08.03.2016

Pensionsrückstellungen im Niedrigzinsumfeld

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Das anhaltende Niedrigzinsumfeld macht sich auch in den Unternehmensbilanzen bemerkbar. Insbesondere die Bewertung von Pensionsverpflichtungen verdeutlicht die Auswirkungen.

Während steuerrechtlich mit einem fixen Zinssatz von 6 Prozent abzuzinsen ist, stellt das Handelsrecht auf einen durchschnittlichen Marktzinssatz ab. Diesem liegt zwar ein mehrjähriger Referenzzeitraum zugrunde, um starke Bewertungsvolatilitäten zu vermeiden. Durch die derzeitig anhaltende Niedrigzinsphase steigen die Zuführungen zu Pensionsrückstellungen aber dennoch überproportional an. Die so überhöhten Pensionsrückstellungen drücken das Ergebnis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses in nicht sachgerechter Weise. Dies wirkt sich auf den ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn aus.

Anpassung der handelsrechtlichen Abzinsung von Pensionsrückstellungen

Diesem Umstand kann grundsätzlich durch zwei Stellschrauben entgegengewirkt werden. Auf der einen Seite durch eine Anpassung des handelsrechtlichen Bilanzrechts und auf der anderen Seite durch eine Anpassung der steuerlichen Bewertungsregelungen, so der DStV. Tatsächlich hat der Gesetzgeber am 18.02.2016 an der handelsrechtlichen Stellschraube gedreht. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschloss der Bundestag den vom Bundeskabinett vorgelegten Vorschlag zur Anpassung der handelsrechtlichen Abzinsung von Pensionsrückstellungen.

Effekte der Niedrigzinsphase werden abgemildert

Der bisherige 7-jährige Referenzzeitraum zur Zinsermittlung wird demnach auf 10 Jahre verlängert. Zusätzlich gilt künftig eine Ausschüttungssperre. Um diese zu ermitteln, bedarf es einer Vergleichsrechnung: Pensionsrückstellungen müssen künftig dauerhaft sowohl mit dem Zinssatz, der sich bei einem siebenjährigen Betrachtungszeitraum ergibt, als auch mit dem Zinssatz bei einem zehnjährigen Betrachtungszeitraum berechnet werden. Der sich durch den Wechsel des Betrachtungszeitraums ergebende Gewinn darf nicht ausgeschüttet werden. Durch die Anpassungen sollen ausweislich der Gesetzesbegründung die Effekte der Niedrigzinsphase abgemildert werden. Die Regelung ist grundsätzlich für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 enden, anzuwenden. Der Bundesrat billigte das Gesetz am 26.02.2016.

Kritik: Mehr Aufwand und wenig Nutzen

In der Kritik steht laut DStV hierbei unter anderem, dass der Referenzzeitraum zur Ermittlung des durchschnittlichen Marktzinssatzes nicht, wie von der Praxis gefordert, 12 bis 15 Jahre beträgt. Des Weiteren führen die Regelungen zur Ausschüttungssperre dazu, dass dauerhaft Berechnungen zu Pensionsrückstellungen unter Berücksichtigung verschiedener Zinssätzen vorgehalten werden müssen. Dadurch entsteht Unternehmen weiterer Aufwand. Mit Blick auf die intensiven politischen Auseinandersetzungen sind allerdings Änderungen mittelfristig nicht zu erwarten.

(DStV vom 01.03.2016 / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© alexlmx/fotolia.com

13.05.2026

Private-Equity-Kapital fließt zunehmend in Infrastruktur für KI, Energie und Transport

Private-Equity-Investoren agieren weltweit zunehmend selektiv. Geopolitische Unsicherheiten bremsen den Markt, während Kapital weiterhin vor allem in große Transaktionen in Bereichen wie KI-Infrastruktur, Energiewende und Transport fließt. Das zeigt die aktuelle Studie „Pulse of Private Equity Q1’26“ von KPMG. Im ersten Quartal 2026 erreichte der globale PE-Markt ein Transaktionsvolumen von 436 Milliarden US-Dollar. Gleichzeitig sank die

Private-Equity-Kapital fließt zunehmend in Infrastruktur für KI, Energie und Transport
Meldung

nialowwa/123rf.com

12.05.2026

Konjunkturerwartungen hellen sich auf

Nach zwei starken Rückgängen in den vergangenen Monaten hellen sich die Konjunkturerwartungen im Mai wieder auf. Der ZEW-Index steigt um 7,0 Punkte und beträgt nun minus 10,2 Punkte. Er verbleibt somit im negativen Bereich. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage erfährt dagegen einen leichten Rückgang. Der Lageindikator für Deutschland liegt mit minus 77,8 Punkten um

Konjunkturerwartungen hellen sich auf
Meldung

©ra2 studio/fotolia.com

12.05.2026

US-Konzerne steigern Forschungsausgaben doppelt so stark wie europäische

Die weltweiten Ausgaben für Forschung und Entwicklung (F&E) steigen weiter – getrieben vor allem von den großen US-Technologiekonzernen. Allein die sogenannten „Big Five“ Alphabet, Apple, Microsoft, Amazon und Meta erhöhten ihre F&E-Investitionen im vergangenen Jahr um fast 46 Milliarden Euro – ein Plus von 21 %. Zum Vergleich: Die 31 deutschen Unternehmen im Top-500-Ranking steigerten ihre

US-Konzerne steigern Forschungsausgaben doppelt so stark wie europäische
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)