• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Wie hoch darf der Zins für ein Konzerndarlehen sein?

21.10.2021

Wie hoch darf der Zins für ein Konzerndarlehen sein?

Beitrag mit Bild

©Gehkah/fotolia.com

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat über die für die Unternehmensbesteuerung wichtige Frage entschieden, wie hoch der Zins für ein Konzerndarlehen sein darf. Für die Ermittlung fremdüblicher Darlehenszinssätze ist vor Anwendung der sog. Kostenaufschlagsmethode zu prüfen, ob die Vergleichswerte mithilfe der Preisvergleichsmethode ermittelt werden können.

Die Höhe des Zinses, für den ein Konzernunternehmen einem anderen Konzernunternehmen ein Darlehen gewährt, kann als Mittel dienen, Gewinne künstlich von dem einen Unternehmen auf das andere zu verlagern. In grenzüberschreitenden Konstellationen ergibt sich auf diese Weise zudem die Möglichkeit, Gewinne in einen Staat mit niedrigen Steuersätzen zu transferieren. Das Steuerrecht wirkt solchen Gestaltungen mit dem sog. Fremdvergleich entgegen. Danach sind Darlehenszinsen nur in der Höhe anzuerkennen, wie sie auch unter fremden, nicht konzernzugehörigen Unternehmen vereinbart worden wären.

Finanzamt prüft Konzerndarlehen

Im Streitfall hatte eine inländische Konzerngesellschaft mehrere Darlehen bei einer in den Niederlanden ansässigen Gesellschaft aufgenommen, die als Konzernfinanzierungsgesellschaft fungierte. Das Finanzamt und das Finanzgericht hielten die vereinbarten Darlehenszinsen für überhöht und ermittelten die fremdüblichen Zinssätze auf der Basis der Kostenaufschlagsmethode.

Zur Ermittlung fremdüblicher Darlehenszinssätze

Der BFH folgte dem in seinem Urteil vom 18.05.2021 (I R 4/17) nicht. Die Fremdüblichkeit des vereinbarten Zinssatzes für ein Konzerndarlehen ist zunächst auf die Weise zu ermitteln, dass der vereinbarte Zins mit dem Zins verglichen wird, der bei vergleichbaren Geschäften zwischen unabhängigen Dritten oder zwischen einem der Konzernunternehmen und einem unabhängigen Dritten vereinbart worden ist (Preisvergleichsmethode). Erst wenn ein derartiger Preisvergleich nicht möglich ist, kommt die sog. Kostenaufschlagsmethode zum Einsatz. Bei dieser werden die Selbstkosten des Darlehensgebers ermittelt und um einen angemessenen Gewinnaufschlag erhöht.

Weitere Aspekte des Fremdvergleichs

In den Urteilsgründen ist der BFH auch auf weitere Aspekte des Fremdvergleichs eingegangen. So ist bei der für die Zinshöhe bedeutsamen Bonität des Darlehensnehmers grundsätzlich auf die Bonität des Einzelunternehmens und nicht auf die Bonität des Gesamtkonzerns abzustellen. Die finanziellen Kapazitäten des Darlehensgebers spielen dagegen keine maßgebliche Rolle für die Angemessenheit des vereinbarten Zinses.

(BFH vom 21.10.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©peshkova/123rf.com

11.08.2026

Jedes vierte Startup hat wegen KI auf Neueinstellungen verzichtet

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat Auswirkungen auf die Jobs in Tech-Startups. In den vergangenen zwölf Monaten hat rund jedes vierte Tech-Startup (27 %) wegen KI auf Neueinstellungen verzichtet, 7 % haben deshalb sogar Stellen abgebaut. Zugleich haben 16 % aber wegen KI zusätzliches Personal eingestellt, in jedem zweiten Startup (50 %) hat KI keine Auswirkungen auf den Personalbedarf.

Jedes vierte Startup hat wegen KI auf Neueinstellungen verzichtet
Meldung

©vege/fotolia.com

10.08.2026

Gebäudeenergieregister soll Finanzwirtschaft Daten liefern

Das geplante nationale Gebäudeenergieregister soll nach Angaben der Bundesregierung auch Finanzunternehmen bei der Bewertung und Finanzierung von Immobilien unterstützen. „Das Gebäudeenergieregister kann für Finanzunternehmen bei der Bepreisung von Krediten oder dem Zeichnungsgeschäft hilfreich sein, indem es erleichtert, energetische Kennzahlen verfügbar zu machen“, schreibt sie in der Antwort (21/7442) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis

Gebäudeenergieregister soll Finanzwirtschaft Daten liefern
Meldung

© vege/fotolia.com

06.08.2026

Kritische Rohstoffe aus China: Sechs von zehn Firmen fürchten Stillstand

Sechs von zehn Unternehmen, die kritische Rohstoffe direkt oder indirekt benötigen, befürchten Produktionsstopps oder Verzögerungen, sollte China seine Beschränkungen bei kritischen Rohstoffen wie Seltene Erden, Lithium oder Gallium ausweiten. 88 % rechnen mit höheren Beschaffungskosten, 71 % mit Lieferengpässen, vier von zehn droht der Verlust von Kunden. Das zeigt eine Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW)

Kritische Rohstoffe aus China: Sechs von zehn Firmen fürchten Stillstand
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)