• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Wie hoch darf der Zins für ein Konzerndarlehen sein?

21.10.2021

Wie hoch darf der Zins für ein Konzerndarlehen sein?

Beitrag mit Bild

©Gehkah/fotolia.com

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat über die für die Unternehmensbesteuerung wichtige Frage entschieden, wie hoch der Zins für ein Konzerndarlehen sein darf. Für die Ermittlung fremdüblicher Darlehenszinssätze ist vor Anwendung der sog. Kostenaufschlagsmethode zu prüfen, ob die Vergleichswerte mithilfe der Preisvergleichsmethode ermittelt werden können.

Die Höhe des Zinses, für den ein Konzernunternehmen einem anderen Konzernunternehmen ein Darlehen gewährt, kann als Mittel dienen, Gewinne künstlich von dem einen Unternehmen auf das andere zu verlagern. In grenzüberschreitenden Konstellationen ergibt sich auf diese Weise zudem die Möglichkeit, Gewinne in einen Staat mit niedrigen Steuersätzen zu transferieren. Das Steuerrecht wirkt solchen Gestaltungen mit dem sog. Fremdvergleich entgegen. Danach sind Darlehenszinsen nur in der Höhe anzuerkennen, wie sie auch unter fremden, nicht konzernzugehörigen Unternehmen vereinbart worden wären.

Finanzamt prüft Konzerndarlehen

Im Streitfall hatte eine inländische Konzerngesellschaft mehrere Darlehen bei einer in den Niederlanden ansässigen Gesellschaft aufgenommen, die als Konzernfinanzierungsgesellschaft fungierte. Das Finanzamt und das Finanzgericht hielten die vereinbarten Darlehenszinsen für überhöht und ermittelten die fremdüblichen Zinssätze auf der Basis der Kostenaufschlagsmethode.

Zur Ermittlung fremdüblicher Darlehenszinssätze

Der BFH folgte dem in seinem Urteil vom 18.05.2021 (I R 4/17) nicht. Die Fremdüblichkeit des vereinbarten Zinssatzes für ein Konzerndarlehen ist zunächst auf die Weise zu ermitteln, dass der vereinbarte Zins mit dem Zins verglichen wird, der bei vergleichbaren Geschäften zwischen unabhängigen Dritten oder zwischen einem der Konzernunternehmen und einem unabhängigen Dritten vereinbart worden ist (Preisvergleichsmethode). Erst wenn ein derartiger Preisvergleich nicht möglich ist, kommt die sog. Kostenaufschlagsmethode zum Einsatz. Bei dieser werden die Selbstkosten des Darlehensgebers ermittelt und um einen angemessenen Gewinnaufschlag erhöht.

Weitere Aspekte des Fremdvergleichs

In den Urteilsgründen ist der BFH auch auf weitere Aspekte des Fremdvergleichs eingegangen. So ist bei der für die Zinshöhe bedeutsamen Bonität des Darlehensnehmers grundsätzlich auf die Bonität des Einzelunternehmens und nicht auf die Bonität des Gesamtkonzerns abzustellen. Die finanziellen Kapazitäten des Darlehensgebers spielen dagegen keine maßgebliche Rolle für die Angemessenheit des vereinbarten Zinses.

(BFH vom 21.10.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© kevers/fotolia.com

20.05.2026

Immer weniger Mittelständler suchen eine Bankfiliale auf

Mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland suchen immer seltener eine Bankfiliale auf. Im Jahr 2024 nahmen erstmals weniger als die Hälfte der Unternehmen, nämlich 47 %, mindestens einen Geschäftstermin in einer Bank- oder Sparkassenfiliale wahr. Drei Jahre zuvor waren es 50 %, im Jahr 2017 noch 65 %. Der Rückgang der Filialbesuche geht somit weiter, die Dynamik hat

Immer weniger Mittelständler suchen eine Bankfiliale auf
Meldung

© pichetw/fotolia.com

19.05.2026

Stimmung der Finanzverantwortlichen verdüstert sich weiter

Die Folgen der anhaltenden geopolitischen Konflikte werden für Unternehmen immer spürbarer, wie der aktuelle CFO Survey zeigt. So sind geopolitische Risiken der stärkste Risikofaktor für das eigene Unternehmen – fast zwei Drittel (63 %) der CFOs sehen dies so (+ 11 Prozentpunkte). Finanzvorstände nehmen zudem Rohstoff- und Energiekosten als deutlich bedrohlicher wahr als noch vor

Stimmung der Finanzverantwortlichen verdüstert sich weiter
Meldung

©interstid/fotolia.com

19.05.2026

DAX-Konzerne: Umsatz und Beschäftigung sinken

Die DAX-Konzerne sind mit deutlichen Umsatzeinbußen in das Jahr 2026 gestartet: Der Gesamtumsatz der 40 Unternehmen schrumpfte gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 3,7 %. Der Gesamtgewinn stieg hingegen um 4,4 %, was vor allem auf die starke Entwicklung der Finanzbranche zurückzuführen ist, deren Gewinn sogar um 15,9 % stieg und einen neuen Rekordwert für ein erstes Quartal erreichte. Die

DAX-Konzerne: Umsatz und Beschäftigung sinken
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)