• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Besteuerung von Gewinnen aus Währungskurssicherungsgeschäften

28.03.2023

Zur Besteuerung von Gewinnen aus Währungskurssicherungsgeschäften

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat sich mit der Frage befasst, ob und wann Gewinne aus internationalen Währungskurssicherungsgeschäften als steuerfreie Veräußerungsgewinne gelten.

Beitrag mit Bild

©ChristianMüller/fotolia.com

Das FG Berlin-Brandenburg hat über die Einbeziehung von Gewinnen aus internationalen Währungskurssicherungsgeschäften in die nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinne aus Aktien entschieden.

Der BFH hatte mit Urteil vom 10.04.2019 (I R 20/16) geurteilt, dass bei der Bemessung des nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinns aus einem in Fremdwährung abgewickelten Anteilsverkauf auch der Ertrag aus einem Devisentermingeschäft als Bestandteil des Veräußerungspreises i.S.d. § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG gewinnerhöhend zu berücksichtigen sei, wenn der Zweck des Devisentermingeschäfts aus Sicht des Anteilsveräußerers ausschließlich auf die Minimierung des Währungskursrisikos in Bezug auf die konkret erwarteten Veräußerungserlöse ausgerichtet und deshalb hierdurch veranlasst gewesen ist.

Darum ging es im Streitfall

Im Streitfall hatte die Klägerin Anteile an einer US-amerikanischen Gesellschaft erworben, die in US-Dollar valutierten. Diese Anteile wollte die Klägerin wieder veräußern. Wegen des prognostizierten Wertverfalls des US-Dollars gegenüber dem Euro schloss sie noch vor der tranchenweisen Veräußerung ihrer Anteile Währungskurssicherungsgeschäfte ab, womit sie das Recht erwarb, US-Dollar zu einem vorab festgelegten Kurs in Euro umzutauschen. Die später aus den Anteilsveräußerungen erzielten US-Dollar-Erlöse tauschte die Klägerin u.a. unter Zuhilfenahme dieser Währungskurssicherungsgeschäfte, vollzog den Umtausch der US-Dollar-Erlöse teilweise aber erst nach einigen Bankarbeitstagen, in einem Fall erst nach Ablauf von drei Wochen nach Gutschrift der US-Dollar-Beträge auf ihrem Fremdwährungskonto. Die aus den Währungskurssicherungsgeschäften generierten Gewinne bezog die Klägerin als Veräußerungspreis i.S.d. § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG in die nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Anteilserlöse ein. Das Finanzamt behandelte die Gewinne aus den Währungskurssicherungsgeschäften dagegen als laufenden steuerpflichtigen Gewinn.

Kein Erfolg vor dem Finanzgericht

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage mit Urteil vom 16.11.2022 (11 K 12212/13) abgewiesen. Eine strenge Sicherungsbeziehung zwischen den Anteilsveräußerungen und den dazu abgeschlossenen Währungskurssicherungsgeschäften dergestalt, dass der Zweck der Währungskurssicherungsgeschäfte ausschließlich auf die Minimierung bzw. den Ausschluss von Währungskursrisiken in Bezug auf die konkret erwarteten Veräußerungserlöse ausgerichtet gewesen sei, sei nicht feststellbar.

Für den nach der BFH-Rechtsprechung erforderlichen Veranlassungszusammenhang zwischen einer Aktienveräußerung und einem Währungskurssicherungsgeschäft sei eine umfassende Sachverhaltswürdigung unter wirtschaftlich wertender Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles vorzunehmen. Dabei komme es insbesondere auf die tatsächlichen und rechtlichen Umstände beim Abschluss des Währungskurssicherungsgeschäfts, die vertragliche Ausgestaltung des Währungskurssicherungsgeschäfts sowie dessen konkrete Ausübung im Zusammenhang mit dem Umtausch der erzielten Anteilsveräußerungserlöse an.

Diese Umstände, insbesondere die Gründe für den teilweise zeitversetzten Einsatz des Währungskurssicherungsgeschäfts beim Umtausch der US-Dollar-Erlöse, blieben im Streitfall unklar. Daher bestand für das Gericht keine Gelegenheit darüber zu entscheiden, ob und wie sich etwa vertraglich festgelegte Umtauschzeiten eines Währungskurssicherungsgeschäfts oder tatsächliche Gestaltungsspielräume des Steuerpflichtigen bei der Ausübung eines Währungskurssicherungsgeschäfts auf die Einbeziehung der daraus resultierenden Gewinne in die nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Aktienerlöse auswirken.

FG Berlin-Brandenburg vom 28.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro


Weitere Meldungen


Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

25.07.2024

Schwache Entwicklung bei wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit

Mehr als vier Jahre internationaler Krisen, geprägt durch die Corona-Pandemie, den russischen Überfall auf die Ukraine, die dadurch ausgelöste, gerade abgeebbte Inflationswelle sowie wachsende geopolitische Spannungen, haben deutliche negative Spuren bei zentralen Kenngrößen wirtschaftlicher, staatlicher, sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit in Deutschland hinterlassen. Die Bundesregierung hat zwar mit hohem Aufwand, darunter weit verbreitete Kurzarbeit, Unterstützungszahlungen und

Schwache Entwicklung bei wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit
Meldung

© alexlmx/fotolia.com

24.07.2024

German Private Equity Barometer Q2 2024

Stimmungseinbruch auf dem deutschen Private Equity-Markt: Kurz vor dem Überschreiten seines langjährigen Durchschnitts bricht das Geschäftsklima auf dem deutschen Private Equity-Markt wieder ein. Der Geschäftsklimaindikator verliert im zweiten Quartal 2024 20,6 Zähler auf -23,4 Saldenpunkte. Einen ähnlich starken Einbruch gab es bereits vor Jahresfrist im zweiten Quartal 2023. Insbesondere die Beurteilung der aktuellen Geschäftslage fällt

German Private Equity Barometer Q2 2024
Meldung

©lassedesignen/fotolia.com

23.07.2024

KI-investierende Unternehmen warten auf Renditen

Etwa 40 % der Unternehmen, die in KI investiert haben, warten noch auf nennenswerte Renditen. Dies zeigen aktuelle Studiendaten. Wenig verwunderlich: viele Investments zahlen sich erst auf lange Sicht aus. Covello von Goldman Sachs ist jedoch alles andere als überzeugt davon, dass sich jene Investments überhaupt einmal auszahlen werden. „Bei den meisten technologischen Umwälzungen in der

KI-investierende Unternehmen warten auf Renditen

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank