Die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erlassene neue Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte (Prüfungsberichtsverordnung – PrüfbV) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die Änderungen betreffen insbesondere folgende neue oder erweiterte Berichtsanforderungen zu folgenden Themen:
- Beseitigung von Mängeln aus vorherigen Prüfungen
- Technisch-organisatorische Ausstattung
- Einhaltung von BaFin-Anordnungen
- Risikomanagement
- Verwaltungs- und Aufsichtsorgane
- Strukturen und Berichtswege bezüglich der Tätigkeit der Verwaltungs- und Aufsichtsorgane
- Vergütungssysteme
- Sanierungsplanung
- Kombinierte Kapitalpuffer-Anforderungen
- Organkredite
- Übertragene Kreditrisiken.
Darüber hinaus ist vorgesehen, dass der Prüfungsbericht künftig zusätzlich auch elektronisch bei der BaFin einzureichen ist. Am 04.08.2015 hat die BaFin ergänzend eine Begründung zur PrüfbV veröffentlicht. Die neue PrüfbV ist erstmals auf die Prüfung anzuwenden, die das nach dem 31.12.2014 beginnende Geschäftsjahr betrifft.
(Wirtschaftsprüferkammer (WPK) / Viola C. Didier)