• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetzentwurf zu prüfungsbezogenen Änderungen des HGB muss nachgebessert werden

12.06.2015

Gesetzentwurf zu prüfungsbezogenen Änderungen des HGB muss nachgebessert werden

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) kritisiert die Vorschriften im Referentenentwurf des Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG) zum Bestätigungsvermerk bei Prüfungen mittelständischer Unternehmen.

Ohne verpflichtende Vorgabe schreibt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Referentenentwurf des Abschlussprüfungsreformgesetzes  (AReG) aus Gründen der Einheitlichkeit für den Bestätigungsvermerk ähnliche Informationen vor, wie diese für die Bestätigungsvermerke von Unternehmen von öffentlichem Interesse verpflichtend sind. Diese gehen nach Ansicht des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) sowohl über die Anforderungen der EU-Verordnung als auch über die zukünftig verpflichtend anzuwendenden internationalen Prüfungsstandards ISA hinaus.

Erweiterung des Bestätigungsvermerks auch für Prüfungen von Mittelständlern

Ein Bestätigungsvermerk könne somit leicht drei Seiten erreichen und höchst individualisierte Informationen enthalten. Dies führe zu einem nicht unerheblichen Mehraufwand und Haftungsrisiko für den Prüfer, außerdem zu Kostensteigerungen sowie zur ungewollten Preisgabe interner Informationen beim Unternehmen. Der DStV lehnt diesen Vorstoß in seiner Stellungnahme daher strikt ab.

Verbotene Nichtprüfungsleistungen auf Mindestmaß

Für Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse sieht die betreffende EU-Verordnung einen Katalog an Nichtprüfungsleistungen vor, der nicht in nennenswertem Umfang neben der Prüfung erbracht werden darf. Das BMJV hat sich gegen die Möglichkeit entschieden, diesen Katalog auszuweiten. Damit bleiben für Mandanten wichtige Dienstleistungen aus einer Hand möglich, was vom DStV begrüßt wird.

(DStV / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

nialowwa/123rf.com

10.10.2024

Herbstprojektion: Bundesregierung rechnet mit Belebung 2025

Die Bundesregierung hat heute die Herbstprojektion vorgelegt. Demnach rechnet sie mit einer Belebung der Wirtschaft im kommenden Jahr. Diese ist umso stärker, je schneller und besser die Wachstumsinitiative der Bundesregierung umgesetzt wird. Belebte Wachstumsdynamik zur Jahreswende 2024/25 Derzeit wird die deutsche Wirtschaft zunehmend durch strukturelle Faktoren infolge des demografischen Wandels, einer schwierigeren Wettbewerbsposition und geoökonomischer

Herbstprojektion: Bundesregierung rechnet mit Belebung 2025
Meldung

©Olivier Le Moal

09.10.2024

Globale Dekarbonisierungsrate stagniert

Die niedrige Dekarbonisierungsrate von 1,02 % im Jahr 2023 droht die Gewinne aus dem Wachstum erneuerbarer Energien zunichtezumachen. Zu diesem Ergebnis kommt die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC in der diesjährigen Ausgabe ihres „Net Zero Economy Index“. Die Studie verzeichnet den geringsten Rückgang des CO₂-Ausstoßes seit 2011. Zugleich ist die erforderliche Dekarbonisierungsrate, um die globale Erwärmung bis

Globale Dekarbonisierungsrate stagniert
Meldung

©psdesign1/fotolia.com

08.10.2024

Rat der EU nimmt Rechtsakt über Börsennotierung an

Der Rat der EU hat am 08.10.2024 den Rechtsakt über die Börsennotierung angenommen – ein Maßnahmenpaket für Börsennotierungen. Mit diesem Rechtsakt soll die Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte der Union für EU-Unternehmen gesteigert und die Notierung an europäischen Börsen für Unternehmen jeder Größe, einschließlich KMU, erleichtert werden. Dies ist der letzte Schritt im Entscheidungsprozess. Ziel der

Rat der EU nimmt Rechtsakt über Börsennotierung an

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank