17.05.2019

Schwarmfinanzierungen nehmen stark zu

Beitrag mit Bild

©nanuvision/fotolia.com

Die Schwarmfinanzierung in Deutschland verzeichnet auch nach Einführung des Kleinanleger-Schutzgesetzes ein hohes Wachstum. In den 30 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes 2015 konnten die Schwarmfinanzierer 279 Millionen Euro vermitteln. In den 30 Monaten davor waren es lediglich 70 Millionen.

Das geht aus einer Studie des ifo Instituts und der Universität Bremen für das Bundesfinanzministerium hervor.

Insgesamt wurden zwischen 2011 und April 2018 Finanzierungen in Höhe von 364 Millionen Euro vermittelt. Die Wachstumsrate betrug satte 197 Prozent pro Jahr. „Die Befürchtung, das Gesetz werde diese Finanzierungsart bremsen, hat sich nicht bewahrheitet“, sagt Christa Hainz, stellvertretende Leiterin des ifo Zentrums für Internationalen Institutionenvergleich und Migrationsforschung. Lars Hornuf, Professor für Finanzdienstleistungen und Finanztechnologie in Bremen, ergänzt, dass er „gleichzeitig noch viel Verbesserungspotenzial“ sieht. „Zum Beispiel könnten die Anlagen an einem Sekundärmarkt handelbar gemacht werden.“

Unter Schwarmfinanzierung (englisch Crowdfunding) versteht man eine Form der Finanzierung über eine Gruppe von Internetnutzern.

Das Wachstum in den letzten Jahren wurde vor allem von den Immobilienfinanzierungen getrieben, auf die mittlerweile 220 Millionen Euro entfallen.

Im Beobachtungszeitraum kam es bei 73 der insgesamt 743 erfolgreichen Finanzierungsrunden zu Insolvenzen, die meisten jedoch vor Inkrafttreten des Gesetzes.

Auch die im Gesetz erlaubten Ausnahmen und Befreiungen zeigen ihre Wirkung. Mittlerweile werden überwiegend Darlehen mit Erfolgsbeteiligung und vor allem Nachrangdarlehen als Vermögensanlagen verwendet. Außerdem kommen mehr Emittentinnen in die Nähe des Grenzwertes von 2,5 Millionen Euro. Auch werden häufiger Anlagebeträge von exakt 1000 Euro investiert, bis zu denen keine Selbstauskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nötig ist.

Bei sozialen und gemeinnützigen Projekten werden die Ausnahmeregelungen kaum angewendet, da andere Befreiungsvorschriften eine einfachere Entbindung von der Prospektpflicht ermöglichen.

(Pressemitteilung ifo Institut vom 16.05.2019)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

Serezniy/123rf.com

24.12.2025

Frohe Weihnachten!

Die CORPORATE FINANCE-Redaktion wünscht Ihnen und Ihren Lieben frohe Weihnachten! Mögen diese besonderen Tage erfüllt sein von Wärme, Freude und entspannten Momenten im Kreise Ihrer Familie und Freunde. Nutzen Sie die Zeit, um zur Ruhe zu kommen, Kraft zu tanken und die kleinen sowie großen Freuden dieser festlichen Zeit in vollen Zügen zu genießen. Wir

Frohe Weihnachten!
Meldung

© alexlmx/fotolia.com

23.12.2025

M&A-Boom: Private Equity erreicht neuen Höchststand

Die M&A-Aktivitäten ausländischer Investoren in Deutschland liegen im Jahr 2025 annähernd auf dem Niveau des Vorjahrs: Insgesamt 1.233 Transaktionen dürften bis zum Jahresende stattfinden – 2024 waren es in Summe 1.205 Deals. Das Transaktionsvolumen wird allerdings mit voraussichtlich rund 118 Milliarden Euro deutlich höher sein als im Vorjahr (2024: rund 101 Milliarden Euro). Grund dafür

M&A-Boom: Private Equity erreicht neuen Höchststand
Meldung

© habrda/ fotolia.com

22.12.2025

Automobilzulieferer: Fast jeder fünfte Betrieb finanziell angeschlagen

Die Automobilindustrie befindet sich in einer tiefgreifenden Transformation, die Zulieferbetriebe weltweit vor immense Herausforderungen stellt. Laut dem aktuellen Deloitte Supplier Risk Monitor 2025/2026 sind die Risikowerte in fast allen untersuchten Bereichen deutlich gestiegen. Die Analyse von 19 verschiedenen Komponenten-Clustern zeigt: Die finanzielle Situation vieler Zulieferer vor allem in Europa ist prekär, und ein erheblicher Teil

Automobilzulieferer: Fast jeder fünfte Betrieb finanziell angeschlagen
Corporate Finance Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank