• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Hauptversammlung ohne Präsenzpflicht wird möglich

25.03.2020

Hauptversammlung ohne Präsenzpflicht wird möglich

Beitrag mit Bild

© Robert Kneschke/fotolia.com

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen. Unter anderem wird in dem Gesetzentwurf erstmals auch der Weg für virtuelle Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften frei gemacht. Die Handlungsfähigkeit und Beschlussfassung von Unternehmen, Genossenschaften, Vereinen und Wohnungseigentümergemeinschaften wird somit auch bei stark beschränkten Versammlungsmöglichkeiten sichergestellt. Damit wird erstmals auch die Möglichkeit einer virtuellen Hauptversammlung von Aktiengesellschaften geschaffen, wie sie schon in anderen europäischen Ländern wie der Schweiz oder Österreich möglich sind und auch schon durchgeführt wurden.

In den vergangenen Wochen hatte eine Vielzahl von deutschen Gesellschaften ihre Aktionärsversammlungen wegen der Coronakrise verschoben, weil sonst zu viele Menschen gleichzeitig an einem Ort versammelt gewesen wären. Um Dividenden beschließen zu können, ist aber ein Hauptversammlungs-Beschluss zwingend notwendig.

Virtuelle Hauptversammlung ohne Satzungsänderung möglich

Nach dem neuen Gesetzentwurf kann der Vorstand der Gesellschaft auch ohne Satzungsermächtigung eine Online-Teilnahme an der Hauptversammlung ermöglichen. Unternehmen können die Online-Zugänge, die im Aktiengesetz geregelt sind, mit Hilfe eines Vorstandsbeschlusses den Aktionären zugänglich machen.

Hauptversammlung ganz ohne Präsenz der Aktionäre

Weiterhin ist vorgesehen, dass eine Hauptversammlung ganz ohne Präsenz der Aktionäre stattfinden kann. Dafür müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem ist die Bild- und Tonübertragung der Versammlung vorgesehen.

Anfechtungsmöglichkeiten werden eingeschränkt

Zudem werden die Anfechtungsmöglichkeiten eingeschränkt. Das neue Gesetz würde auch die Verkürzung der Einberufungsfrist auf 21 Tage beinhalten Zudem wird die Möglichkeit eröffnet, eine Hauptversammlung innerhalb des Geschäftsjahres durchzuführen, das heißt, die bisherige Achtmonatsfrist wird verlängert.

Deutsches Aktieninstitut lobt den Gesetzesentwurf

Das Deutsche Aktieninstitut begrüßt den Gesetzentwurf zur Hauptversammlung ohne persönliche Teilnahme der Aktionäre. Mangels der notwendigen Infrastruktur müsse aber auf eine Fragemöglichkeit während der Online-Hauptversammlung verzichtet werden. Aktionäre sollten deshalb die Möglichkeit haben, ihre Fragen vor der Hauptversammlung einzureichen.

Fragemöglichkeit über elektronische Kommunikation

Kritisch zu sehen ist, dass eine Fragemöglichkeit über eine elektronische Kommunikation eingeräumt werden soll, merkt das Deutsche Aktieninstitut an. Ein Online-Fragerecht werde von den Dienstleistern der Emittenten nicht angeboten. Auch sei derzeit die Infrastruktur hierfür bei den Unternehmen nicht verfügbar. Bei Publikumsgesellschaften mit mehreren Zehntausend Aktionären sei die Beantwortung aller Fragen in Echtzeit nicht darstellbar. Ein Ansturm von Fragen während der Hauptversammlung sind vom Vorstand und dem ihm zuarbeitenden, eventuell wegen Covid-19 personell eingeschränkten Team kaum zu leisten. Deshalb sollte es dem Ermessen des Vorstands überlassen sein, welche Form der Fragemöglichkeit er anbietet, schlägt das Deutsche Aktieninstitut vor.

Rede- und Fragerecht der Aktionäre sollten nicht unangemessen beschnitten werden

Richtig sei deshalb auch, dass dem Vorstand die Möglichkeit eingeräumt wird festzulegen, dass Fragen bis zwei Tage vor der Versammlung einzureichen sind. Die Frist sollte jedoch von zwei auf vier Tage verlängert werden, um den Unternehmen genügend Zeit zu geben, die Fragen zu ordnen und die Antworten vorbereiten zu können, so das Deutsche Aktieninstitut. Fragen von Aktionären könnten nicht einfach ignoriert werden, sondern müssten alle gesichtet, geprüft und eine Entscheidung über die Beantwortung getroffen werden. Die eingehenden Fragen müssen zudem in die vorhandenen Q&A Systeme überführt werden.

Die Gesetzesvorlage soll noch in dieser Woche vom Kabinett beschlossen werden. Die Regelungen sollen zunächst für das Jahr 2020 gelten. Sie können durch das BMJV im Wege der Verordnung auf das Jahr 2021 verlängert werden.

(Pressemitteilung Deutsches Aktieninstitut vom 23.03.2020)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

nialowwa/123rf.com

11.06.2026

Sommerprognose: Zaghafte Erholung, aber viel Gegenwind

Auf die deutsche Wirtschaft wirken weiterhin gegenläufige Kräfte. Während die Finanzpolitik für expansive Impulse sorgt, bremsen die Folgen des Irankriegs die wirtschaftliche Dynamik. Das zeigt die aktuelle Sommerprognose des Kiel Instituts. Demnach wird das Bruttoinlandsprodukt trotz der expansiven Fiskalpolitik in diesem Jahr voraussichtlich um lediglich 0,8 % zulegen, für das kommende Jahr haben die Ökonomen die

Sommerprognose: Zaghafte Erholung, aber viel Gegenwind
Meldung

© Olivier Le Moal/fotolia.com

10.06.2026

Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit bleibt größte Herausforderung

Die größte Herausforderung für die mittelständischen Unternehmen bleibt aus Sicht von Wirtschaftsverbänden, Wissenschaft und Wirtschaftspolitik die Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit. Dies ist das Ergebnis einer Befragung von Expertinnen und Experten des IfM Bonn, die zwischen Ende Februar und Ende März 2026 stattfand. Bereits bei der letztmaligen Befragung im Jahr 2020 hatte sich die Herausforderung

Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit bleibt größte Herausforderung
Meldung

©tstockwerkfotodesign/de.123rf.com

09.06.2026

Die Regulierung von ESG-Ratingagenturen kommt

Ab dem 02.07.2026 werden ESG-Ratingagenturen, die im Gebiet der Europäischen Union tätig sind, erstmals einem Regulierungsrahmen (Verordnung (EU) 2024/3005) und der Aufsicht durch die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) unterstellt, die bereits für die Aufsicht über Kreditratingagenturen zuständig ist. Diese Entwicklung definiert die Spielregeln des ESG-Marktes neu. Ein Wendepunkt für die Glaubwürdigkeit von ESG Dieser

Die Regulierung von ESG-Ratingagenturen kommt
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)