• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen

11.02.2022

Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen

Vor dem Hintergrund der in den letzten beiden Jahren gesammelten grundsätzlich positiven Erfahrungen sollen virtuelle Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften eine dauerhafte, weiterentwickelte Regelung im Aktiengesetz (AktG) erhalten.

Beitrag mit Bild

©ismagilov/123rf.com

Vor dem Hintergrund der in den letzten beiden Jahren gesammelten grundsätzlich positiven Erfahrungen sollen virtuelle Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften eine dauerhafte, weiterentwickelte Regelung im Aktiengesetz (AktG) erhalten.

Durch § 1 Absatz 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 569 f.), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist (GesRua-COVBekG), erhalten Aktiengesellschaften und verwandte Rechtsformen erstmals die Möglichkeit, ihre Hauptversammlungen als ausschließlich virtuelle Hauptversammlungen, das heißt, ohne physische Präsenz sämtlicher Aktionäre abzuhalten. Das GesRuaCOVBekG tritt mit Ablauf des 31. August 2022 außer Kraft.

Dabei handelt es sich um eine Sonderregelung, deren Erlass aufgrund der COVID-19-Pandemie erforderlich war, um den Gesellschaften angesichts der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen die Abhaltung ihrer Versammlungen in rechtssicherer und praktikabler Form zu ermöglichen.

Virtuelle Hauptversammlungen haben sich etabliert

Das Format der virtuellen Hauptversammlung wurde von der Praxis gut angenommen und hat sich im Großen und Ganzen bewährt. So gab es etwa steigende Präsenzraten in den Versammlungen. Die Möglichkeit, das Fragerecht in das Vorfeld der Versammlung zu verlagern, hat zu einer Erhöhung der Qualität bei der Beantwortung von Aktionärsfragen beigetragen. Dennoch ermöglicht das GesRuaCOVBekG aufgrund seines Charakters als pandemiebedingte Sonderregelung die Ausübung der Aktionärsrechte nicht in dem gleichen Maße, wie dies im Rahmen einer Präsenz- oder hybriden Versammlung möglich ist.

Fortschreitende Digitalisierung des Aktienrechts

Vor dem Hintergrund der in den letzten beiden Jahren gesammelten grundsätzlich positiven Erfahrungen und der fortschreitenden Digitalisierung auch des Aktienrechts soll die virtuelle Hauptversammlung eine dauerhafte, weiterentwickelte Regelung im Aktiengesetz (AktG) erhalten, die insbesondere das Niveau der Rechtsausübung durch die Aktionäre dem der Präsenzversammlung vergleichbar gestalten und gleichzeitig eine durch das virtuelle Format erforderliche Entzerrung der Versammlung erreichen will. Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf veröffentlicht und an Länder und Verbände verschickt. In das AktG soll ein neuer § 118a als zentrale Vorschrift der virtuellen Hauptversammlung eingefügt werden. Die Entscheidung für die virtuelle Hauptversammlung bedarf einer Grundlage in der Gesellschaftssatzung, sodass die Aktionäre über deren Format entscheiden. Die Präsenzversammlung bildet damit weiterhin die Grundform der Hauptversammlung. Die Regelung in der Satzung oder eine entsprechende Ermächtigung des Vorstands muss auf bis zu fünf Jahre befristet werden, um die Legitimation der Entscheidung regelmäßig zu erneuern.

(BMJ vom 09.02.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

© Denis Junker / fotolia.com

04.06.2026

Zahlungsverzug setzt Unternehmen unter Druck

Späte Zahlungen und steigende Forderungsausfälle setzen deutsche Unternehmen unter Druck. Die schwache Konjunktur verschärft die Situation – mit direkten Folgen für Liquidität und Lieferketten. Das aktuelle Atradius-Zahlungsbarometer für Deutschland zeichnet ein besorgniserregendes Bild der wirtschaftlichen Lage. „Während sich die Kreditbedingungen der Banken in ganz Westeuropa verschärfen, ist der Druck auf deutsche Unternehmen aufgrund ihrer starken

Zahlungsverzug setzt Unternehmen unter Druck
Meldung

© Olivier Le Moal/fotolia.com

03.06.2026

Stablecoins: Neue Spielregeln im Wholesale Banking

Das weltweite Angebot an Stablecoins dürfte sich bis 2030 auf das Fünf- bis Zwölffache erhöhen. Digitale Bargeldinstrumente sind dabei, die Architektur des Zahlungsverkehrs grundlegend zu verändern – für Banken wird es damit zur dringenden strategischen Priorität, ihre Rolle in diesem Ökosystem neu zu definieren. Das hat die Studie „From Hype to Hard Value: Stablecoin and

Stablecoins: Neue Spielregeln im Wholesale Banking
Meldung

pitinan/123.rf.com

02.06.2026

Finanzplanung per KI: Das Vertrauen wächst

Beim Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf. Das Vertrauen in Maschinen wächst dagegen: 39 % der Menschen in Deutschland nutzen Künstliche Intelligenz, um ihre Finanzplanung zu optimieren. Das zeigt der aktuelle „AI Sentiment Index 2026 – Fokusthema Finanzen“ von EY, für den weltweit rund 18.000 Menschen in 23 Ländern befragt wurden, darunter 1.000 in Deutschland. Damit

Finanzplanung per KI: Das Vertrauen wächst
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)