08.03.2016

Pensionsrückstellungen im Niedrigzinsumfeld

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Das anhaltende Niedrigzinsumfeld macht sich auch in den Unternehmensbilanzen bemerkbar. Insbesondere die Bewertung von Pensionsverpflichtungen verdeutlicht die Auswirkungen.

Während steuerrechtlich mit einem fixen Zinssatz von 6 Prozent abzuzinsen ist, stellt das Handelsrecht auf einen durchschnittlichen Marktzinssatz ab. Diesem liegt zwar ein mehrjähriger Referenzzeitraum zugrunde, um starke Bewertungsvolatilitäten zu vermeiden. Durch die derzeitig anhaltende Niedrigzinsphase steigen die Zuführungen zu Pensionsrückstellungen aber dennoch überproportional an. Die so überhöhten Pensionsrückstellungen drücken das Ergebnis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses in nicht sachgerechter Weise. Dies wirkt sich auf den ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn aus.

Anpassung der handelsrechtlichen Abzinsung von Pensionsrückstellungen

Diesem Umstand kann grundsätzlich durch zwei Stellschrauben entgegengewirkt werden. Auf der einen Seite durch eine Anpassung des handelsrechtlichen Bilanzrechts und auf der anderen Seite durch eine Anpassung der steuerlichen Bewertungsregelungen, so der DStV. Tatsächlich hat der Gesetzgeber am 18.02.2016 an der handelsrechtlichen Stellschraube gedreht. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschloss der Bundestag den vom Bundeskabinett vorgelegten Vorschlag zur Anpassung der handelsrechtlichen Abzinsung von Pensionsrückstellungen.

Effekte der Niedrigzinsphase werden abgemildert

Der bisherige 7-jährige Referenzzeitraum zur Zinsermittlung wird demnach auf 10 Jahre verlängert. Zusätzlich gilt künftig eine Ausschüttungssperre. Um diese zu ermitteln, bedarf es einer Vergleichsrechnung: Pensionsrückstellungen müssen künftig dauerhaft sowohl mit dem Zinssatz, der sich bei einem siebenjährigen Betrachtungszeitraum ergibt, als auch mit dem Zinssatz bei einem zehnjährigen Betrachtungszeitraum berechnet werden. Der sich durch den Wechsel des Betrachtungszeitraums ergebende Gewinn darf nicht ausgeschüttet werden. Durch die Anpassungen sollen ausweislich der Gesetzesbegründung die Effekte der Niedrigzinsphase abgemildert werden. Die Regelung ist grundsätzlich für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 enden, anzuwenden. Der Bundesrat billigte das Gesetz am 26.02.2016.

Kritik: Mehr Aufwand und wenig Nutzen

In der Kritik steht laut DStV hierbei unter anderem, dass der Referenzzeitraum zur Ermittlung des durchschnittlichen Marktzinssatzes nicht, wie von der Praxis gefordert, 12 bis 15 Jahre beträgt. Des Weiteren führen die Regelungen zur Ausschüttungssperre dazu, dass dauerhaft Berechnungen zu Pensionsrückstellungen unter Berücksichtigung verschiedener Zinssätzen vorgehalten werden müssen. Dadurch entsteht Unternehmen weiterer Aufwand. Mit Blick auf die intensiven politischen Auseinandersetzungen sind allerdings Änderungen mittelfristig nicht zu erwarten.

(DStV vom 01.03.2016 / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© ferkelraggae/fotolia.com

14.04.2026

Immer weniger Mittelständler wollen einen Kredit aufnehmen

Immer weniger mittelständische Unternehmen interessieren sich für eine Kreditaufnahme bei ihrer Bank oder Sparkasse. Nur 27 % der Mittelständler in Deutschland sind grundsätzlich bereit, einen Bankkredit zur Investitionsfinanzierung aufzunehmen – das ist der niedrigste Wert seit zehn Jahren. Im Jahr 2023 zogen noch 42 %, 2017 sogar 66 % der Unternehmen eine Kreditfinanzierung in Betracht. Das sind Ergebnisse

Immer weniger Mittelständler wollen einen Kredit aufnehmen
Meldung

©pitinan/123rf.com

14.04.2026

Milliardengrab E-Auto: Massiver Gewinneinbruch der Autokonzerne

Was vor wenigen Jahren noch als große Zukunftswette galt, entwickelt sich für viele Autokonzerne inzwischen zu einer massiven finanziellen Belastung. Führende Hersteller in Europa und den USA korrigieren derzeit ihre Elektrostrategien und müssen dafür tief in die Bilanz greifen. Abschreibungen auf Batteriefabriken, Entwicklungsprojekte und Modellreihen summieren sich bereits auf fast 60 Milliarden Euro. Gewinne brechen

Milliardengrab E-Auto: Massiver Gewinneinbruch der Autokonzerne
Meldung

© kritchanut/fotolia.com

13.04.2026

Mega-Deals erreichen Rekordniveau

Der Markt für Fusionen und Übernahmen ist mit ungewöhnlich hoher Dynamik in das Jahr 2026 gestartet. Im ersten Quartal wurden weltweit so viele Mega-Deals mit einem Volumen von jeweils mehr als 10 Mrd. US-Dollar abgeschlossen wie in keinem anderen Quartal seit 2008. Insgesamt wurden zwischen Januar und März zwölf solcher Transaktionen vollzogen. Im Vorquartal waren

Mega-Deals erreichen Rekordniveau
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)