Im Jahr 2021 erreichten die Sustainability-Linked Loans weltweit ein Volumen von 428 Mrd. USD. In Europa lag der Marktanteil von Konsortialkrediten mit einer an Nachhaltigkeitskriterien gekoppelten Zinsmarge bereits bei rund 40 %. Nach Ansicht von Alexander Rasch aus dem Sustainable Finance Advisory der Helaba wird die Nachfrage nach nachhaltigkeitsbezogenen Darlehen auch in den nächsten Jahren weiter steigen. „Ein wesentlicher Grund für die steigende Nachfrage besteht darin, dass auch mittelständisch geprägte Unternehmen Finanzierungen mit einem ESG-Element künftig einfacher darstellen können“, so Rasch.
Eine grundlegende Rolle wird dabei nach Ansicht der Experten der Helaba und BDO der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zukommen. Die kommende Berichterstattung nach der CSRD kann als Grundlage und damit als Chance angesehen werden, wenn es darum geht, Stakeholdern wie Kreditgebern und Investoren verlässliche Nachhaltigkeitsinformationen zur Verfügung zu stellen. Insbesondere die konkrete Ausgestaltung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wird diese Chance unterstützen.
Die künftige CSRD sieht im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage eine deutliche Ausweitung des Anwendungsbereichs vor. In Deutschland wären dann statt bisher ca. 550 Unternehmen von öffentlichem Interesse zukünftig ca. 15.000 Unternehmen von den Berichtspflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen – darunter erstmalig zahlreiche große mittelständische Unternehmen. Nach Ansicht von Nils Borcherding aus dem Sustainability-Services Bereich von BDO können insbesondere von dieser Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung neu betroffene Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt werden.
Der politische Entscheidungsfindungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Auf der Zielgeraden wird insbesondere um eine zeitliche Verschiebung der ursprünglich für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2023 geplanten Erstanwendung für große Unternehmen um ein bzw. zwei Jahre gerungen. Unternehmen sollten sich dennoch bereits frühzeitig mit den kommenden Änderungen der CSRD beschäftigen, rät Borcherding. „Dabei sollte die vielfach neue Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht als Belastung, sondern als Chance für die Unternehmen gesehen werden.“