Die Financial Action Task Force (FATF) hat die Liste der Länder aktualisiert, die unter FATF-Beobachtung stehen („Graue Liste“). Zu den hier neu aufgeführten Ländern gehören Nigeria und Südafrika. Nicht mehr unter FATF-Beobachtung stehen Marokko und Kambodscha. Weiterhin hat die FATF eine Liste mit den Ländern veröffentlicht, die von der FATF eine Aufforderung zum Handeln erhalten haben („Schwarze Liste“). Neuerungen gab es jedoch nicht.
Die WPK hat die Übersicht der Listen am 1. März 2023 aktualisiert und diese informationshalber im Mitgliederbereich Meine WPK bereitgestellt.
Zum Hintergrund
Die FATF und ihre Regionalgruppen überprüfen Länder auf Defizite im Hinblick auf wesentliche Empfehlungen der FATF zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Stellen die FATF und ihre Regionalgruppen Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in einem Land fest, so wird dieses unter FATF-Beobachtung gestellt oder zum Handeln aufgefordert.
Die Europäische Kommission hat Drittstaaten mit hohem Risiko festgelegt (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 vom 14.07.2016). Diese wurde zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/229 vom 07.01.2022, die am 13.03.2022 in Kraft getreten ist.
WPK vom 13.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro