• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Hauptversammlung ohne Präsenzpflicht wird möglich

25.03.2020

Hauptversammlung ohne Präsenzpflicht wird möglich

Beitrag mit Bild

© Robert Kneschke/fotolia.com

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen. Unter anderem wird in dem Gesetzentwurf erstmals auch der Weg für virtuelle Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften frei gemacht. Die Handlungsfähigkeit und Beschlussfassung von Unternehmen, Genossenschaften, Vereinen und Wohnungseigentümergemeinschaften wird somit auch bei stark beschränkten Versammlungsmöglichkeiten sichergestellt. Damit wird erstmals auch die Möglichkeit einer virtuellen Hauptversammlung von Aktiengesellschaften geschaffen, wie sie schon in anderen europäischen Ländern wie der Schweiz oder Österreich möglich sind und auch schon durchgeführt wurden.

In den vergangenen Wochen hatte eine Vielzahl von deutschen Gesellschaften ihre Aktionärsversammlungen wegen der Coronakrise verschoben, weil sonst zu viele Menschen gleichzeitig an einem Ort versammelt gewesen wären. Um Dividenden beschließen zu können, ist aber ein Hauptversammlungs-Beschluss zwingend notwendig.

Virtuelle Hauptversammlung ohne Satzungsänderung möglich

Nach dem neuen Gesetzentwurf kann der Vorstand der Gesellschaft auch ohne Satzungsermächtigung eine Online-Teilnahme an der Hauptversammlung ermöglichen. Unternehmen können die Online-Zugänge, die im Aktiengesetz geregelt sind, mit Hilfe eines Vorstandsbeschlusses den Aktionären zugänglich machen.

Hauptversammlung ganz ohne Präsenz der Aktionäre

Weiterhin ist vorgesehen, dass eine Hauptversammlung ganz ohne Präsenz der Aktionäre stattfinden kann. Dafür müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem ist die Bild- und Tonübertragung der Versammlung vorgesehen.

Anfechtungsmöglichkeiten werden eingeschränkt

Zudem werden die Anfechtungsmöglichkeiten eingeschränkt. Das neue Gesetz würde auch die Verkürzung der Einberufungsfrist auf 21 Tage beinhalten Zudem wird die Möglichkeit eröffnet, eine Hauptversammlung innerhalb des Geschäftsjahres durchzuführen, das heißt, die bisherige Achtmonatsfrist wird verlängert.

Deutsches Aktieninstitut lobt den Gesetzesentwurf

Das Deutsche Aktieninstitut begrüßt den Gesetzentwurf zur Hauptversammlung ohne persönliche Teilnahme der Aktionäre. Mangels der notwendigen Infrastruktur müsse aber auf eine Fragemöglichkeit während der Online-Hauptversammlung verzichtet werden. Aktionäre sollten deshalb die Möglichkeit haben, ihre Fragen vor der Hauptversammlung einzureichen.

Fragemöglichkeit über elektronische Kommunikation

Kritisch zu sehen ist, dass eine Fragemöglichkeit über eine elektronische Kommunikation eingeräumt werden soll, merkt das Deutsche Aktieninstitut an. Ein Online-Fragerecht werde von den Dienstleistern der Emittenten nicht angeboten. Auch sei derzeit die Infrastruktur hierfür bei den Unternehmen nicht verfügbar. Bei Publikumsgesellschaften mit mehreren Zehntausend Aktionären sei die Beantwortung aller Fragen in Echtzeit nicht darstellbar. Ein Ansturm von Fragen während der Hauptversammlung sind vom Vorstand und dem ihm zuarbeitenden, eventuell wegen Covid-19 personell eingeschränkten Team kaum zu leisten. Deshalb sollte es dem Ermessen des Vorstands überlassen sein, welche Form der Fragemöglichkeit er anbietet, schlägt das Deutsche Aktieninstitut vor.

Rede- und Fragerecht der Aktionäre sollten nicht unangemessen beschnitten werden

Richtig sei deshalb auch, dass dem Vorstand die Möglichkeit eingeräumt wird festzulegen, dass Fragen bis zwei Tage vor der Versammlung einzureichen sind. Die Frist sollte jedoch von zwei auf vier Tage verlängert werden, um den Unternehmen genügend Zeit zu geben, die Fragen zu ordnen und die Antworten vorbereiten zu können, so das Deutsche Aktieninstitut. Fragen von Aktionären könnten nicht einfach ignoriert werden, sondern müssten alle gesichtet, geprüft und eine Entscheidung über die Beantwortung getroffen werden. Die eingehenden Fragen müssen zudem in die vorhandenen Q&A Systeme überführt werden.

Die Gesetzesvorlage soll noch in dieser Woche vom Kabinett beschlossen werden. Die Regelungen sollen zunächst für das Jahr 2020 gelten. Sie können durch das BMJV im Wege der Verordnung auf das Jahr 2021 verlängert werden.

(Pressemitteilung Deutsches Aktieninstitut vom 23.03.2020)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©alfaphoto/123rf.com

20.01.2026

Deutsche Startups sammelten 2025 knapp 8,4 Mrd. Euro Risikokapital ein

Der Aufwärtstrend setzt sich fort: Startups aus Deutschland erhielten im Jahr 2025 knapp 8,4 Milliarden Euro Risikokapital von Investoren – mehr als 1,3 Milliarden mehr als in den zwölf Monaten zuvor (plus 19 %). Nachdem die Investitionen in Jungunternehmen 2022 und 2023 im Vergleich zum Rekordjahr 2021 deutlich eingebrochen waren, markiert 2025 damit das zweite Jahr

Deutsche Startups sammelten 2025 knapp 8,4 Mrd. Euro Risikokapital ein
Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

19.01.2026

Kredithürde bei Mittelständlern auf Rekordniveau

Unternehmen mit Finanzierungsbedarf haben zunehmend Schwierigkeiten, Kredite zu erhalten: Im vierten Quartal 2025 berichteten 37,8 % der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) von erschwerten Kreditvergabebedingungen – ein Plus von 3,9 Prozentpunkten zum Vorquartal und ein neuer Höchststand. Bei Großunternehmen lag dieser Anteil mit 29,4 % zwar unter dem bisherigen Spitzenwert, stieg aber um deutliche neun Prozentpunkte zum Vorquartal.

Kredithürde bei Mittelständlern auf Rekordniveau
Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com

15.01.2026

Unternehmen verdoppeln KI-Investitionen

Weltweit planen Unternehmen, 2026 ihre Investitionen in Künstliche Intelligenz gegenüber dem Vorjahr auf rund 1,7 % des jährlichen Umsatzes zu verdoppeln. 39 % der Unternehmen planen für 2026 KI-Investitionen in Höhe von mindestens 50 Millionen US-Dollar. Deutschland liegt mit 52 % über dem globalen Durchschnitt und belegt damit innerhalb der Europäischen Union (EU-Durchschnitt: 38 %) den Spitzenplatz. Das

Unternehmen verdoppeln KI-Investitionen
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)