17.05.2019

Schwarmfinanzierungen nehmen stark zu

Beitrag mit Bild

©nanuvision/fotolia.com

Die Schwarmfinanzierung in Deutschland verzeichnet auch nach Einführung des Kleinanleger-Schutzgesetzes ein hohes Wachstum. In den 30 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes 2015 konnten die Schwarmfinanzierer 279 Millionen Euro vermitteln. In den 30 Monaten davor waren es lediglich 70 Millionen.

Das geht aus einer Studie des ifo Instituts und der Universität Bremen für das Bundesfinanzministerium hervor.

Insgesamt wurden zwischen 2011 und April 2018 Finanzierungen in Höhe von 364 Millionen Euro vermittelt. Die Wachstumsrate betrug satte 197 Prozent pro Jahr. „Die Befürchtung, das Gesetz werde diese Finanzierungsart bremsen, hat sich nicht bewahrheitet“, sagt Christa Hainz, stellvertretende Leiterin des ifo Zentrums für Internationalen Institutionenvergleich und Migrationsforschung. Lars Hornuf, Professor für Finanzdienstleistungen und Finanztechnologie in Bremen, ergänzt, dass er „gleichzeitig noch viel Verbesserungspotenzial“ sieht. „Zum Beispiel könnten die Anlagen an einem Sekundärmarkt handelbar gemacht werden.“

Unter Schwarmfinanzierung (englisch Crowdfunding) versteht man eine Form der Finanzierung über eine Gruppe von Internetnutzern.

Das Wachstum in den letzten Jahren wurde vor allem von den Immobilienfinanzierungen getrieben, auf die mittlerweile 220 Millionen Euro entfallen.

Im Beobachtungszeitraum kam es bei 73 der insgesamt 743 erfolgreichen Finanzierungsrunden zu Insolvenzen, die meisten jedoch vor Inkrafttreten des Gesetzes.

Auch die im Gesetz erlaubten Ausnahmen und Befreiungen zeigen ihre Wirkung. Mittlerweile werden überwiegend Darlehen mit Erfolgsbeteiligung und vor allem Nachrangdarlehen als Vermögensanlagen verwendet. Außerdem kommen mehr Emittentinnen in die Nähe des Grenzwertes von 2,5 Millionen Euro. Auch werden häufiger Anlagebeträge von exakt 1000 Euro investiert, bis zu denen keine Selbstauskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nötig ist.

Bei sozialen und gemeinnützigen Projekten werden die Ausnahmeregelungen kaum angewendet, da andere Befreiungsvorschriften eine einfachere Entbindung von der Prospektpflicht ermöglichen.

(Pressemitteilung ifo Institut vom 16.05.2019)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© Denis Junker / fotolia.com

04.06.2026

Zahlungsverzug setzt Unternehmen unter Druck

Späte Zahlungen und steigende Forderungsausfälle setzen deutsche Unternehmen unter Druck. Die schwache Konjunktur verschärft die Situation – mit direkten Folgen für Liquidität und Lieferketten. Das aktuelle Atradius-Zahlungsbarometer für Deutschland zeichnet ein besorgniserregendes Bild der wirtschaftlichen Lage. „Während sich die Kreditbedingungen der Banken in ganz Westeuropa verschärfen, ist der Druck auf deutsche Unternehmen aufgrund ihrer starken

Zahlungsverzug setzt Unternehmen unter Druck
Meldung

© Olivier Le Moal/fotolia.com

03.06.2026

Stablecoins: Neue Spielregeln im Wholesale Banking

Das weltweite Angebot an Stablecoins dürfte sich bis 2030 auf das Fünf- bis Zwölffache erhöhen. Digitale Bargeldinstrumente sind dabei, die Architektur des Zahlungsverkehrs grundlegend zu verändern – für Banken wird es damit zur dringenden strategischen Priorität, ihre Rolle in diesem Ökosystem neu zu definieren. Das hat die Studie „From Hype to Hard Value: Stablecoin and

Stablecoins: Neue Spielregeln im Wholesale Banking
Meldung

pitinan/123.rf.com

02.06.2026

Finanzplanung per KI: Das Vertrauen wächst

Beim Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf. Das Vertrauen in Maschinen wächst dagegen: 39 % der Menschen in Deutschland nutzen Künstliche Intelligenz, um ihre Finanzplanung zu optimieren. Das zeigt der aktuelle „AI Sentiment Index 2026 – Fokusthema Finanzen“ von EY, für den weltweit rund 18.000 Menschen in 23 Ländern befragt wurden, darunter 1.000 in Deutschland. Damit

Finanzplanung per KI: Das Vertrauen wächst
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)