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01.08.2023

Nachhaltige Finanzen: Europäische Standards für Berichterstattung verabschiedet

Die ESRS legen in der Europäischen Union erstmals verbindliche Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung fest.

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©tstockwerkfotodesign/de.123rf.com

Die Europäische Kommission hat den Delegierten Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verabschiedet.

Set 1 der ESRS sind von allen Unternehmen, die der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen unterliegen, anzuwenden. Dies ist ein weiterer Schritt nach vorn beim Übergang zu einer nachhaltigen EU-Wirtschaft.

Die für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissarin Mairead McGuinness erklärte: „Die Standards, die wir heute angenommen haben, sind ehrgeizig und ein wichtiges Instrument, das der EU-Agenda für ein nachhaltiges Finanzwesen zugrunde liegt. Sie schaffen das richtige Gleichgewicht zwischen der Begrenzung der Belastung für die berichterstattenden Unternehmen und der gleichzeitigen Möglichkeit für die Unternehmen, ihre Anstrengungen zur Erfüllung der Green-Deal-Agenda nachzuweisen und somit Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen zu erhalten.“

Informationen über Investments

Die Standards decken das gesamte Spektrum von Umwelt-, Sozial- und Governance-Fragen ab, unter anderem Klimawandel, biologische Vielfalt und Menschenrechte. Sie liefern Anlegerinnen und Anlegern Informationen, um die Nachhaltigkeitsauswirkungen der Unternehmen, in die sie investieren, zu verstehen. Sie tragen auch den Gesprächen mit dem International Sustainability Standards Board und der Global Reporting Initiative Rechnung, um ein sehr hohes Maß an Interoperabilität zwischen EU- und globalen Standards zu gewährleisten und unnötige Doppelmeldungen von Unternehmen zu vermeiden.

Die Berichtspflichten für verschiedene Unternehmen werden im Laufe der Zeit schrittweise eingeführt.

Änderungen gegenüber dem Entwurf

Gegenüber dem Entwurf vom Mai 2023 wurden noch verschiedene Änderungen an den Standards vorgenommen, die allerdings zuvor eingeführte Erleichterungen teilweise wieder abschwächen. Beispielsweise ist nunmehr explizit anzugeben, dass bestimmte Informationen nicht wesentlich sind und die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse sind in diesen Fällen ausführlich zu erläutern.

(EU-Kommission vom 31.07.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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