• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetzentwurf zu prüfungsbezogenen Änderungen des HGB muss nachgebessert werden

12.06.2015

Gesetzentwurf zu prüfungsbezogenen Änderungen des HGB muss nachgebessert werden

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) kritisiert die Vorschriften im Referentenentwurf des Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG) zum Bestätigungsvermerk bei Prüfungen mittelständischer Unternehmen.

Ohne verpflichtende Vorgabe schreibt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Referentenentwurf des Abschlussprüfungsreformgesetzes  (AReG) aus Gründen der Einheitlichkeit für den Bestätigungsvermerk ähnliche Informationen vor, wie diese für die Bestätigungsvermerke von Unternehmen von öffentlichem Interesse verpflichtend sind. Diese gehen nach Ansicht des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) sowohl über die Anforderungen der EU-Verordnung als auch über die zukünftig verpflichtend anzuwendenden internationalen Prüfungsstandards ISA hinaus.

Erweiterung des Bestätigungsvermerks auch für Prüfungen von Mittelständlern

Ein Bestätigungsvermerk könne somit leicht drei Seiten erreichen und höchst individualisierte Informationen enthalten. Dies führe zu einem nicht unerheblichen Mehraufwand und Haftungsrisiko für den Prüfer, außerdem zu Kostensteigerungen sowie zur ungewollten Preisgabe interner Informationen beim Unternehmen. Der DStV lehnt diesen Vorstoß in seiner Stellungnahme daher strikt ab.

Verbotene Nichtprüfungsleistungen auf Mindestmaß

Für Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse sieht die betreffende EU-Verordnung einen Katalog an Nichtprüfungsleistungen vor, der nicht in nennenswertem Umfang neben der Prüfung erbracht werden darf. Das BMJV hat sich gegen die Möglichkeit entschieden, diesen Katalog auszuweiten. Damit bleiben für Mandanten wichtige Dienstleistungen aus einer Hand möglich, was vom DStV begrüßt wird.

(DStV / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©garagestock/123rf.com

14.01.2026

Nachhaltigkeit gewinnt bei Kreditverhandlungen mit größeren Mittelständlern an Bedeutung

Die deutschen Banken beachten klimabedingte Risiken aus regulatorischen Gründen immer stärker bei ihrer Kreditvergabe an Unternehmen. Im deutschen Mittelstand bekommen das vor allem größere Unternehmen mit 50 und mehr Beschäftigten zu spüren. So berichteten 37 % der großen Mittelständler, die 2024 in Kreditverhandlungen waren, dass Nachhaltigkeit in den Gesprächen mit Banken und Sparkassen thematisiert wurde. Das

Nachhaltigkeit gewinnt bei Kreditverhandlungen mit größeren Mittelständlern an Bedeutung
Meldung

© alexlmx/fotolia.com

13.01.2026

Restrukturierungen 2026: Unternehmen setzen auf Transformation

Der wirtschaftliche Druck auf Unternehmen in Deutschland bleibt hoch. Inmitten umfassender Transformations- und Restrukturierungsprozesse stehen viele Organisationen vor der Herausforderung, einen Stellenabbau professionell, fair und zugleich wirksam umzusetzen, häufig unter erheblichem Zeit- und Kostendruck sowie mit begrenzten Vergleichswerten. Gleichzeitig wird über Restrukturierungen in der Praxis noch immer selten offen gesprochen. Um hier Transparenz zu schaffen,

Restrukturierungen 2026: Unternehmen setzen auf Transformation
Meldung

©everythingpossible/123rtf.com

12.01.2026

Banken-Report zum Umgang mit Klimarisiken

Klimastresstests erhöhen die Resilienz von Unternehmen, sowohl im Hinblick auf physische als auch auf ökonomische Risiken. Speziell für Finanzinstitute dienen diese Prüfungen dazu, Schwachstellen in Kreditportfolios, Vermögenswerten und der eigenen Absicherung zu identifizieren. Anhand dieser Informationen sind Organisationen in der Lage, ihre Solvenz und Stabilität sicherzustellen. Damit schützen sie sich gegen potenzielle Kreditverluste, Werteverfall bei

Banken-Report zum Umgang mit Klimarisiken
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)