• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetzentwurf zu prüfungsbezogenen Änderungen des HGB muss nachgebessert werden

12.06.2015

Gesetzentwurf zu prüfungsbezogenen Änderungen des HGB muss nachgebessert werden

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) kritisiert die Vorschriften im Referentenentwurf des Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG) zum Bestätigungsvermerk bei Prüfungen mittelständischer Unternehmen.

Ohne verpflichtende Vorgabe schreibt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Referentenentwurf des Abschlussprüfungsreformgesetzes  (AReG) aus Gründen der Einheitlichkeit für den Bestätigungsvermerk ähnliche Informationen vor, wie diese für die Bestätigungsvermerke von Unternehmen von öffentlichem Interesse verpflichtend sind. Diese gehen nach Ansicht des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) sowohl über die Anforderungen der EU-Verordnung als auch über die zukünftig verpflichtend anzuwendenden internationalen Prüfungsstandards ISA hinaus.

Erweiterung des Bestätigungsvermerks auch für Prüfungen von Mittelständlern

Ein Bestätigungsvermerk könne somit leicht drei Seiten erreichen und höchst individualisierte Informationen enthalten. Dies führe zu einem nicht unerheblichen Mehraufwand und Haftungsrisiko für den Prüfer, außerdem zu Kostensteigerungen sowie zur ungewollten Preisgabe interner Informationen beim Unternehmen. Der DStV lehnt diesen Vorstoß in seiner Stellungnahme daher strikt ab.

Verbotene Nichtprüfungsleistungen auf Mindestmaß

Für Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse sieht die betreffende EU-Verordnung einen Katalog an Nichtprüfungsleistungen vor, der nicht in nennenswertem Umfang neben der Prüfung erbracht werden darf. Das BMJV hat sich gegen die Möglichkeit entschieden, diesen Katalog auszuweiten. Damit bleiben für Mandanten wichtige Dienstleistungen aus einer Hand möglich, was vom DStV begrüßt wird.

(DStV / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

grapix/123rf.com

31.12.2025

Frohes neues Jahr 2026!

Die Corporate-Finance-Redaktion wünscht Ihnen und Ihren Familien ein frohes und erfolgreiches neues Jahr 2026! Möge es Ihnen Gesundheit, Zufriedenheit und viele persönliche wie berufliche Erfolge bringen. Ein neues Jahr bedeutet neue Chancen, inspirierende Begegnungen und spannende Herausforderungen – und wir freuen uns darauf, Sie auch in den kommenden zwölf Monaten mit fundiertem Wissen, aktuellen Entwicklungen

Frohes neues Jahr 2026!
Meldung

murrstock/123rf.com

31.12.2025

2025 ist das schwächste IPO-Jahr

2025 war kein gutes Jahr für Börsengänge in Deutschland: Mit nur drei Initial Public Offerings (IPOs) und einem Emissionsvolumen von 1,186 Milliarden Euro geht 2025 als schwächstes IPO-Jahr seit 2020 in die Geschichte ein. 2024 hatte die Frankfurter Börse immerhin fünf IPOs verzeichnet, die insgesamt Erlöse in Höhe von 1,914 Milliarden Euro einspielten. Zu diesen

2025 ist das schwächste IPO-Jahr
Meldung

©Cybrain/fotolia.com

30.12.2025

Online-Umsätze im Mittelstand legen deutlich zu

Mittelständische Unternehmen in Deutschland haben im Jahr 2024 insgesamt 306 Milliarden Euro im Online-Handel mit Produkten und Dienstleistungen verdient. Das waren 30 Milliarden Euro oder 11 % mehr als noch ein Jahr zuvor. Die Gesamtumsätze im Mittelstand stiegen dagegen nominal nur um rund 2 % – die Einnahmen aus dem Online-Handel wuchsen also überproportional stark. Das sind

Online-Umsätze im Mittelstand legen deutlich zu
Corporate Finance Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank