• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Wie hoch darf der Zins für ein Konzerndarlehen sein?

21.10.2021

Wie hoch darf der Zins für ein Konzerndarlehen sein?

Beitrag mit Bild

©Gehkah/fotolia.com

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat über die für die Unternehmensbesteuerung wichtige Frage entschieden, wie hoch der Zins für ein Konzerndarlehen sein darf. Für die Ermittlung fremdüblicher Darlehenszinssätze ist vor Anwendung der sog. Kostenaufschlagsmethode zu prüfen, ob die Vergleichswerte mithilfe der Preisvergleichsmethode ermittelt werden können.

Die Höhe des Zinses, für den ein Konzernunternehmen einem anderen Konzernunternehmen ein Darlehen gewährt, kann als Mittel dienen, Gewinne künstlich von dem einen Unternehmen auf das andere zu verlagern. In grenzüberschreitenden Konstellationen ergibt sich auf diese Weise zudem die Möglichkeit, Gewinne in einen Staat mit niedrigen Steuersätzen zu transferieren. Das Steuerrecht wirkt solchen Gestaltungen mit dem sog. Fremdvergleich entgegen. Danach sind Darlehenszinsen nur in der Höhe anzuerkennen, wie sie auch unter fremden, nicht konzernzugehörigen Unternehmen vereinbart worden wären.

Finanzamt prüft Konzerndarlehen

Im Streitfall hatte eine inländische Konzerngesellschaft mehrere Darlehen bei einer in den Niederlanden ansässigen Gesellschaft aufgenommen, die als Konzernfinanzierungsgesellschaft fungierte. Das Finanzamt und das Finanzgericht hielten die vereinbarten Darlehenszinsen für überhöht und ermittelten die fremdüblichen Zinssätze auf der Basis der Kostenaufschlagsmethode.

Zur Ermittlung fremdüblicher Darlehenszinssätze

Der BFH folgte dem in seinem Urteil vom 18.05.2021 (I R 4/17) nicht. Die Fremdüblichkeit des vereinbarten Zinssatzes für ein Konzerndarlehen ist zunächst auf die Weise zu ermitteln, dass der vereinbarte Zins mit dem Zins verglichen wird, der bei vergleichbaren Geschäften zwischen unabhängigen Dritten oder zwischen einem der Konzernunternehmen und einem unabhängigen Dritten vereinbart worden ist (Preisvergleichsmethode). Erst wenn ein derartiger Preisvergleich nicht möglich ist, kommt die sog. Kostenaufschlagsmethode zum Einsatz. Bei dieser werden die Selbstkosten des Darlehensgebers ermittelt und um einen angemessenen Gewinnaufschlag erhöht.

Weitere Aspekte des Fremdvergleichs

In den Urteilsgründen ist der BFH auch auf weitere Aspekte des Fremdvergleichs eingegangen. So ist bei der für die Zinshöhe bedeutsamen Bonität des Darlehensnehmers grundsätzlich auf die Bonität des Einzelunternehmens und nicht auf die Bonität des Gesamtkonzerns abzustellen. Die finanziellen Kapazitäten des Darlehensgebers spielen dagegen keine maßgebliche Rolle für die Angemessenheit des vereinbarten Zinses.

(BFH vom 21.10.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©pixbox77/fotolia.com

08.04.2026

Mehr als jedes fünfte Unternehmen spürt negative Effekte des Klimawandels

Mehr als jedes fünfte Unternehmen (21 %) in Deutschland sieht sich bereits von negativen Folgen des Klimawandels betroffen. Das sind rund 800.000 Unternehmen. Besonders große Unternehmen mit mehr als 500 Millionen Euro Jahresumsatz leiden unter den mannigfaltigen Auswirkungen der Erderwärmung: 74 % von ihnen geben an, zumindest teilweise von negativen Konsequenzen betroffen zu sein. Unter den größeren

Mehr als jedes fünfte Unternehmen spürt negative Effekte des Klimawandels
Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com

08.04.2026

Zahlreiche Branchen durch Lieferketten-Probleme in prekärer Lage

Die Störung der globalen Lieferketten beeinträchtigt Deutschlands Wirtschaft. Krisen, wie die faktisch gesperrte Straße von Hormus im Zuge des Iran-Krieges oder die Vorherrschaft Chinas bei Seltenen Erden, haben gravierende Folgen für die Versorgung der deutschen und europäischen Unternehmen mit Rohstoffen, Energie und Technologie. „Der Iran-Krieg ist ein Bremsklotz für den Aufschwung, der durch sinkende Zinsen

Zahlreiche Branchen durch Lieferketten-Probleme in prekärer Lage
Meldung

© moomsabuy/fotolia.com

07.04.2026

Nahost-Krieg bremst weltweiten IPO-Markt

Nach einem vielversprechenden Start ins Jahr 2026 führten neue geopolitische Spannungen und der weltweite Anstieg der Energiepreise zu einem deutlichen Rückgang auf dem IPO-Markt: Die Zahl der Börsengänge schrumpfte gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 23 % und lag mit 230 auf dem niedrigsten Stand seit sechs Jahren. Zuletzt waren im zweiten Quartal des COVID-Jahres 2020 mit 195

Nahost-Krieg bremst weltweiten IPO-Markt
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)