08.03.2016

Pensionsrückstellungen im Niedrigzinsumfeld

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Das anhaltende Niedrigzinsumfeld macht sich auch in den Unternehmensbilanzen bemerkbar. Insbesondere die Bewertung von Pensionsverpflichtungen verdeutlicht die Auswirkungen.

Während steuerrechtlich mit einem fixen Zinssatz von 6 Prozent abzuzinsen ist, stellt das Handelsrecht auf einen durchschnittlichen Marktzinssatz ab. Diesem liegt zwar ein mehrjähriger Referenzzeitraum zugrunde, um starke Bewertungsvolatilitäten zu vermeiden. Durch die derzeitig anhaltende Niedrigzinsphase steigen die Zuführungen zu Pensionsrückstellungen aber dennoch überproportional an. Die so überhöhten Pensionsrückstellungen drücken das Ergebnis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses in nicht sachgerechter Weise. Dies wirkt sich auf den ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn aus.

Anpassung der handelsrechtlichen Abzinsung von Pensionsrückstellungen

Diesem Umstand kann grundsätzlich durch zwei Stellschrauben entgegengewirkt werden. Auf der einen Seite durch eine Anpassung des handelsrechtlichen Bilanzrechts und auf der anderen Seite durch eine Anpassung der steuerlichen Bewertungsregelungen, so der DStV. Tatsächlich hat der Gesetzgeber am 18.02.2016 an der handelsrechtlichen Stellschraube gedreht. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschloss der Bundestag den vom Bundeskabinett vorgelegten Vorschlag zur Anpassung der handelsrechtlichen Abzinsung von Pensionsrückstellungen.

Effekte der Niedrigzinsphase werden abgemildert

Der bisherige 7-jährige Referenzzeitraum zur Zinsermittlung wird demnach auf 10 Jahre verlängert. Zusätzlich gilt künftig eine Ausschüttungssperre. Um diese zu ermitteln, bedarf es einer Vergleichsrechnung: Pensionsrückstellungen müssen künftig dauerhaft sowohl mit dem Zinssatz, der sich bei einem siebenjährigen Betrachtungszeitraum ergibt, als auch mit dem Zinssatz bei einem zehnjährigen Betrachtungszeitraum berechnet werden. Der sich durch den Wechsel des Betrachtungszeitraums ergebende Gewinn darf nicht ausgeschüttet werden. Durch die Anpassungen sollen ausweislich der Gesetzesbegründung die Effekte der Niedrigzinsphase abgemildert werden. Die Regelung ist grundsätzlich für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 enden, anzuwenden. Der Bundesrat billigte das Gesetz am 26.02.2016.

Kritik: Mehr Aufwand und wenig Nutzen

In der Kritik steht laut DStV hierbei unter anderem, dass der Referenzzeitraum zur Ermittlung des durchschnittlichen Marktzinssatzes nicht, wie von der Praxis gefordert, 12 bis 15 Jahre beträgt. Des Weiteren führen die Regelungen zur Ausschüttungssperre dazu, dass dauerhaft Berechnungen zu Pensionsrückstellungen unter Berücksichtigung verschiedener Zinssätzen vorgehalten werden müssen. Dadurch entsteht Unternehmen weiterer Aufwand. Mit Blick auf die intensiven politischen Auseinandersetzungen sind allerdings Änderungen mittelfristig nicht zu erwarten.

(DStV vom 01.03.2016 / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© pichetw/fotolia.com

24.03.2026

Zahl der Gewinnwarnungen gesunken – CFOs planen konservativer

Die Zahl der Gewinnwarnungen deutscher börsennotierter Unternehmen ist im Jahr 2025 deutlich gesunken. Nach einem Höchststand von 160 Gewinnwarnungen im Jahr 2023 und einem weiterhin hohen Niveau von 153 im Jahr 2024 wurden im vergangenen Jahr insgesamt 118 Gewinnwarnungen registriert. Sinkende Umsätze sind für mehr als die Hälfte der Unternehmen der wichtigste Grund für die

Zahl der Gewinnwarnungen gesunken – CFOs planen konservativer
Meldung

©Egor/fotolia.com

23.03.2026

Aktionärsrechte im Rückzug: Krise der Corporate Governance

Die Corporate Governance börsennotierter Unternehmen steht seit Jahren zwischen Reformanspruch und Vertrauenskrise. Obwohl gesetzliche Vorgaben und der Deutsche Corporate Governance Kodex Transparenz, Kontrolle und verantwortungsvolle Unternehmensführung sichern sollen, zeigen sich in der Praxis immer wieder deutliche Defizite. Im Interview erläutert Robert Peres, Rechtsanwalt und Vorsitzender der Initiative Minderheitsaktionäre, wo die strukturellen Schwächen liegen und warum

Aktionärsrechte im Rückzug: Krise der Corporate Governance
Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com

23.03.2026

Steigende Energiepreise gefährden wirtschaftliche Erholung

Der eskalierende Krieg im Nahen Osten seit Anfang März 2026 erhöht die wirtschaftlichen Risiken für Deutschland deutlich. Eine aktuelle Analyse auf Basis des ZEW-Finanzmarkttests zeigt, dass insbesondere steigende Energiepreise und wachsende Unsicherheit die konjunkturelle Entwicklung belasten könnten. Während die Auswirkungen bei einer kurzen Kriegsdauer begrenzt bleiben, drohen bei einem länger anhaltenden Krieg spürbare Einbußen beim

Steigende Energiepreise gefährden wirtschaftliche Erholung
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)