Die drei Aufsichtsratsvereinigungen Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat e.V. (ADAR), Aufsichtsräte Mittelstand in Deutschland e.V. (ArMiD) und die Financial Experts Association e.V. (FEA) haben einen Praxisleitfaden zur systematischen Aufsichtsratsbesetzung veröffentlicht. Die Aufsichtsratsvereinigungen halten einheitliche, systematische Qualitätsstandards für transparente Besetzungsprozesse von Aufsichtsräten für dringend geboten. Grundlage soll eine langfristige Nachfolgeplanung sein.
Mit dem Positionspapier operationalisieren AdAR, ArMiD und FEA die Vorgaben der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex. Die Regierungskommission hatte mit ihren Vorschlägen zu Kodexänderungen 2017 die Empfehlungen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß Ziffer 5.4 DCGK deutlich weiterentwickelt. Dies betrifft sowohl die Professionalisierung der Besetzungsprozesse als auch die Transparenz gegenüber den Aktionären der Gesellschaft. Die drei Vereinigungen begrüßen diesen Schritt ausdrücklich.
Aufsichtsratsvereinigungen empfehlen Abgleich von Soll- und Ist-Profilen
Konkret empfehlen AdAR, ArMiD und FEA die Entwicklung eines detaillierten Kompetenzprofils des Aufsichtsrats und einen regelmäßigen Vergleich der Soll- und der Ist-Profile der Aufsichtsräte auf Basis einer langfristigen Nachfolgeplanung. Dabei sollen Kandidaten in einem wettbewerblichen Prozess anhand von Anforderungsprofilen ausgewählt und mit einer daran orientierten Begründung der Hauptversammlung vorgeschlagen werden.
Wahlvorschläge gegenüber der Hauptversammlung begründen
Auch für die Wiederwahl von Aufsichtsräten empfehlen die Aufsichtsratsvereinigungen eine Begründung – sofern die vom Unternehmen festzulegende Regelgrenze der Zugehörigkeit oder die festgelegte Altersgrenze überschritten wird. Die Aktionäre sollen grundsätzlich dauerhaft und transparent auf der Website der Unternehmen über den Besetzungsprozess, die Anforderungsprofile und Aufsichtsratsprofile informiert werden. Darüber hinaus empfehlen AdAR, ArMiD und FEA die Einführung von „Staggered Boards“: Dieser regelbasierte Erneuerungsprozess erleichtert eine evolutorische Entwicklung von Aufsichtsgremien. Gleichzeitig vermeiden Aufsichtsräte mit einem „Staggered Board“, dass eine komplette Neuwahl des gesamten Gremiums die Kontinuität der Aufsichtsratsarbeit gefährdet. Nicht zuletzt schlagen die Aufsichtsratsvereinigungen regelmäßige Fortbildungsprogramme für die Aufsichtsräte vor.
(Pressemitteilung Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat e.V. vom 19.06.2017)