• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Wie hoch darf der Zins für ein Konzerndarlehen sein?

21.10.2021

Wie hoch darf der Zins für ein Konzerndarlehen sein?

Beitrag mit Bild

©Gehkah/fotolia.com

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat über die für die Unternehmensbesteuerung wichtige Frage entschieden, wie hoch der Zins für ein Konzerndarlehen sein darf. Für die Ermittlung fremdüblicher Darlehenszinssätze ist vor Anwendung der sog. Kostenaufschlagsmethode zu prüfen, ob die Vergleichswerte mithilfe der Preisvergleichsmethode ermittelt werden können.

Die Höhe des Zinses, für den ein Konzernunternehmen einem anderen Konzernunternehmen ein Darlehen gewährt, kann als Mittel dienen, Gewinne künstlich von dem einen Unternehmen auf das andere zu verlagern. In grenzüberschreitenden Konstellationen ergibt sich auf diese Weise zudem die Möglichkeit, Gewinne in einen Staat mit niedrigen Steuersätzen zu transferieren. Das Steuerrecht wirkt solchen Gestaltungen mit dem sog. Fremdvergleich entgegen. Danach sind Darlehenszinsen nur in der Höhe anzuerkennen, wie sie auch unter fremden, nicht konzernzugehörigen Unternehmen vereinbart worden wären.

Finanzamt prüft Konzerndarlehen

Im Streitfall hatte eine inländische Konzerngesellschaft mehrere Darlehen bei einer in den Niederlanden ansässigen Gesellschaft aufgenommen, die als Konzernfinanzierungsgesellschaft fungierte. Das Finanzamt und das Finanzgericht hielten die vereinbarten Darlehenszinsen für überhöht und ermittelten die fremdüblichen Zinssätze auf der Basis der Kostenaufschlagsmethode.

Zur Ermittlung fremdüblicher Darlehenszinssätze

Der BFH folgte dem in seinem Urteil vom 18.05.2021 (I R 4/17) nicht. Die Fremdüblichkeit des vereinbarten Zinssatzes für ein Konzerndarlehen ist zunächst auf die Weise zu ermitteln, dass der vereinbarte Zins mit dem Zins verglichen wird, der bei vergleichbaren Geschäften zwischen unabhängigen Dritten oder zwischen einem der Konzernunternehmen und einem unabhängigen Dritten vereinbart worden ist (Preisvergleichsmethode). Erst wenn ein derartiger Preisvergleich nicht möglich ist, kommt die sog. Kostenaufschlagsmethode zum Einsatz. Bei dieser werden die Selbstkosten des Darlehensgebers ermittelt und um einen angemessenen Gewinnaufschlag erhöht.

Weitere Aspekte des Fremdvergleichs

In den Urteilsgründen ist der BFH auch auf weitere Aspekte des Fremdvergleichs eingegangen. So ist bei der für die Zinshöhe bedeutsamen Bonität des Darlehensnehmers grundsätzlich auf die Bonität des Einzelunternehmens und nicht auf die Bonität des Gesamtkonzerns abzustellen. Die finanziellen Kapazitäten des Darlehensgebers spielen dagegen keine maßgebliche Rolle für die Angemessenheit des vereinbarten Zinses.

(BFH vom 21.10.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

pitinan/123.rf.com

17.11.2025

Deutschland im KI-Paradox: Großes Interesse, kaum Anwendung

Beschäftigte in deutschen Unternehmen stehen dem Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) überwiegend positiv entgegen. 49 % blicken mit Neugier darauf, wie KI ihre Arbeit verändern wird (global: 50 %), 26 % empfinden sogar Vorfreude (global: 41 %). Dennoch zeigt sich: Die tatsächliche Nutzung bleibt hinter den Erwartungen zurück. Weniger als die Hälfte der Mitarbeitenden haben im

Deutschland im KI-Paradox: Großes Interesse, kaum Anwendung
Meldung

©number1411/fotolia.com

17.11.2025

DAX-Konzerne: Trotz Auto-Krise Gewinn über Vorjahresniveau

Deutschlands Top-Konzerne konnten im dritten Quartal ihren Umsatz insgesamt etwa auf dem Vorjahresniveau halten – trotz der schwächelnden Konjunktur und deutlicher Einbußen im Amerika- und Asiengeschäft. Der Gesamtumsatz der DAX-Konzerne schrumpfte um 0,4 % auf 432 Milliarden Euro – in Nordamerika und Asien wurde allerdings ein Umsatzminus von jeweils 6 % registriert, in Europa hingegen wurde ein

DAX-Konzerne: Trotz Auto-Krise Gewinn über Vorjahresniveau
Meldung

© WrightStudio/fotolia.com

13.11.2025

Optimismus der Wagniskapitalinvestoren kehrt zurück

Im zweiten Quartal 2025 hatte sich die Stimmung der Wagniskapitalinvestoren in Deutschland stark eingetrübt. Nun ist die Laune wieder deutlich gestiegen: Der Geschäftsklimaindikator für den Venture-Capital-Markt legte im dritten Quartal um 18,5 Zähler auf minus 0,3 Punkte zu. Damit liegt er knapp unter dem langjährigen Durchschnitt, der durch die Nulllinie markiert wird. Das ergab das

Optimismus der Wagniskapitalinvestoren kehrt zurück

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank