• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • WPK: Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht 2018

03.04.2018

WPK: Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht 2018

Beitrag mit Bild

©AndreyPopov/fotolia.com

Die Abschlussdurchsicht des Jahres 2018 wird von der Überprüfung der durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) neu eingeführten oder geänderten Regelungen zum Bestätigungsvermerk und zur Rechnungslegung geprägt sein. Über die geplanten Schwerpunkte informiert die WPK.

Laut Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ergeben sich folgende geplante Schwerpunkte:

  1. Bestätigungsvermerke

Zusätzliche Erklärung, ob bei der Aufstellung des Lageberichts oder Konzernlageberichts die gesetzlichen Vorschriften beachtet worden sind (§ 322 Abs. 6 Satz 1 HGB)

  1. Allgemeine Rechnungslegungsanforderungen
  • Angaben zu Firma, Sitz, Registergericht und Handelsregisternummer des Bilanzierenden sowie zur Tatsache einer Liquidation oder Abwicklung (§§ 264 Abs. 1a, 297 Abs. 1a HGB)
  • bei Haftungsverhältnissen jeweils gesonderte Angaben zu gewährten Pfandrechten oder sonstigen Sicherheiten (§ 268 Abs. 7 Nr. 2 HGB) sowie zu Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen (§ 268 Abs. 7 Nr. 3 HGB) im Anhang
  • Erläuterungen in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang (§ 284 Abs. 1 Satz 1 HGB) oder im Konzernanhang (§ 313 Abs. 1 Satz 1 HGB)
  1. Gewinn- und Verlustrechnung
  • Wegfall des Ausweises von außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen (§ 275 Abs. 2 und 3 HGB) und Herstellung der Vergleichbarkeit (§ 265 Abs. 2 Satz 3 HGB)
  • Neudefinition der Umsatzerlöse in § 277 Abs. 1 HGB und Herstellung der Vergleichbarkeit (Art. 75 Abs. 2 Satz 3 EGHGB)
  1. Verbindlichkeitenspiegel

Vermerke zum Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Posten (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB)

  1. Anlagenspiegel (§§ 284 Abs. 3, 313 Abs. 4 HGB)
  2. Einzelangaben des Anhangs
  • Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§§ 285 Nr. 3a, 314 Abs. 1 Nr. 2a HGB)
  • Geschäfts- oder Firmenwerte (§§ 285 Nr. 13, 314 Abs. 1 Nr. 20 HGB)
  • Genussscheine (§§ 285 Nr. 15a, 314 Abs. 1 Nr. 7b HGB)
  • Latente Steuersalden (§§ 285 Nr. 30, 314 Abs. 1 Nr. 22 HGB)
  • Außergewöhnliche Aufwands- und Ertragsposten (§§ 285 Nr. 31, 314 Abs. 1 Nr. 23 HGB)
  • Periodenfremde Erträge und Aufwendungen (§§ 285 Nr. 32, 314 Abs. 1 Nr. 24 HGB)
  • Vorgänge nach Schluss des Geschäftsjahres (§§ 289 Nr. 33, 314 Abs. 1 Nr. 25 HGB)
  • Gewinnverwendungsvorschlag und -beschluss (§§ 285 Nr. 34, 314 Abs. 1 Nr. 26 HGB)

(WPK vom 29.03.2018 / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© weerapat1003/fotolia.com

25.03.2025

Grüne Finanzierung für KMU: Neuer Standard ebnet den Weg

Am 21.03.2025 veröffentlichte die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen den Bericht „Streamlining sustainable finance for SMEs“, der Empfehlungen für einen freiwilligen Standard zur Finanzierung des Übergangs zur ökologischen Nachhaltigkeit von KMU enthält. Übergangsfinanzierung leicht gemacht Der freiwillige „SME Sustainable Finance Standard“ soll von Finanzunternehmen verwendet werden, um Kredite oder andere Finanzierungsarten an KMU als nachhaltige

Grüne Finanzierung für KMU: Neuer Standard ebnet den Weg
Meldung

© alexlmx/fotolia.com

24.03.2025

Finanzinvestoren kaufen wieder häufiger zu

Finanzinvestoren haben im vergangenen Jahr sowohl in Europa als auch in Deutschland wieder mehr Transaktionen durchgeführt: Die Zahl der Investitionen stieg im Vergleich zum Vorjahr europaweit um 5 % von 1.359 auf 1.424, in Deutschland um 2 % von 185 auf 189. Angetrieben wurde das europaweite Marktwachstum durch ein kräftiges Plus in Großbritannien: Die Zahl der Private

Finanzinvestoren kaufen wieder häufiger zu
Meldung

©marteck/fotolia.com

20.03.2025

Bis Ende des Jahres dürften fast 26.000 Unternehmen pleitegehen

In den vergangenen Jahren meldeten immer mehr Unternehmen Insolvenz an. Zu viel Bürokratie, die hohen Energiepreise und die hartnäckige Wirtschaftsflaute belasten die Firmen stark. Auch im Jahr 2025 dürften nochmals mehr Unternehmen Konkurs anmelden als im Vorjahr, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Bis Ende des Jahres dürften demnach etwa 25.800

Bis Ende des Jahres dürften fast 26.000 Unternehmen pleitegehen

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank