• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Eilanträge gegen Anleihenkaufprogramm der EZB erfolglos

18.10.2017

Eilanträge gegen Anleihenkaufprogramm der EZB erfolglos

Autokonzerne auf der Überholspur

©kamasigns/fotolia.com

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass sich Deutschland vorerst weiterhin am Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors der Europäischen Zentralbank beteiligen darf.

In den Verfahren betreffend die Frage, ob das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors der Europäischen Zentralbank mit dem Grundgesetz vereinbar ist, haben die Beschwerdeführer Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Mit diesen wollten die Beschwerdeführer im Wesentlichen erreichen, dass der Deutschen Bundesbank einstweilen der weitere Ankauf von Staatsanleihen untersagt wird. Ferner sollten Bundesregierung und Bundestag dazu verpflichtet werden, sich mit dem Anleihenkaufprogramm aktiv auseinanderzusetzen. Mit am 18.10.2017 veröffentlichtem Beschluss (2 BvR 859/15, 2 BvR 1651/15, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 980/16) hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts diese Anträge abgelehnt. Sie waren bereits unzulässig, weil eine einstweilige Anordnung des von den Antragstellern begehrten Inhalts die Entscheidung in der Hauptsache vorweggenommen hätte.

Wesentliche Erwägungen des BVerfG

  1. Durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung soll lediglich ein Zustand vorläufig geregelt, nicht aber die Hauptsache vorweggenommen werden. Eine Vorwegnahme der Hauptsache steht der Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nur dann nicht entgegen, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache möglicherweise zu spät käme und dem Antragsteller ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte. Eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache ist anzunehmen, wenn der beantragte Inhalt der einstweiligen Anordnung und das Rechtsschutzziel in der Hauptsache zumindest vergleichbar sind, wenn also die stattgebende einstweilige Anordnung mit dem Zeitpunkt ihres Erlasses einen Zustand verwirklicht, der erst durch die zeitlich spätere Entscheidung in der Hauptsache hergestellt werden soll.
  2. a) Danach können die Anträge keinen Erfolg haben. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung hätte, soweit dadurch der Ankauf von Staatsanleihen durch die Bundesbank im Rahmen des PSPP untersagt würde, nicht nur vorläufigen Charakter. Mit der Unterbrechung der Anleihekäufe durch die Bundesbank würde die Zielsetzung des PSPP, durch eine weitere Lockerung der monetären und finanziellen Bedingungen eine Anhebung der Inflation auf knapp 2 % zu bewirken, aufgrund des hohen prozentualen Anteils der von der Bundesbank getätigten Ankäufe jedenfalls stark eingeschränkt oder womöglich sogar verhindert werden. Eine antragsgemäße einstweilige Anordnung ginge daher über die bloße Sicherung des Status quo hinaus und wäre weitgehend identisch mit einer stattgebenden Entscheidung in der Hauptsache.
  3. b) Die Vorwegnahme der Hauptsache ist auch nicht ausnahmsweise zulässig, weil den Antragstellern sonst ein schwerer, nicht wiedergutzumachender Nachteil entstünde. Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union bleibt eine stattgebende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache möglich, sodass die Antragsteller im Hauptsacheverfahren ihr Rechtsschutzziel erreichen können. Dem steht auch nicht entgegen, dass der Gerichtshof der Europäischen Union den Antrag des Senats auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens abgelehnt hat; denn er hat zugleich mitgeteilt, die Rechtssache mit Vorrang zu entscheiden.

(BVerfG, PM vom 18.10.2017 / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Investment Process Concept on the Gears.
Meldung

©tashatuvango/ fotolia.com

02.05.2024

Ausländische Investitionen sinken im sechsten Jahr in Folge

Ausländische Investoren haben ihr Engagement in Deutschland im vergangenen Jahr deutlich reduziert: Die Zahl der von ausländischen Unternehmen in Deutschland angekündigten Investitionsprojekte sank im Vergleich zum Vorjahr um 12 % auf 733 – und damit auf den niedrigsten Stand seit dem Jahr 2013. Das vergangene Jahr war zudem das sechste Jahr in Folge mit einer rückläufigen

Ausländische Investitionen sinken im sechsten Jahr in Folge
Investition, Geld, Investor, Vermögen, Kapital
Meldung

pitinan/123rf.com

30.04.2024

Investitionsvolumen zu niedrig, um Energiewende-Ziele zu erreichen

Um den Klimawandel zu bekämpfen, hat sich die Bundesregierung sehr ambitionierte Ziele bis 2030 gesetzt: So soll der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis 2030 auf 80 % steigen. Im Vergleich zu 1990 sollen die Treibhausgasemissionen um insgesamt 65 % zurückgehen. Welche Fortschritte hat es mit Blick auf diese Ziele bislang in den einzelnen Sektoren

Investitionsvolumen zu niedrig, um Energiewende-Ziele zu erreichen
Dr. Christian Frank
Interview

Dr. Christian Frank

29.04.2024

Restrukturierungen: „Krisenzeiten bieten viel Raum für Mutige!“

Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Krisenzeit – auch in Folge der jüngsten Marktturbulenzen – werden im laufenden Jahr deutlich mehr Firmenpleiten erwartet. Die rasante Erhöhung der Zinskosten, aber auch Faktoren wie hohe Preissteigerungen bei Vorprodukten und die hohen Energiepreise verstärken den Druck auf bislang gesunde Unternehmen. Ein Ende dieser negativen Entwicklung ist nicht abzusehen. Dr. Christian

Restrukturierungen: „Krisenzeiten bieten viel Raum für Mutige!“
CORPORATE FINANCE - Die Erfolgsformel für Finanzprofis

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank