• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung der ISA

08.05.2015

Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung der ISA

Autokonzerne auf der Überholspur

Corporate Finance

Die geänderte Abschlussprüferrichtlinie und die neue Abschlussprüferverordnung sehen vor, dass Abschlussprüfungen zukünftig unter Beachtung der von der EU-Kommission angenommenen internationalen Prüfungsstandards durchzuführen sind. Die Richtlinie muss bis zum 17. Juni 2016 in nationales Recht umgesetzt werden, die Verordnung wird dann unmittelbar gelten.

Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie und unmittelbarer Geltung der Verordnung am 17.6.2016 ergibt sich jedoch keine gesetzliche Pflicht zur unmittelbaren Anwendung bei der Abschlussprüfung in Deutschland, sofern nicht die internationalen Prüfungsstandards zuvor durch die EU-Kommission im Wege delegierter Rechtsakte angenommen worden sind. Dies stellte die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) in einer aktuellen Meldung klar.

ISA ist derzeit noch nicht verpflichtend anzuwenden

Die aktuell noch geltende Abschlussprüferrichtlinie (2006/43/EG einschließlich der Änderungen aus der Richtlinie 2008/30/EG) regelt in Artikel 26 Abs. 1 unter anderem, dass die Mitgliedstaaten die Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften verpflichten, Abschlussprüfungen unter Beachtung von der Kommission angenommener internationaler Prüfungsstandards durchzuführen. In Deutschland wurde dies in § 317 Abs. 5 HGB geregelt, wonach „bei der Durchführung einer Prüfung […] der Abschlussprüfer die internationalen Prüfungsstandards anzuwenden [hat], die von der Europäischen Kommission […] angenommen worden sind.“ Demnach sind internationale Prüfungsstandards verpflichtend anzuwenden, wenn diese von der EU-Kommission im Wege delegierter Rechtsakte angenommen worden sind. Gemäß der bisherigen Abschlussprüferrichtlinie (Artikel 2 Nr. 11) sind „Internationale Prüfungsstandards“ definiert als International Standards on Auditing (ISA) und damit zusammenhängende Stellungnahmen und Standards, soweit sie für die Abschlussprüfung relevant sind. Da die EU-Kommission die ISA bislang noch nicht angenommen hat, sind sie gegenwärtig noch nicht gesetzlich verpflichtend bei der Prüfung von Jahresabschlüssen in Deutschland anzuwenden. Die freiwillige Anwendung ist jedoch zulässig.

Keine großen Änderungen durch ISA erwartet

Mit Annahme der ISA durch die Kommission und mit der damit verbundenen Pflicht zur unmittelbaren Anwendung der ISA sollten sich in Deutschland allerdings bei der Durchführung von Abschlussprüfungen keine großen Änderungen ergeben, da die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen Prüfungsstandards zur Abschlussprüfung den ISA weitestgehend entsprechen. Abweichungen oder Ergänzungen betreffen im Wesentlichen die derzeitige deutsche Rechtssituation (zum Beispiel Lagebericht, Prüfungsbericht). Diese sind allerdings auch zukünftig zugelassen, da gemäß Artikel 26 Abs. 4 der Abschlussprüferrichtlinie Mitgliedstaaten „neben den von der Kommission angenommenen internationalen Prüfungsstandards zusätzliche Prüfverfahren oder Prüfungsanforderungen [vorschreiben dürfen], wenn diese Prüfverfahren und Prüfungsanforderungen erforderlich sind, um den nationalen rechtlichen Anforderungen in Bezug auf den Umfang der Abschlussprüfungen Wirkung zu verleihen“.

(WPK / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


CO2, Klima, Emission, Klimaschutz, Treibhausgase, ESG, Sustainability, Nachhaltigkeit
Meldung

©Olivier Le Moal

05.12.2023

COP28: Verbesserte Finanzierungsstrukturen erforderlich

Neue attraktivere Finanzinstrumente könnten die weltweit nötigen Investitionen in die Dekarbonisierung deutlich senken und einen gerechten Übergang zu sauberer Energie fördern. Ziel müsste es sein, das Risiko für grüne Projekte im globalen Süden zu reduzieren und gleichzeitig Investitionen in diese Projekte attraktiver zu gestalten. Das geht aus der von Deloitte veröffentlichten Studie „Financing the Green

COP28: Verbesserte Finanzierungsstrukturen erforderlich
private equity
Meldung

© alexlmx/fotolia.com

05.12.2023

Familienunternehmen sind offen wie nie für Private Equity-Beteiligungen

Private Equity-Gesellschaften und Familienunternehmen sind ein gutes Gespann: Auf beiden Seiten ist das Interesse an einer Beteiligung in der Theorie sehr hoch. Bei den Investoren liegt es bei nahezu 100 %, bei den Familienunternehmen bei 90 %. Die Praxis scheitert jedoch an unterschiedlichen Vorstellungen – über die Art der Beteiligung, den Preis, die realisierbaren Potenziale im Hinblick

Familienunternehmen sind offen wie nie für Private Equity-Beteiligungen
Digital handshake on blue background
Meldung

© peshkova/fotolia.com

04.12.2023

Deutscher KI-Markt wächst um ein Drittel

Der aktuelle Boom rund um Künstliche Intelligenz führt zu einer stark steigenden Nachfrage im deutschen Markt. Die Ausgaben für KI-Software, -Dienstleistungen und entsprechende Hardware werden in diesem Jahr voraussichtlich auf 6,3 Milliarden Euro steigen. Das ist ein Plus von 32 % verglichen mit 2022, als 4,8 Milliarden Euro für Künstliche Intelligenz ausgegeben wurden. Dies teilt der

Deutscher KI-Markt wächst um ein Drittel
CORPORATE FINANCE - Die Erfolgsformel für Finanzprofis

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank