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25.09.2020

Strategie zur Digitalisierung des Finanzsektors

Autokonzerne auf der Überholspur

©fotomek/fotolia.com

Die EU-Kommission hat ein Paket zur Digitalisierung des Finanzsektors vorgelegt, das eine Strategie für den Massenzahlungsverkehr sowie Legislativvorschläge zu Kryptowerten und zur Stabilität digitaler Systeme umfasst.

Mit der neuen Strategie will die EU-Kommission Europas Wettbewerbsfähigkeit und Innovation im Finanzsektor fördern. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich mehr Auswahl für moderne Zahlungsweisen und Finanzdienstleistungen erhoffen. Angestrebt wird ein vollständig integriertes Massenzahlungssystem in der EU, das auch Lösungen für grenzüberschreitende Sofortzahlungen umfasst. Gleichzeitig werden Verbraucherschutz und Finanzstabilität gewährleistet. Das Paket umfasst eine Strategie zur Digitalisierung des Finanzsektors, eine Strategie für den Massenzahlungsverkehr, Legislativvorschläge für einen EU-Rechtsrahmen für Kryptowerte und Vorschläge für einen EU-Rechtsrahmen bezüglich der Betriebsstabilität digitaler Systeme.

Auf dem Weg zu einem europäischen Finanzdatenraum

Durch die Strategie werden die EU-Vorschriften für Finanzdienstleistungen an das digitale Zeitalter und an Anwendungen wie künstliche Intelligenz und Blockchain angepasst. Die Datenverwaltung ist auch ein zentrales Element der Strategie. Im Einklang mit der umfassenderen Datenstrategie der EU-Kommission besteht das Ziel der aktuell verabschiedeten Maßnahmen darin, den Datenaustausch und offene Finanzierungen („Open Finance“) zu fördern und gleichzeitig die sehr hohen Standards der EU in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz zu wahren.

Digitalisierung des Finanzsektors zur Schaffung fairen Wettbewerbs

Schließlich zielt die Strategie darauf ab, für gleiche Wettbewerbsbedingungen für Anbieter von Finanzdienstleistungen – sowohl traditionelle Banken als auch Technologieunternehmen – gemäß dem Grundsatz „Gleiche Tätigkeit, gleiche Risiken, gleiche Regeln“ zu sorgen. Die Strategie soll Bürgern und Unternehmen darüber hianus sichere, schnelle und zuverlässige Zahlungsdienste zur Verfügung zu stellen. Sie wird es den Verbrauchern erleichtern, in Geschäften zu bezahlen sowie einen sicheren und bequemen Online-Handel ermöglichen.

Legislativvorschläge zu Kryptowerten

Die EU-Kommission hat erstmals neue Rechtsvorschriften über Kryptowerte vorgelegt. Die „Verordnung über Märkte für Kryptowerte“ (Regulation on Markets in Crypto Assets – MiCA) fördert Innovationen. Gleichzeitig wird damit bezweckt, die Finanzstabilität zu wahren und Anleger vor Risiken schützen. Die neuen Vorschriften werden es in einem Mitgliedstaat zugelassenen Betreibern ermöglichen, ihre Dienste in der gesamten EU zu erbringen (Konzept des Europäischen Passes).

Pilotregelung für Marktinfrastrukturen

Erstmals wurde auch ein Vorschlag für eine Pilotregelung für Marktinfrastrukturen vorgelegt. Mit diesen wird angestrebt, Transaktionen mit Finanzinstrumenten in Form von Kryptowerten zu tätigen. Bei der Pilotregelung handelt es sich um ein „Sandkasten“-Konzept (oder kontrolliertes Umfeld). Es sieht Ausnahmen von bestehenden Vorschriften vor. Somit können Regulierungsbehörden Erfahrungen mit dem Einsatz der Distributed-Ledger-Technologie in Marktinfrastrukturen sammeln. Zugleich wird sichergestellt, dass sie mit Risiken in Bezug auf Anlegerschutz, Marktintegrität und Finanzstabilität richtig umgehen.

Legislativvorschläge zur Betriebsstabilität digitaler Systeme

Technologieunternehmen gewinnen im Finanzbereich – sowohl als IT-Anbieter für Finanzunternehmen als auch als Anbieter von Finanzdienstleistungen selbst – vermehrt an Bedeutung. Mit dem vorgeschlagenen Rechtsakt zur digitalen Betriebsstabilität (Digital Operational Resilience Act – DORA) soll sichergestellt werden, dass alle Teilnehmer am Finanzsystem die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben, um Cyberangriffe und andere Risiken abzumildern. Mit dem Vorschlag wird auch ein Aufsichtsrahmen für IKT-Anbieter wie Cloud-Computing-Dienstleister eingeführt.

(EU-Kommission vom 24.09.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Redaktion

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