Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) hat detaillierte Vergütungsinformationen von Vorständen und Geschäftsführungen aus privatrechtlichen Unternehmen des Mittelstands und Unternehmen des öffentlichen Sektors in Deutschland ausgewertet. Die Angaben beziehen sich auf das Vergütungsjahr 2018.
Je größer das Unternehmen, desto höher die Direktvergütung. Die Direktvergütung umfasst die Jahresgrundvergütung, die kurzfristige variable Vergütung sowie die langfristige variable Vergütung. Sie steigt in der Privatwirtschaft zum nächsthöheren Umsatzcluster (Definition siehe unten) deutlich um jeweils mehr als 60 Prozent. Konkret bedeutet das: Im Median verdienen Vorstände und Geschäftsführer kleiner Unternehmen mit bis zu 50 Millionen Euro Jahresumsatz 182.000 Euro. Bei einem Jahresumsatz zwischen 50 und 500 Millionen Euro erhöht sich die Vergütung auf 295.000 Euro. Große Unternehmen mit mehr als einer halben Milliarde Euro Jahresumsatz zahlen ihren Vorständen und Geschäftsführern 500.000 Euro. Dabei gibt es noch einmal deutliche Unterschiede zwischen den Vergütungshöhen von Vorstandsvorsitzenden und Vorsitzenden der Geschäftsführung.
Vorstands- und Geschäftsführungsvorsitzende verdienen auch im Mittelstand mehr
Vorstände und Geschäftsführungen im Mittelstand erhalten über alle Größencluster im Median einen Aufschlag von gut 20 Prozent für die Position des Vorsitzes. Vorstandsvorsitzende im mittleren Umsatzcluster erhalten – mit im Median 450.000 Euro – sogar 25 Prozent mehr Direktvergütung als die weiteren Vorstandsmitglieder.
„Interessant ist der Vergleich des Mittelstands mit der Vorstandsvergütung von börsennotierten Unternehmen. Während der Vorstandsvorsitzende im Mittelstand 20 bis 25 Prozent mehr verdient als Vorstände oder Geschäftsführer, erhält ein Vorsitz im Dax einen Aufschlag von 50 bis 100 Prozent“, sagt Petra Raspels, verantwortliche Studienautorin und Leiterin des Bereichs People & Organisation bei PwC Deutschland.
Im öffentlichen Sektor liegen Vergütungen von Vorsitzenden und weiteren Mitgliedern deutlich näher beieinander
Im öffentlichen Sektor werden Vorsitzende von Geschäftsführungen (überwiegend von GmbHs geprägt) des mittleren Umsatzclusters im Median mit rund 178.500 Euro vergütet – und damit z. B. nur 5 Prozent höher als die weiteren Geschäftsführungsmitglieder. Betrachtet man den Vergütungsunterschied über alle Umsatzcluster hinweg beträgt der Aufschlag etwa 7 Prozent. Die Analyse der Vergütungen zwischen Vorstandsvorsitzenden und weiteren Vorstandsmitgliedern von Aktiengesellschaften (Anteil im Datensatz gering) im kommunalen Bereich ergibt einen Unterschied in den Vergütungshöhen von etwa 20 Prozent.
Vorstände hängen GmbH-Geschäftsführer im Mittelstand finanziell ab
Neben der Umsatzgröße beeinflusst auch die Rechtsform der Unternehmen die Vergütungshöhe: Vorstandsmitglieder einer AG im nicht börsennotierten Mittelstand erhalten je nach Größencluster im Median gut 25 Prozent mehr Direktvergütung als Geschäftsführungsmitglieder einer vergleichbar großen GmbH. Im mittleren Größencluster liegt die Vergütung von Vorstandsmitgliedern im Median fast 100.000 Euro und damit sogar über 35 Prozent höher (bei 360.000 Euro) als bei den befragten Geschäftsführungsmitgliedern.
Variable Vergütung trennt den privaten Mittelstand deutlich vom öffentlichen Sektor
Während der deutsche Mittelstand in der Top-Management-Vergütung auf variable Vergütung setzt (80 Prozent der Unternehmen nutzen einen Bonus oder einen Long-Term Incentive Plan), setzt der öffentliche Sektor noch mehr auf die reine Fix-Vergütung (nur 30 Prozent haben ein variables Element).
Der variable Anteil an der Vergütung in den Topmanagement-Etagen liegt in der Privatwirtschaft bei ca. 25 Prozent (Median) der Direktvergütung. Mit steigender Unternehmensgröße wächst auch hier der Anteil deutlich. Neben der geringen Verbreitung der variablen Vergütung in kommunalen Unternehmen ist auch der Anteil an der Direktvergütung nur bei ca. 10 Prozent.
In den wesentlichen Nebenleistungen nähern sich der öffentliche und der private Sektor an
Zusätzlich zur Direktvergütung erhalten die Mitglieder der befragten Vorstände und Geschäftsführungen zwei wesentliche Nebenleistungen: Die betriebliche Altersversorgung (bAV) und den Firmenwagen. Auf letzteres haben neun von zehn der Umfrageteilnehmer in der Privatwirtschaft einen Anspruch. 71 Prozent können einen Wagen der oberen Mittelklasse wählen (z. B. 5er BMW, Mercedes E-Klasse, Audi A6 oder SUV-Äquivalent), rund 14 Prozent nutzen einen Oberklasse-Firmenwagen. Im öffentlichen Sektor haben 85 Prozent der Studienteilnehmer einen Anspruch auf einen Firmenwagen, wobei dort etwa jeweils die Hälfte der Begünstigten einen Mittelklassewagen und die andere Hälfte ein Modell der oberen Mittelklasse fährt. Oberklassewagen sind kaum genannt worden.
Die bAV ist im öffentlichen Sektor noch etwas stärker vertreten
Noch knapp die Hälfte der Befragten von privatwirtschaftlichen Unternehmen gab an, auch Anspruch auf betriebliche Altersversorgung (bAV) zu haben. Rund drei Viertel dieser Befragten erhalten die beitragsorientierte Form der Zusage. Nur 17 Prozent erhalten noch eine leistungsorientierte Zusage. Im kommunalen Sektor ist der Anteil mit 70 Prozent für eine bAV noch signifikant höher. Aber auch hier bekommen nur noch 23 Prozent eine bAV Zusage in leistungsorientierter Form. Unabhängig vom Sektor werden Neuverträge in der Regel nur noch in Form einer beitragsorientierten Form abgeschlossen.
Frauen sind weiterhin kaum vertreten
Nur 5 Prozent der für diese Vergütungsstudie befragten Personen aus privatrechtlichen Unternehmen sind weiblich. In der Analyse der kommunalen Unternehmen sind es 10 Prozent.
(Pressemitteilung PwC vom 26.11.2019)