• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verfahren zum Anleihenkaufprogramm der EZB ausgesetzt

15.08.2017

Verfahren zum Anleihenkaufprogramm der EZB ausgesetzt

Beitrag mit Bild

©dekanaryas/fotolia.com

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfahren betreffend die Frage, ob das Public Sector Purchase Programme (PSPP) der Europäischen Zentralbank zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors mit dem Grundgesetz vereinbar ist, ausgesetzt und dem EuGH mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts sprechen gewichtige Gründe dafür, dass die dem Anleihenkaufprogramm zugrundeliegenden Beschlüsse gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstoßen sowie über das Mandat der Europäischen Zentralbank für die Währungspolitik hinausgehen und damit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten übergreifen. Das Bundesverfassungsgericht beantragt die Durchführung des beschleunigten Verfahrens gemäß Art. 105 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs der Europäischen Union, weil die Art der Rechtssache ihre rasche Erledigung erfordert; BVerfG, Beschluss vom 18.07.2017 – 2 BvR 859/15, 2 BvR 980/16, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 1651/15.

Zum Sachverhalt

Das PSPP ist Teil des Expanded Asset Purchase Programme (EAPP), eines Rahmenprogramms der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Ankauf von Vermögenswerten. Das PSPP macht den weitaus größten Anteil des Gesamtvolumens des EAPP aus. Zum 12.05.2017 erreichte das EAPP ein Gesamtvolumen von 1.862,1 Milliarden Euro; hiervon entfielen allein 1.534,8 Milliarden Euro auf das PSPP. Die Beschwerdeführer machen mit ihren Verfassungsbeschwerden geltend, dass das Europäische System der Zentralbanken mit dem von ihm aufgelegten Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors gegen das Verbot monetärer Staatsfinanzierung (Art. 123 AEUV) und das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung (Art. 5 Abs. 1 EUV in Verbindung mit Art. 119, 127 ff. AEUV) verstoße. Deshalb dürfe die Deutsche Bundesbank an diesem Programm nicht mitwirken und seien der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung verpflichtet, geeignete Maßnahmen gegen das Programm zu ergreifen.

(BVerfG, PM vom 15.08.2017 / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©Sondem/fotolia.com

02.10.2024

Family Offices in Deutschland rechnen mit Vermögensanstieg für 2024

Family Offices in Deutschland erwarten laut der neuesten Deloitte-Studie trotz wirtschaftlicher Unsicherheiten einen Anstieg des verwalteten Vermögens. Dank langfristiger Strategien und soliden Kapitalreserven können Family Offices aktuelle Herausforderungen meistern. Zusätzlich setzen sie zunehmend auf externe Experten und investieren verstärkt in Nachhaltigkeitsprojekte und technologische Innovationen. Wachstum bringt Neueinstellungen mit sich Dass die Zeichen auf Wachstum stehen,

Family Offices in Deutschland rechnen mit Vermögensanstieg für 2024
Meldung

pitinan/123.rf.com

01.10.2024

Unternehmen erwarten höhere Produktivität durch KI

Die Mehrheit der Unternehmen in Deutschland erwartet eine größere Produktivität durch Künstliche Intelligenz (KI). 70 % der vom ifo Institut befragten Unternehmen hoffen auf derartige Effekte. „Dies zeigt, dass viele Unternehmen Chancen in der KI sehen“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo-Umfragen. „Alle Unternehmen werden prüfen müssen, ob und wie sie KI einsetzen können.“ Innerhalb

Unternehmen erwarten höhere Produktivität durch KI
Meldung

©Cybrain/fotolia.com

30.09.2024

Preiserwartungen deutlich gesunken

Immer weniger Unternehmen in Deutschland wollen ihre Preise erhöhen. Die ifo Preiserwartungen sanken im September auf 13,8 Punkte, nach 16,1* im August. Das ist der niedrigste Wert seit Februar 2021. „Die wirtschaftliche Krise verringert die Spielräume für die Unternehmen, ihre Preise anzuheben“, sagt ifo Konjunkturchef Timo Wollmershäuser. „Damit dürfte die Inflationsrate in Deutschland in den

Preiserwartungen deutlich gesunken

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank