11.12.2015

Neues Vertragsrecht für Online-Wirtschaft?

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Die EU-Kommission lässt ihrer Strategie für den Digitalen Binnenmarkt  konkrete Schritte folgen und stellte zwei Vorschläge vor, mit welchen den Unternehmen der Verkauf über das Internet leichter gemacht werden sollen.

Eines der zentralen Anliegen der Strategie für den Digitalen Binnenmarkt ist der bessere europaweite Zugang von Verbrauchern und Unternehmen zu Waren und Dienstleistungen über das Internet. Der Online-Handel nimmt zu, bleibt aber hinter seinem Potenzial zurück: Nur 12 Prozent der Händler in der EU verkaufen online an Kunden in anderen EU-Ländern, während immerhin 37 Prozent von ihnen, also dreimal so viele, das Internet im eigenen Land als Absatzkanal nutzen. Das gleiche Bild zeigt sich auf Seiten der Verbraucher: Auch hier bestellen nahezu dreimal so viele (nämlich 44 Prozent) Waren oder Dienstleistungen über das Internet im Inland wie im Ausland (15 Prozent).

Gemeinsame EU-Regeln statt Flickenteppich

Die Kommission hat nun zwei Vorschläge angenommen: einen Vorschlag über die Bereitstellung digitaler Inhalte (z. B. Musikdateien im Streaming) und einen über den Online-Handel mit Waren (z. B. Kleidung). Beide Vorschläge werden die wichtigsten Hindernisse für den grenzübergreifenden Online-Handel in der EU angehen: die Fragmentierung auf dem Gebiet des Verbrauchervertragsrechts mit entsprechend hohen Kosten für – insbesondere mittelständische – Unternehmen und das niedrige Vertrauen der Verbraucher in Online-Käufe im Ausland. Die Beseitigung der mit unterschiedlichen Vertragsrechtsvorschriften verbundenen Hemmnisse würde der gesamten europäischen Wirtschaft zugute kommen. Mehr als 122.000 Unternehmen würden dann bald mit dem Verkauf an Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten beginnen können; insbesondere mittelständischen Unternehmen würden damit neue Märkte erschließen.

Vorteile für Unternehmen:

– Rechtssicherheit und unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen: Heute müssen Unternehmen Zeit und Geld dafür aufwenden, die Bestimmungen von Kaufverträgen an die Vorschriften des Mitgliedstaates anzupassen, in den sie verkaufen. Diese wären dann vereinheitlicht.

– Kostenersparnis: Derzeit kostet es jedes Unternehmen einmalig 9.000 Euro, um vertragliche Bestimmungen an das innerstaatliche Vertragsrecht eines anderen Mitgliedstaates anzupassen. Dank der neuen EU-weiten Regeln könnte sich die Ersparnis auf bis zu 243.000 Euro belaufen, wenn ein Unternehmen in alle Mitgliedstaaten verkaufen wollte.

(EU-Kommission, PM vom 09.12.2015 / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

thodonal/123rf.com

13.02.2025

DIHK-Konjunkturumfrage: 2025 droht drittes Krisenjahr in Folge

Nach zwei Jahren Rezession droht der deutschen Wirtschaft auch 2025 ein Krisenjahr. Das geht aus der aktuellen Konjunkturumfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) hervor, an der sich rund 23.000 Unternehmen aus allen Branchen und Regionen in Deutschland beteiligt haben. Für das Gesamtjahr rechnet die DIHK aufgrund der Ergebnisse damit, dass das Bruttoinlandsprodukt um 0,5 %

DIHK-Konjunkturumfrage: 2025 droht drittes Krisenjahr in Folge
Meldung

©tstockwerkfotodesign/de.123rf.com

12.02.2025

ESG Trends 2025: CO2-Preis als transitorisches Risiko

Höhere CO2-Preise und strenge Regulierungen treiben die Transformation. „Unternehmen müssen mehr denn je in energieeffiziente Technologien investieren, um Emissionen und damit auch Kosten zu reduzieren“, sagt Sabrina Kremer, Analystin des LBBW Research. Zudem erweitere sich ab 2025 der Kreis der Unternehmen, die von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betroffen seien. Damit steigen laut Kremer

ESG Trends 2025: CO2-Preis als transitorisches Risiko
Meldung

© tashatuvango/fotolia.com

11.02.2025

Stimmung von Wagniskapitalgebern erhält Dämpfer

Nachdem das Stimmungstief auf dem deutschen Venture-Capital-Markt weitestgehend überwunden schien, hat das Geschäftsklima im vierten Quartal 2024 wieder einen Dämpfer erhalten. Der Geschäftsklimaindikator für den Markt für Wagniskapital (Venture Capital) verlor 3,7 Zähler auf nun minus 4,1 Punkte – wobei die Nulllinie den langjährigen Durchschnitt markiert. Die Venture-Capital-Investoren beurteilten vor allem die aktuelle Geschäftslage deutlich

Stimmung von Wagniskapitalgebern erhält Dämpfer

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank