgrund seines Charakters als pandemiebedingte Sonderregelung die Ausübung der Aktionärsrechte nicht in dem gleichen Maße, wie dies im Rahmen einer Präsenz- oder hybriden Versammlung möglich ist.

Fortschreitende Digitalisierung des Aktienrechts

Vor dem Hintergrund der in den letzten beiden Jahren gesammelten grundsätzlich positiven Erfahrungen und der fortschreitenden Digitalisierung auch des Aktienrechts soll die virtuelle Hauptversammlung eine dauerhafte, weiterentwickelte Regelung im Aktiengesetz (AktG) erhalten, die insbesondere das Niveau der Rechtsausübung durch die Aktionäre dem der Präsenzversammlung vergleichbar gestalten und gleichzeitig eine durch das virtuelle Format erforderliche Entzerrung der Versammlung erreichen will. Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf veröffentlicht und an Länder und Verbände verschickt. In das AktG soll ein neuer § 118a als zentrale Vorschrift der virtuellen Hauptversammlung eingefügt werden. Die Entscheidung für die virtuelle Hauptversammlung bedarf einer Grundlage in der Gesellschaftssatzung, sodass die Aktionäre über deren Format entscheiden. Die Präsenzversammlung bildet damit weiterhin die Grundform der Hauptversammlung. Die Regelung in der Satzung oder eine entsprechende Ermächtigung des Vorstands muss auf bis zu fünf Jahre befristet werden, um die Legitimation der Entscheidung regelmäßig zu erneuern.

(BMJ vom 09.02.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©Egor/fotolia.com

23.03.2026

Aktionärsrechte im Rückzug: Krise der Corporate Governance

Die Corporate Governance börsennotierter Unternehmen steht seit Jahren zwischen Reformanspruch und Vertrauenskrise. Obwohl gesetzliche Vorgaben und der Deutsche Corporate Governance Kodex Transparenz, Kontrolle und verantwortungsvolle Unternehmensführung sichern sollen, zeigen sich in der Praxis immer wieder deutliche Defizite. Im Interview erläutert Robert Peres, Rechtsanwalt und Vorsitzender der Initiative Minderheitsaktionäre, wo die strukturellen Schwächen liegen und warum

Aktionärsrechte im Rückzug: Krise der Corporate Governance
Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com

23.03.2026

Steigende Energiepreise gefährden wirtschaftliche Erholung

Der eskalierende Krieg im Nahen Osten seit Anfang März 2026 erhöht die wirtschaftlichen Risiken für Deutschland deutlich. Eine aktuelle Analyse auf Basis des ZEW-Finanzmarkttests zeigt, dass insbesondere steigende Energiepreise und wachsende Unsicherheit die konjunkturelle Entwicklung belasten könnten. Während die Auswirkungen bei einer kurzen Kriegsdauer begrenzt bleiben, drohen bei einem länger anhaltenden Krieg spürbare Einbußen beim

Steigende Energiepreise gefährden wirtschaftliche Erholung
Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com

19.03.2026

Automobilzulieferer vor schwieriger Dekade

Die Kfz-Zulieferindustrie steuert auf eine tiefgreifende Zäsur zu: Bis 2035 wird die Nachfrage nach Automobilkomponenten zwar jährlich um 3,5 % steigen. Davon profitieren aber längst nicht alle Unternehmen. Gewinner sind die Hersteller von Fahrzeugsoftware, Batterien und Elektrofahrzeugkomponenten. Sie können mit Wachstumsraten zwischen 13 und 16 % pro Jahr rechnen. Produzenten von Komponenten für Verbrennungsmotoren verlieren deutlich –

Automobilzulieferer vor schwieriger Dekade
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)