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17.05.2018

Transaktionswert-Schwelle in der Fusionskontrolle in Deutschland und Österreich

Autokonzerne auf der Überholspur

©KonstantinHermann/fotolia.com

Das Bundeskartellamt und die Österreichische Wettbewerbsbehörde haben den Entwurf eines gemeinsamen Leitfadens zur Anwendung der neuen Transaktionswert-Schwelle in der Fusionskontrolle zur öffentlichen Konsultation vorgelegt.

Sowohl in Deutschland als auch in Österreich wurden in den vergangenen Monaten die Aufgreifschwellen für die Fusionskontrolle um ein kaufpreisbezogenes Kriterium ergänzt. Bislang waren in beiden Ländern Zusammenschlüsse von Unternehmen nur dann anzumelden und zu überprüfen, wenn die beteiligten Unternehmen bestimmte Mindestumsätze erzielen.

Digitale Wirtschaft erfordert neue Kontrollen

Wichtige Fusionen, gerade in der digitalen Wirtschaft, werden von diesen rein umsatzbezogenen Kriterien jedoch nicht erfasst. Die Übernahme von WhatsApp durch Facebook steht exemplarisch für Fälle, in denen sehr hohe Kaufpreise für Unternehmen gezahlt werden, die bislang keine oder kaum Umsätze erzielen. Die neuen Regelungen zu den Schwellenwerten, die mit der 9. GWB-Novelle und dem Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2017 in den Bereich der Fusionskontrolle eingeführt wurden, dienen dazu, das Wettbewerbsrecht an den durch technische Entwicklungen und den internationalen Wettbewerb ausgelösten Strukturwandel anzupassen.

Transaktionswert maßgeblich

Nach der neuen Schwelle sind in Deutschland und Österreich auch Zusammenschlüsse anzumelden, bei denen das Zielunternehmen zwar (noch) geringe Umsätze erzielt, sich die wirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Bedeutung des Zusammenschlusses aber in einem hohen Transaktionswert zeigt (in Deutschland mehr als 400 Millionen Euro – in Österreich mehr als 200 Millionen Euro). Der hohe Kaufpreis ist in solchen Fällen häufig ein Zeichen für innovative Geschäftsideen und hohes wettbewerbliches Marktpotenzial.

Gemeinsamer Leitfaden zur Auslegung der jeweiligen Gesetze

„Der Leitfaden soll Unternehmen und Rechtsanwendern eine erste Hilfestellung zur Auslegung der gesetzlichen Vorschriften bieten. Angesichts der engen Verflechtung der deutschen und der österreichischen Wirtschaft ist zu erwarten, dass eine beträchtliche Zahl von Zusammenschlüssen nach den neuen Vorschriften in beiden Ländern zugleich anzumelden ist“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Mit Hilfe von Beispielen soll der gemeinsame Leitfaden erläutern, wie zentrale Kriterien der neuen Vorschriften anzuwenden und zu bestimmen sind.

Der Entwurf des Leitfadens steht auf der Internetseite des Bundeskartellamtes zur Verfügung.

(Bundeskartellamt, PM vom 14.05.2018 / Viola C. Didier)


Redaktion

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