In ihrer Start-up-Strategie verspreche die Bundesregierung Nachbesserungen, und diese seien auch dringend notwendig. In Deutschland werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die am Start-up beteiligt werden, steuerlich zur Kasse gebeten, bevor sie ihre Beteiligungen überhaupt veräußert haben, stellt der Digitalverband fest. Drei Viertel (78%) der Start-ups geben an, dass es ihnen helfen würde, wenn die Politik Mitarbeiterbeteiligungen attraktiver gestalten würde.
Die Hälfte der Start-ups beteiligt Beschäftigte am Unternehmenserfolg
Am weitesten verbreitet sind sogenannte virtuelle Beteiligungen, die 41% der Start-ups nutzen (2021: 36%). Das sind „fiktive“ schuldrechtliche Stellungen, bei denen die Auszahlung an den Eintritt von bestimmten Bedingungen wie zum Beispiel den Börsengang geknüpft ist. Nur 6% (2021: 7%) der Start-ups nutzen Anteilsoptionen, 3% setzen auf echte Anteile (2021: 2%).
15% von ihnen beziehen dabei alle Beschäftigten ein
15% der Start-ups, die auf eine Form der Mitarbeiterkapitalbeteiligung setzen, beziehen ausnahmslos alle Beschäftigten ein. In rund jedem Dritten (31%) gilt das Angebot ausschließlich für Führungskräfte. Und die Hälfte (54%) beteiligt sowohl Führungskräfte als auch ausgewählte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
(Presseinformation Bitkom vom 26.08.2022)