• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IAS 21: Wechselkurs bei mangelnder Umtauschbarkeit

21.04.2021

IAS 21: Wechselkurs bei mangelnder Umtauschbarkeit

Beitrag mit Bild

©ChristianMüller/fotolia.com

Der IASB hat den Standardentwurf ED/2021/4 Lack of Exchangeability veröffentlicht. Es geht um die begrenzten Änderungen an IAS 21 in Bezug auf mangelnde Umtauschbarkeit. Die vorgeschlagenen Leitlinien spezifizieren, wann eine Währung umtauschbar ist und wie der Wechselkurs zu bestimmen ist, wenn die Währung es nicht ist.

Die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen sollen Unternehmen dabei helfen, festzustellen, ob eine Währung in eine andere Währung umgetauscht werden kann, und welche Bilanzierung im Falle einer mangelnden Umtauschbarkeit anzuwenden ist.

Keine Umtauschbarkeit – das ist zu tun

IAS 21 schreibt vor, welcher Wechselkurs ein Unternehmen verwendet, wenn es Fremdwährungstransaktionen oder die Vermögens- und Ertragslage eines ausländischen Geschäftsbetriebs in seinem Abschluss ausweist. Der Standard legt ferner fest, welcher Wechselkurs zu verwenden ist, wenn die Umtauschbarkeit einer Währung vorübergehend nicht gegeben ist.

Es gibt jedoch keine Vorschriften für den Fall, dass es keinen beobachtbaren Wechselkurs gibt, den das Unternehmen verwenden kann – beispielsweise, wenn eine Währung nicht in eine Fremdwährung umgetauscht werden kann. Die vom Board vorgeschlagenen Änderungen an IAS 21 würden Unternehmen dabei helfen, zu erkennen, ob diese Situation auf sie zutrifft und welche Bilanzierung in diesem Fall anzuwenden ist.

Der Board schlägt daher vor, in IAS 21 zu spezifizieren:

(a) wann eine Währung gegen eine andere Währung tauschbar ist und wann nicht;

(b) wie ein Unternehmen den Wechselkurs bestimmt, der anzuwenden ist, wenn eine Währung nicht umtauschbar ist; und

(c) welche Informationen ein Unternehmen bereitstellt, wenn eine Währung nicht umtauschbar ist.

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Der Entwurf enthält keinen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens, weil der IASB darüber erst während der erneuten Erörterungen entscheiden will. Eine vorzeitige Anwendung soll zulässig sein. Die Änderungen würden prospektiv ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Änderungen anzuwenden sein. Der Standardentwurf kann bis zum 01.09.2021 kommentiert werden.

(DRSC vom 20.04.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©fotomek/fotolia.com

11.07.2025

Regionalbanken: „Mut zur Investition zahlt sich aus“

Deutschlands Regionalbanken stehen an einem Wendepunkt: Sinkende Zinserträge, wachsender Wettbewerb und steigende Kosten zwingen sie zum strategischen Umdenken, zeigt eine neue Studie. Prof. Dr. Oliver Roll und Dr. Johann Thieme erklären im Interview, welche Institute jetzt durch klare Fokussierung, Digitalisierung und gezielte Investitionen in Vertrieb und Pricing punkten und welche Gefahr laufen, den Anschluss zu

Regionalbanken: „Mut zur Investition zahlt sich aus“
Meldung

© ulchik74/fotolia.com

09.07.2025

Unternehmen sehen Zukunft für Kryptowährungen

Die neue Werkzeugmaschine mit Bitcoin bezahlen, die Software-Lizenz in Ether abrechnen oder Kryptowährungen im eigenen Online-Shop akzeptieren – für viele Unternehmen ist das derzeit noch Zukunftsmusik. Zwar ist fast die Hälfte (48 %) der deutschen Unternehmen überzeugt, dass Kryptowährungen in zehn Jahren ein selbstverständlicher Bestandteil des Zahlungsverkehrs sein werden, aber lediglich 2 % aller Unternehmen setzen sie

Unternehmen sehen Zukunft für Kryptowährungen
Meldung

© mojolo/fotolia.com

09.07.2025

Banken blicken optimistisch nach vorn

Banken in Deutschland sind deutlich optimistischer hinsichtlich der konjunkturellen Entwicklung als vor einem Jahr: 55 % der befragten Geldhäuser erwarten eine leichte Verbesserung der Wirtschaftslage in den kommenden zwölf Monaten, vor einem Jahr lag dieser Anteil bei nur 30 %. Rund 27 % rechnen hingegen mit einer Eintrübung. Geschäftsaussichten: positiv Positiv beurteilen die Finanzinstitute ihre eigene derzeitige Geschäftsentwicklung.

Banken blicken optimistisch nach vorn

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank